Urteil in Bremen:Kopftuchverbot im Fitnessstudio ist rechtens

Sportstudios dürfen Kopftücher in ihren Räumen verbieten. Das hat das Landgericht in Bremen in zweiter Instanz entschieden. Das Kopftuchverbot habe keinen religiösen Hintergrund, sondern solle Verletzungen beim Training vorbeugen.

Fitnessstudios können ihren Mitgliedern das Tragen von Kopftüchern verwehren. Das hat das Langericht Bremen entschieden. Eine Frau hatte gegen die Betreiberin eines Sportstudios geklagt, weil sie sich diskriminiert fühlte.

Das Studio hatte den Vertrag mit der Klägerin gekündigt, weil diese während des Trainings ein Kopftuch getragen hatte. Der Vertrag untersage jedoch das Tragen von Kopfbedeckungen und Schmuck im Studio, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit.

Das Amtsgericht wies die Klage der Frau im vergangenen Jahr ab, das Landgericht bestätigte die Entscheidung nun in zweiter Instanz. Das Kopftuchverbot im Sportstudio habe keinen religiösen Hintergrund, sondern solle Verletzungen beim Training an den Fitnessgeräten verhindern, hieß es zur Begründung. Eine Revision ist nicht möglich.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: