Urteil in Hamburg:Lebenslange Haft für Mord nahe der Reeperbahn

Aus Rache überfallen vier Männer eine Bar nahe der Reeperbahn und erstechen den Besitzer. Seine Schwester wird angeschossen. Jetzt hat das Hamburger Landgericht die vier Täter verurteilt.

In den frühen Morgenstunden stürmen vier Männer in eine Kaffeebar nahe der Hamburger Reeperbahn, erstechen den 44-jährigen Besitzer, schlagen auf ihn ein und schießen seine Schwester an. Gerade einmal 20 Sekunden dauert der Überfall im April 2012. An diesem Mittwoch hat das Landgericht Hamburg lange Haftstrafen gegen die Männer verhängt.

Die Kammer verurteilte einen 24-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft, seinen vier Jahre älteren Cousin zu elf Jahren Gefängnis. Zwei weitere Männer sprach das Gericht der gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, sie müssen für je sieben Jahre ins Gefängnis. Vorausgegangen war dem tödlichen Überfall offenbar ein alltäglicher Streit zwischen den ehemals befreundeten Familien, der nach und nach eskalierte.

Tötung war geplant

"Sie strebten nach gewaltsamer Vergeltung für die ihnen geschehene Demütigung", erklärte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Nach Ansicht des Gerichts hatten sich die beiden Cousins gegen Mitternacht mit ihren Komplizen in der Nähe der Kaffeebar getroffen und das Vorgehen besprochen. Der Hauptangeklagte habe bewusst die Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt und "absichtlich getötet", als er in die Kaffeebar stürmte und dem 44-Jährigen das Messer zweimal in den Rücken rammte. Das Opfer habe sich noch nicht einmal mehr umdrehen oder wehren können. Auch der Cousin hatte es gezielt auf das Opfer abgesehen.

Die Mitangeklagten waren von den Cousins offenbar zur Unterstützung mitgenommen worden. Ob sie auf die Schwester des Opfers geschossen hatte, konnte das Gericht nicht abschließend klären. Die Frau wurde lebensgefährlich verletzt.

Anstifter der Tat war offenbar der Vater des Haupttäters - das sagte der mitangeklagte Cousin vor Gericht. Die umfassende Aussage des 28-Jährigen, die ein Verfahren wegen Anstiftung zum Mord gegen den Onkel ermöglichte, sowie sein Geständnis werteten die Richter als außergewöhnlich mildernde Umstände und verurteilten ihn deshalb wegen Mordes nicht zu einer lebenslänglichen Haftstrafe, sondern zu elf Jahren Gefängnis.

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