Urteil in Dresden:Zerstückelte Leiche - Kripobeamter wegen Mordes verurteilt

Kripobeamter wegen Mordes verurteilt

Der Angeklagte Detlev G. wurde wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.

(Foto: dpa)
  • In dem bizarren Fall eines Mannes, der sich offenbar auf eigenes Verlangen zerstückeln ließ, hat das Landgericht Dresden den Angeklagten wegen Mordes zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.
  • Der 57-jährige ehemalige Polizeibeamte Detlev G. und sein Opfer, ein Geschäftsmann aus Hannover, hatten sich 2013 in einem "Kannibalen"-Internetforum kennengelernt.
  • Die Hintergründe des grausigen Falles sind kaum nachzuvollziehen. Selbst der Verteidiger sprach von einem "abstoßenden" Geschehen, plädierte aber auf Freispruch.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zehneinhalb Jahre Haft gefordert - statt wie bei Mord üblich eine lebenslange Haftstrafe.

Der Fall ist bizarr: Ein Kriminalist zerstückelt die Leiche eines Geschäftsmannes aus Hannover. Sein Opfer Wojciech S. träumte offenbar davon, geschlachtet und verspeist zu werden. Über ein "Kannibalen"-Internetforum lernte S. 2013 Detlev G. kennen. Das Landgericht Dresden musste nun entscheiden: Hat der Angeklagte den Geschäftsmann getötet, bei dessen Suizid geholfen oder "nur" dessen Leiche zerstückelt? War es also Mord oder nicht?

Ja urteilte die Vorsitzende Richterin Birgit Wiegand am Mittwochvormittag. Der Beamte sei des Mordes und der Störung der Totenruhe schuldig, er muss nun acht Jahre und sechs Monaten ins Gefängnis. Der Mann habe den 59-Jährigen im Keller seiner Pension im Gimmlitztal im Osterzgebirge getötet, begründete das Gericht.

"Abstoßendes" Geschehen

Die Hintergründe des grausigen Falles, der bundesweit Schlagzeilen machte, sind kaum zu verstehen. Selbst Verteidiger Endrik Wilhelm sprach von einem "abstoßenden" Geschehen. Chat-Protokolle der beiden Männer zeugen von langgehegten bizarren Fantasien. Während G. vom Zerstückeln eines Menschen träumte, wollte S. geschlachtet und verspeist werden.

Bei früheren Chat-Partnern war Kriminalist G. nie bis zum Äußersten gegangen. Einige bestätigten vor Gericht, dass sie zwar angereist waren, der Beamte dann aber einen Rückzieher machte. Als Zeugen gaben sie Einblick in eine makabre Welt.

Wojciech S. aus Hannover setzte sich am 4. November 2013 in Hannover in den Bus, Stunden später holte G. ihn am Dresdner Hauptbahnhof ab. In seinem mit Käfig und Fesseln ausgestatteten Keller ging es dann offenbar schnell zur Sache. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft legte G. seinem Gast die Schlinge um den Hals, fesselte, knebelte und erhängte ihn schließlich. Der 57-Jährige bestritt die Tat, nachdem er bei der Festnahme 2013 zunächst behauptet hatte, er habe S. die Kehle durchgeschnitten.

Video kann entscheidende Frage nicht beantworten

Das Geständnis sei falsch gewesen, erklärte er später. Er habe S. anders als verabredet nicht töten können, sondern dieser habe sich in seiner Abwesenheit selbst in die Schlinge fallen lassen und sei tot gewesen, als er zurückkam. Der derzeit suspendierte Beamte hat das Geschehen gefilmt, das Video aber gelöscht - nach eigener Darstellung aus Entsetzen, Schock und Scham über sich selbst. Die Präsentation der wiederhergestellten Sequenzen vor Gericht brachte den bis dahin entspannten Angeklagten erstmals so aus der Fassung, dass er weinte.

Die entscheidende Frage, wie S. zu Tode kam, konnte auch das Video nicht beantworten. Es setzt erst ein, als S. scheinbar leblos in der Schlinge hängt. Zwei Nächte verzichtete G. danach auf Schlaf, um den Körper mit Säge und Messer zu zerteilen, dazwischen fuhr er zum Dienst.

Nach Angaben der Gutachter hat G. keine psychische Störung, aber narzisstische Züge. Er suche Aufmerksamkeit, sei sehr kontrolliert und ordnungslieb bis zum Perfektionismus, urteilte ein forensischer Psychiater. Ein Kollege sah G. auf sexueller Erfahrungssuche, die nicht gestillt werden könne. 20 Jahre war der gebürtige Thüringer mit der Mutter seiner Kinder verheiratet, ging aber mit Männern fremd. 2003 verließ er Frau, Sohn und Tochter endgültig für einen Mann.

Späte Reue

Weder Anklage noch Verteidigung konnten in dem Prozess belegen, wie Wojciech S. starb. "Wir wissen es nicht", resümierte Rechtsanwalt Wilhelm im Plädoyer für einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zehneinhalb Jahre Haft gefordert - statt wie bei Mord üblich eine lebenslange Haftstrafe. Der Geschäftsmann habe getötet werden wollen, hieß es zur Begründung. Die Anwälte der Familie des Toten forderten die Höchststrafe.

Reue zeigte der Kriminalist erst spät - mit einer Entschuldigung bei seiner Familie und den Angehörigen von S. "Ich habe ihnen viel Leid angetan, dafür schäme ich mich." Gleichzeitig beteuerte G. seine Unschuld: "Ich bin und werde kein Mörder sein." Der suspendierte Polizist muss nach dem Schuldspruch mit seiner Entlassung aus dem Beamtenverhältnis rechnen.

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