Sie kommt um eine Gefängnisstrafe herum: Die HIV-infizierte "No-Angels"-Sängerin Nadja Benaissa ist zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden - weil sie einen Partner "bewusst und fahrlässig" mit dem Virus ansteckte.
Sie ist schuldig - und muss doch nicht ins Gefängnis: Das Amtsgericht Darmstadt hat die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa der gefährlichen Körperverletzung und der versuchten gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden. Das Gericht verhängte zwei Jahre Haft gegen die 28-Jährige, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus, so dass sie nicht hinter Gitter muss. Außerdem muss sie 300 Stunden gemeinnützige Arbeit in einer Aids-Hilfe-Einrichtung leisten.
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Nadja Benaissa, lächelnd nach der Urteilsverkündung. (© dpa)
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Dem Gericht zufolge steckte die HIV-infizierte Künstlerin 2004 einen Sexualpartner mit dem Aids-Virus an. Richter Dennis Wacker sagte, dass Benaissa den von ihr angesteckten Mann "zu keinem Zeitpunkt über ihre HIV-Infektion aufgeklärt" habe. Ein anderer Partner war trotz Sex ohne Kondom von einer Ansteckung verschont geblieben. Das Urteil nahm die Sängerin äußerlich unbeeindruckt auf.
Das Gericht folgte der Argumentation der Anklage, nach der sich Benaissa der Risiken bewusst war und fahrlässig handelte. Da Benaissa zum Zeitpunkt der Haupttat 22 Jahre alt war, sei sie nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden.
Die Verteidigung hatte zuvor eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht verlangt, sich bei der Forderdung nach dem Strafmaß jedoch der Anklage angeschlossen. Der Staatsanwalt hatte auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädiert. Auch der infizierte Ex-Partner Benaissas, der in dem Prozess als Nebenkläger auftrat, hatte eine Bewährungsstrafe gefordert.
Protest der Aids-Hilfe
Die Sängerin hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt und ihr Verhalten mehrmals bedauert, zuletzt in ihrem Schlusswort: "Ich habe einen riesigen Fehler gemacht", sagte sie mit fester Stimme am vorletzten Verhandlungstag. "Für das, was ich getan habe, gibt es keine Entschuldigung."
Der Fall hatte die Gemüter erhitzt und für viele Diskussionen gesorgt. Aids-Hilfe-Organisationen hatten einen Freispruch für die Pop-Sängerin gefordert. "Die HIV- Prävention darf nicht nur einseitig den infizierten Menschen aufgebürdet werden", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung von Aids-Hilfe-Initiativen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Die Sängerin war am Ostersamstag 2009 vor einem geplanten Soloauftritt im Frankfurter Club "Nachtleben" festgenommen worden und kam in Untersuchungshaft.
Die Bild-Zeitung berichtete als erste von der Festnahme. Am selben Tag machte die Staatsanwaltschaft Darmstadt die Vorwürfe - sowie Benaissas HIV-Infektion - öffentlich.
"Habe jetzt diesen Stempel"
Nach zehn Tagen Untersuchungshaft wurde Benaissa gegen Auflagen aus der U-Haft entlassen. Nach Auffassung eines Ermittlungsrichters hatte Wiederholungsgefahr bestanden.
Wenige Wochen darauf sprach Benaissa in der RTL-Sendung Stern TV erstmals öffentlich über ihr Leben mit HIV. Das Aids-Virus sei dank ihrer Medikamente nicht ausgebrochen. Über das "HIV-Outing" erklärt sie: "Ich habe jetzt diesen Stempel." Ihre damals neun Jahre alte Tochter habe aus der Zeitung von der Infektion der Mutter erfahren. Benaissa hat das Virus nicht auf ihre Tochter, die sie im Alter von 17 Jahren zur Welt brachte, übertragen.
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(sueddeutsche.de/AFP/dpa/dapd/kat/gba)
Bee-Gees-Sänger erliegt Krebserkrankung
wenn man die postings der nadja fanboys liest, wird einem ganz ganz anders. fakten:
1. "Hier lag weder Absicht noch Rache vor": die gefahr genügt: Verhütung ist hier Pflicht!
2. "sie ist opfer": richtig. aber nun ist sie täter und das nicht nur einmal. Besitzen Opfer die Berechtigung andere mit HIV anzustecken?
3. "selbst schuld, er hätte sich schützen müssen": Sie glauben bitte nicht im Ernst, er hätte sich nicht geschützt wenn er es gewusst hätte? Sie musste nichtmal zugeben HIV zu haben sondern nur sagen sie nimmt die Pille nicht mehr.
4. "daran stirbt man nicht" durch die medikamente und lebensführung erleidet man einschränkungen die gesundheit, lebensfreude und gewohnheiten beeinträchtigen
5. "sie war zu aengstlich es zu sagen": das ist keine Rechtfertigung. Sie hatte gewusst daß sie ansteckend ist und es nicht offenbart.
6. "Es liegt keinerlei Wiederholungsgefahr vor": Einfach falsch.
Fakt ist :
1. "Hier lag weder Absicht noch Rache vor": die gefahr genügt: Verhütung ist hier Pflicht!
2. "sie ist opfer": richtig. aber nun ist sie täter und das nicht nur einmal. Besitzen Opfer die Berechtigung andere mit HIV anzustecken?
3. "selbst schuld, er hätte sich schützen müssen": Sie glauben bitte nicht im Ernst, er hätte sich nicht geschützt wenn er es gewusst hätte? Sie musste nichtmal zugeben HIV zu haben sondern nur sagen sie nimmt die Pille nicht mehr.
4. "daran stirbt man nicht" durch die medikamente und lebensführung erleidet man einschränkungen die gesundheit, lebensfreude und gewohnheiten beeinträchtigen
5. "sie war zu aengstlich es zu sagen": das ist keine Rechtfertigung. Sie hatte gewusst daß sie ansteckend ist und es nicht offenbart.
6. "Es liegt keinerlei Wiederholungsgefahr vor": Einfach falsch.
es geht auch nicht darum, dass die Krankheit ein Verbrechen ist. Es geht darum, dass eine Infizierte einen Gesunden angesteckt hat, und zwar mit voller Absicht, da sie es genau wusste aber nichts gesagt hat, mithin ihm die Gelegenheit sich zu schuetzen nicht gab. Welcher Mann in normaler Partnerschaft benutzt ein Kondom, wenn die Frau die Pille nimmt? ich wette der Prozentsatz liegt unter 10%!
Wieso besteht sie nicht auf condom, wenn sie infiziert ist? UNGESCHUETZTER SEX ohne ihren Partner zu informieren ist verantwortungslos ohne ende.
Wer heutzutage Sex ohne Kondom hat (ausserhalb einer Beziehung bei der ein gewisses Vertrauensverhältnis vorhanden ist) und sich ansteckt trägt auch eine Mitschuld
Wer wissentlich bei der Verbreitung einer Seuche mitwirkt ist gemeingefährlich und gehört eingesperrt mit anschließender Sicherheitsverwahrung.
"Eine begabte Sängerin ..."
Der war gut, richtig gut. Boaahhh. Alle Achtung!
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