Urteil in Köln:Sorayas Millionenerbe wird für gute Zwecke gespendet

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Jahrelang beschäftigt der Streit um das Millionenerbe der persischen Ex-Kaiserin Soraya schon deutsche Gerichte. (Archivbild vom 18.06.1997) (Foto: dpa)

Sie war die "Märchenkaiserin" - der Streit um ihr Erbe glich eher einem Krimi. 13 Jahre nach dem Tod der einstigen persischen Kaiserin Soraya sind ihre Millionen drei Wohltätigkeitsorganisationen in Frankreich zugesprochen worden. Doch die Erben, die leer ausgegangen sind, könnten noch in Berufung gehen.

  • Das Landgericht Köln hat entschieden, dass das Erbe der ehemaligen persischen Kaiserin Soraya für wohltätige Zwecke in Frankreich gespendet wird.
  • Die Erben des Bruders, die ebenfalls Anspruch auf die Millionensumme erhoben hatten, gehen damit leer aus.
  • Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Die Entscheidung

13 Jahre nach dem Tod der einstigen persischen Kaiserin Soraya hat das Landgericht Köln über ihr Millionenerbe entschieden. Gemäß dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil gehen etwa 4,5 Millionen Euro an gemeinnützige Organisationen in Frankreich - und nicht an die Erben ihres Bruders. Der Rechtsstreit um die Millionen der ehemaligen Kaiserin findet damit nach langen Jahren ein Ende, wenn auch vielleicht nur ein vorläufiges.

Der Hintergrund

Soraya heiratete 1951 mit 18 Jahren den später gestürzten Schah Mohammed Reza Pahlavi. Sie wurde weltweit als "Märchenkaiserin" berühmt, ehe die Ehe nach sieben Jahren wegen Kinderlosigkeit geschieden wurde. Die junge Frau erhielt eine millionenschwere Abfindung und führte fortan ein Jetset-Leben zwischen Marbella und Paris. 2001 starb Soraya Esfandiary Bakhtiary in Paris. Um ihr Vermögen stritten seitdem unter anderem drei gemeinnützige Organisationen und die Erben des Bruders, der wenige Tage nach Sorayas Tod ebenfalls verstarb.

Hochzeit mit Schah Mohammed Reza Pahlewi im Jahr 1951: Soraya Esfandiary-Bakhtiary wird für sieben Jahre Kaiserin. (Foto: Getty Images)

Das Landgericht befand in seinem Urteil, dass 4,5 Millionen Euro aus Sorayas Nachlass den drei Organisationen zustünden. Das Kölner Gericht ist in der Sache zuständig, weil Sorayas Bruder in Köln lebte und auch dessen Nachlassverwalter ein in Köln tätiger Anwalt ist. Soraya selbst hatte ein Jahr vor ihrem Tod die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen. Ihr Grab befindet sich auf dem Müchner Westfriedhof. Sie hatte eine deutsche Mutter und war in Berlin aufgewachsen.

1991 hatte sie testamentarisch bestimmt, dass ihr bewegliches Vermögen in Frankreich - hauptsächlich Schmuck sowie die Einrichtung ihrer Pariser Wohnung - versteigert werden solle. Der Erlös solle dem französischen Roten Kreuz, einem französischen Tierschutzverein und einer französischen Vereinigung, die sich für die Rechte von Behinderten einsetzt, zugutekommen. Dies galt aber nur, falls ihr Bruder ohne eheliche Kinder sterben sollte.

Streit über eheliche und außereheliche Kinder

2013 verklagten die drei gemeinnützigen Organisationen die nicht genannten Erben des Bruders auf Auszahlung des Versteigerungserlöses von 4,5 Millionen Euro. Die Erben wehrten sich jedoch. Der Nachlasspfleger argumentierte, auch außereheliche Kinder des Bruders könnten nach islamischen Vorstellungen als ehelich betrachtet werden, was Soraya auch so gesehen habe.

Er verwies auf ihre Memoiren, in denen es heiße, ein Mann könne "nach religiösen Gesetzen hundert Ehefrauen" haben, und alle Kinder, die er in solchen Ehen zeuge, egal ob die Ehen eine Stunde oder 30 Jahre Bestand hätten, seien als ehelich anzusehen und hätten dieselben Rechte. Auch im heutigen Iran können Paare eine sogenannte Zeitehe schließen - für nicht mehr als eine halbe Stunde.

Das Kölner Landgericht vertrat allerdings die Ansicht, dass es auf das islamische Rechtsverständnis in diesem Fall nicht ankomme. Es verwies darauf, Soraya habe in ihrem Testament festgelegt, dass die Ehelichkeit der Kinder nach deutschem Recht beurteilt werden solle. Damit habe sie klargestellt, dass religiöse Vorstellungen hier nicht maßgeblich seien. Da ihr Bruder nie verheiratet gewesen sei, könne er nach deutschem Recht keine ehelichen Kinder gehabt haben. Also gehe das Geld an die gemeinnützigen Organisationen.

Zweites Verfahren anhängig

Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt werden. In einem anderen in Köln anhängigen Verfahren geht es um die Frage, wer sich überhaupt als Erbe des Bruders betrachten kann.

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