Von Beate Wild

Mit hohen Haftstrafen ist der Prozess um den Foltermord in Siegburg zu Ende gegangen. Verurteilt wurden jedoch nur die drei jugendlichen Täter, nicht das System.

Das Strafmaß war nicht anders zu erwarten. Mit Haftstrafen von 15, 14 und 10 Jahren sind die drei jugendlichen Angeklagten schwer bestraft worden. Die Täter haben die Folter und den Mord an ihrem 20-jährigen Mithäftling gestanden und wurden rechtskräftig verurteilt. Was allerdings weiterhin im Unklaren bleibt, ist das Motiv für ihr bestialisches Handeln.

Foltermordprozess

Im Foltermordprozess von Siegburg zu langen Haftstrafen verurteilt: Pascal I. (l.) und Ralf A. (2.v.r.). (© Foto: ddp)

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Eine schlüssige Erklärung hat auch die seit Anfang Juli laufende Hauptverhandlung nicht liefern können. Was aus den drei Teenagern drei derart brutale Folterer hat werden lassen, liegt bis heute im Dunkeln.

Der Sachverhalt ist klar. Fast zwölf Stunden haben die drei Haftinsassen Ralf A., 20, Patrick I., 19, und Danny K., 17, ihren Zellengenossen Hermann H. gefoltert und gequält. Sie schlugen, traten und vergewaltigten ihn. Sie zwangen ihn, Wasser mit scharfem Pulver zu trinken, eine Tube Zahnpasta und sogar sein eigenes Erbrochenes zu essen. "Aus Spaß", wie Danny K. später bei der Vernehmung sagt. Dann musste der Gequälte zwei Abschiedsbriefe schreiben, die die Täter später jedoch vernichteten.

Nach stundenlanger Folter beschlossen die Täter schließlich, Hermann H. "wegzuhängen". Zu diesem Zeitpunkt war dessen Lebenswille bereits gebrochen. Er war nicht mehr imstande sich zu wehren. Er durfte eine letzte Zigarette rauchen, man las ihm aus der Bibel vor. Dann halfen die drei Folterer ihrem Opfer, sich zu erhängen. Insgesamt sechs Anläufe benötigten sie. Immer wieder rissen die Elektrokabel, dann verwendeten sie Bettlaken. Diese hielten.

Kein nachvollziehbares Motiv

Weil absolut kein nachvollziehbares Motiv für diese monströse Tat ersichtlich ist, liegt es nahe, über die äußeren Umstände nachzudenken. Das Umfeld, das Milieu, in dem diese hemmungslose Aggression entstehen konnte. Vier als problematisch eingestufte Jugendliche in eine 20-Quadratmeter-Zelle zu sperren, ist eine Sache. Die eigentliche Verantwortungslosigkeit der Justizvollzugsanstalt liegt jedoch eher darin, die Häftlinge sich selbst zu überlassen - weil Wochenende ist. Um 16 Uhr ist Einschluss, da verabschiedet sich der Wärter. Muss man nicht damit rechnen, dass ohne Aufsicht etwas passieren könnte?

Einmal während seines zwölfstündigen Martyriums hatte der Gefolterte den Alarmknopf gedrückt. Als sich per Freisprechanlage ein Vollzugsbeamter meldete, antwortete einer der Täter, es sei nur ein Versehen gewesen. Später am Abend beschwerten sich die Insassen in der Zelle darunter, dass es zu laut sei. Zwei Beamte, die daraufhin eine Runde gingen, sahen aber nur die drei Täter am Tisch sitzen und Hermann H. reglos in seinem Bett liegen. Die Beamten gaben sich auf die Frage, was der Lärm zu bedeuten habe, mit der Antwort zufrieden, man habe "Möbel gerückt".

Als die Verantwortlichen später gefragt wurden, warum sie sich nicht um weitere Aufklärung bemüht hätten, hieß es, "nur sprechenden Menschen könne geholfen werden". Weil Hermann H. also nicht mehr in der Lage war zu sprechen, musste er sterben. Völlig unbemerkt von den diensthabenden Vollzugsbeamten.

Nach dem schrecklichen Vorfall setzte der Düsseldorfer Landtag einen Untersuchungsausschuss ein und Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter eine Expertenkommission. Als Ursache für exzessive Gewaltausbrüche sieht diese vor allem die fast durchgehende Überbelegung der Gefängnisse mit Notgemeinschaften an. Doch trotz der guten Absicht der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die untragbaren Zustände in den Gefängnissen zu beseitigen, hat sich bis heute die Situation nicht merklich verbessert.

Zwei der vier Nebenklägeranwälte haben gefordert, die - schon eingestellten - straftrechtlichen Ermittlungen gegen die agierenden JVA-Beamten wiederaufzunehmen. Ein Gedanke, der nicht ganz abwegig erscheint.

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(sueddeutsche.de)