Urteil in Darmstadt:Nadja Benaissa bleibt auf freiem Fuß

Sie kommt um eine Gefängnisstrafe herum: Die HIV-infizierte "No-Angels"-Sängerin Nadja Benaissa ist zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden - weil sie einen Partner "bewusst und fahrlässig" mit dem Virus ansteckte.

Sie ist schuldig - und muss doch nicht ins Gefängnis: Das Amtsgericht Darmstadt hat die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa der gefährlichen Körperverletzung und der versuchten gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden. Das Gericht verhängte zwei Jahre Haft gegen die 28-Jährige, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus, so dass sie nicht hinter Gitter muss. Außerdem muss sie 300 Stunden gemeinnützige Arbeit in einer Aids-Hilfe-Einrichtung leisten.

Nadja Benaissa vor Gericht - Urteil

Nadja Benaissa, lächelnd nach der Urteilsverkündung.

(Foto: dpa)

Dem Gericht zufolge steckte die HIV-infizierte Künstlerin 2004 einen Sexualpartner mit dem Aids-Virus an. Richter Dennis Wacker sagte, dass Benaissa den von ihr angesteckten Mann "zu keinem Zeitpunkt über ihre HIV-Infektion aufgeklärt" habe. Ein anderer Partner war trotz Sex ohne Kondom von einer Ansteckung verschont geblieben. Das Urteil nahm die Sängerin äußerlich unbeeindruckt auf.

Das Gericht folgte der Argumentation der Anklage, nach der sich Benaissa der Risiken bewusst war und fahrlässig handelte. Da Benaissa zum Zeitpunkt der Haupttat 22 Jahre alt war, sei sie nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden.

Die Verteidigung hatte zuvor eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht verlangt, sich bei der Forderdung nach dem Strafmaß jedoch der Anklage angeschlossen. Der Staatsanwalt hatte auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädiert. Auch der infizierte Ex-Partner Benaissas, der in dem Prozess als Nebenkläger auftrat, hatte eine Bewährungsstrafe gefordert.

Protest der Aids-Hilfe

Die Sängerin hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt und ihr Verhalten mehrmals bedauert, zuletzt in ihrem Schlusswort: "Ich habe einen riesigen Fehler gemacht", sagte sie mit fester Stimme am vorletzten Verhandlungstag. "Für das, was ich getan habe, gibt es keine Entschuldigung."

Der Fall hatte die Gemüter erhitzt und für viele Diskussionen gesorgt. Aids-Hilfe-Organisationen hatten einen Freispruch für die Pop-Sängerin gefordert. "Die HIV- Prävention darf nicht nur einseitig den infizierten Menschen aufgebürdet werden", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung von Aids-Hilfe-Initiativen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Die Sängerin war am Ostersamstag 2009 vor einem geplanten Soloauftritt im Frankfurter Club "Nachtleben" festgenommen worden und kam in Untersuchungshaft.

Die Bild-Zeitung berichtete als erste von der Festnahme. Am selben Tag machte die Staatsanwaltschaft Darmstadt die Vorwürfe - sowie Benaissas HIV-Infektion - öffentlich.

"Habe jetzt diesen Stempel"

Nach zehn Tagen Untersuchungshaft wurde Benaissa gegen Auflagen aus der U-Haft entlassen. Nach Auffassung eines Ermittlungsrichters hatte Wiederholungsgefahr bestanden.

Wenige Wochen darauf sprach Benaissa in der RTL-Sendung Stern TV erstmals öffentlich über ihr Leben mit HIV. Das Aids-Virus sei dank ihrer Medikamente nicht ausgebrochen. Über das "HIV-Outing" erklärt sie: "Ich habe jetzt diesen Stempel." Ihre damals neun Jahre alte Tochter habe aus der Zeitung von der Infektion der Mutter erfahren. Benaissa hat das Virus nicht auf ihre Tochter, die sie im Alter von 17 Jahren zur Welt brachte, übertragen.

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