Morsal O.s Bruder ist mit lebenslanger Haft bestraft worden. Ein anderes Urteil war nicht möglich und durfte nicht sein.
Das Hamburger Urteil im sogenannten Ehrenmord-Prozess ist ein wichtiges Urteil, ein Leiturteil - weil es feststellt, dass es einen Ehrenmord nicht gibt. Der sogenannte Ehrenmord ist nichts anderes als ein Mord aus niedrigen Beweggründen; er trägt keinerlei entschuldigende Motivationen in sich. In dieser klaren Feststellung liegt die generalpräventive Kraft des Urteils. Diese Kraft ist umso wichtiger, als der Verurteilte und seine Angehörigen mit rasendem Unverständnis auf das Urteil reagiert haben.
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Der deutsch-afghanische Mörder hat seine jüngere Schwester grausam und heimtückisch erstochen, weil sie "westlich" leben wollte. Nun pöbeln er und seine Familie gegen das Gericht, weil es dieses verhasste "Westliche" verkörpere. In der Tat: Das Gericht verkörpert ein Recht, das mörderischem Hass keinen Raum gibt. Es verkörpert eine Rechtsordnung, in der Gleichberechtigung gilt und das die archaischen Regeln der Frauenverachtung nicht gelten lassen kann.
Die Justiz verteidigt daher die Menschenwürde gegen mörderischen Ausländerhass und gegen mörderischen Rassismus. Sie verteidigt die Menschenwürde aber auch gegen den Hass auf den Westen und auf seine Werte. Ausländerhass ist inakzeptabel, ob er sich nun verbrecherisch nach außen oder nach innen richtet. Und sogenannte ethnische Säuberungen sind Mordaktionen auch dann, wenn sie sich innerhalb von Familien vollziehen.
Der deutsch-afghanische Mörder seiner Schwester ist mit lebenslanger Haft bestraft worden. Ein anderes Urteil war nicht möglich und durfte nicht sein. Die Strafvollstreckung dient hier nicht der Re-Sozialisierung, sondern der Sozialisierung. Das ist das Signal, das von diesem Urteil ausgeht.
"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...
(SZ vom 14.02.2009)
Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld
Der Maßstab aller Dinge scheint in der Welt des jungen Mannes die Unterscheidung der Frauen in "Welche hat es verdient, zwanghaft bekopuliert zu werden" (Konkret die Mutter, des Richters - die er f***** wollte) und auf "Die, von denen ich bestimme, mit wem sie wann zusammen sein dürfen" z.B. seiner Schwester. Aus lauter Empörung darüber, dass die deutsche Gerichtsbarkeit diese unumstösslichen Grundsätze der lieben Familien nicht in ihrer Weisheit anerkennen will, machte die Mutter des Angeklagten Anstalten sich aus dem Fenster zu stürzen.
Das erinnert mich an eine Rede von Papst Johannes XXIII kurz nach seiner Wahl zum Zustand der Katholischen Kirche: Macht die Fenster auf, hier muss frische Luft rein.
"Mit den richtigen Gutachtern in der Hinterhand läßt sich da vielleicht noch was bewegen."
Können Sie das erläutern?
das Urteil in Afghanistan umfassend zu publizieren.
Nur so kann verhindert werden das weitere Afghanen unter voellig falschen Vorstellungen nach Deutschland kommen.
Ausserdem jetzt wo unsere Bundeswehr Soldaten jeden Tag die Maedchen in
die Schule bringen und die US Army taeglich durch Bombardierungen den Krieg
gewinnt brauchen die Afghanen Ihr Land gar nicht mehr verlassen.
In seinem Kommentar fährt H. Prantl schwerste Geschütze auf. Er spricht das rasende Unverständnis der Angehörigen an. Sogar vom Ausländerhass nach innen ist die Rede. Meint H. Prantl damit den Hass der afghanischen Familie auf ihre deutsche Umwelt? Ihren Hass auf die Deutschen und ihre westliche Kultur insgesamt?
Von Inländerhass spricht H. Prantl zwar nicht, aber die Schwachstellen der Multikulti-Ideologie werden auch dann sichtbar, wenn man sie nicht klar benennt, sondern lediglich umschreibt.
aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung angekündigt hat Revision einzulegen. Mit den richtigen Gutachtern in der Hinterhand läßt sich da vielleicht noch was bewegen.