Urteil im Fall Mary-Jane:Mörder von Siebenjähriger muss lebenslang in Haft

Er verging sich an dem Mädchen und tötete es aus Angst vor Entdeckung: Wegen Missbrauchs und Mordes an der siebenjährigen Mary-Jane ist Tino L. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht im thüringischen Meiningen sprach von einer "verabscheuungswürdigen Tat" - und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Der Mörder der siebenjährigen Mary-Jane aus Thüringen ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Meiningen sprach den 38-jährigen Tino L. des Mordes und schweren sexuellen Missbrauchs an der Erstklässlerin aus Zella-Mehlis schuldig.

Mordprozess Mary-Jane - lebenslange Haft gefordert

Lebenslang für Mary-Janes Mörder: Reglos nahm Tino L. das Urteil wegen Missbrauchs und Mordes an der Siebenjährigen entgegen.

(Foto: dpa)

Zugleich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest: Damit ist eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis vor Ablauf der15 Jahre ausgeschlossen. In der Regel verlängert sich die Haftdauer bei einem solchen Urteil um mehrere Jahre.

"Das ist eine Sache, die über den normalen Mord hinausgeht"

Der Angeklagte habe eine "ganz verabscheuungswürdige Tat begangen", sagte der Vorsitzende Richter. Seine Reue spreche aber für den Beschuldigten. Der 38-Jährige nahm das Urteil regungslos entgegen. Zuvor hatte das Gericht einen Brief von Tino L. an Mary-Janes Eltern verlesen: Er verstehe selbst nicht, was für ein furchtbarer Mensch er sei, heißt es darin.

Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung aller Prozessparteien: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenkläger und sogar die Verteidigung hatten zuvor eine lebenslange Freiheitsstrafe für L. gefordert. Bis auf die Verteidigung sprachen sich die Prozessbeteiligten zudem dafür aus, die besondere Schwere der Schuld festzustellen.

Der 38-Jährige hatte zum Prozessauftakt am vergangenen Freitag angegeben, das Mädchen am 24. Juni in seine Wohnung gelockt und missbraucht zu haben. Am folgenden Tag habe er das Kind aus Angst vor Entdeckung gewürgt und kopfüber in einen Bach gelegt. Der Angeklagte führte aus, das Mädchen sei freiwillig mit ihm mitgegangen und habe sich auch beim Missbrauch nicht gewehrt.

Bereits am ersten Verhandlungstag hatte der Vorsitzende Richter die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in Aussicht gestellt. "Das ist eine Sache, die über den normalen Mord hinausgeht."

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