Urteil im Mittweida-Prozess:Das Hakenkreuz selbst geritzt

Die Angeklagte im Hakenkreuz-Fall ist schuldig gesprochen worden: Das Gericht ist überzeugt davon, dass die junge Frau den Neonazi-Überfall nur vorgetäuscht hat.

Im so genannten Hakenkreuz-Fall von Mittweida ist die angeklagte 18-Jährige vom Amtsgericht Hainichen schuldig gesprochen worden. Nach Überzeugung des Gerichts ritzte sich die junge Frau selbst ein Hakenkreuz in die Hüfte und behauptete anschließend, von Neonazis überfallen worden zu sein.

Urteil im Mittweida-Prozess: Nach den Aussagen der damals 17-Jährigen wurden Phantombilder der vermeintlichen Täter herausgegeben. Mittlerweile ist das Gericht überzeugt, dass die Frau sich die Verletzungen selbst zugefügt hat.

Nach den Aussagen der damals 17-Jährigen wurden Phantombilder der vermeintlichen Täter herausgegeben. Mittlerweile ist das Gericht überzeugt, dass die Frau sich die Verletzungen selbst zugefügt hat.

(Foto: Foto: ddp)

Das Gericht verurteilte sie in nichtöffentlicher Sitzung zur Ableistung von 40 Arbeitsstunden, wie Oberstaatsanwalt Bernd Vogel am Freitag nach der Urteilsverkündung mitteilte.

Im November 2007 hatte der Fall in der sächsischen Kleinstadt deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Die damals 17 Jahre alte Jugendliche hatte bei der Polizei angegeben, vier Neonazis hätten sie auf einem Parkplatz attackiert und ihr ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt, nachdem sie einem Aussiedlerkind zu Hilfe geeilt sei.

Die Ermittler glaubten ihr jedoch nicht. Die Anklage stützte sich schließlich vor allem auf die Angaben eines Hamburger Rechtsmediziners, wonach die Art der Verletzung auf eine Selbstbeibringung hindeutete. Die Angeklagte bestritt den Vorwurf.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verwarnung sowie 100 Arbeitsstunden beantragt, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Zuvor hatte sie vergeblich ein weiteres Rechtsgutachten zur Persönlichkeit der Angeklagten beantragt und dies damit begründet, dass kein Grund für ein Vortäuschen des Überfalls erkennbar sei: "Es gibt kein Motiv in der Psyche, in der Persönlichkeit meiner Mandantin", sagte Anwalt Axel Schweppe. Es passe nicht zu ihr, dass sie auf sich habe aufmerksam machen wollen. Die junge Frau gehöre auch nicht dem linken Spektrum an.

Der Fall hatte zunächst bundesweit für Entsetzen gesorgt, weil angeblich zahlreiche Anwohner von ihren Balkonen aus den Vorfall beobachtet hatten ohne einzuschreiten. Die Polizei hatte aber trotz umfangreicher Ermittlungen keine Augenzeugen ausfindig machen können. Der Prozess fand hinter verschlossenen Türen statt, weil die Angeklagte seinerzeit noch Jugendliche war.

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