Er soll die vierjährige Leonie geschüttelt und geschlagen haben, bis sie starb: Nun muss der Stiefvater des Kindes, ein Polizeibeamter, siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis.
Ein Polizeibeamter ist wegen der Tötung der vierjährigen Leonie im niedersächsischen Bad Salzdetfurth (Niedersachsen) am Donnerstag zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
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Die Mutter der getöteten Leonie steht hinter dem Angeklagten, ihrem ehemaligen Lebensgefährten. Die beiden haben inzwischen geheiratet. (© Foto: dpa)
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Der 40-Jährige hat nach Überzeugung des Hildesheimer Landgerichts vor einem Jahr die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin so schwer misshandelt, dass die kleine Leonie starb. Er habe sie "heftigst, absolut gefühllos und ihre Leiden missachtend" geschlagen, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl.
Das Gericht blieb knapp unter der Forderung des Staatsanwaltes, der acht Jahre Haft beantragt hatte. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert und kündigte an, Revision einzulegen. Der Polizist hatte im Verfahren stets seine Unschuld beteuert. Die 31-jährige Mutter Leonies unterstützte ihn dabei und heiratete ihn sogar.
Wenn das Urteil rechtskräftig wird, verliert der vom Dienst suspendierte Beamte wegen der Haftstrafe endgültig seinen Job, erläuterte Pohl.
Unvorstellbar brutal
Das Gericht stützte sich in seinem Urteil vor allem auf das Gutachten eines Gerichtsmediziners. Er hatte festgestellt, dass das kleine Mädchen die extremen Verletzungen nicht durch einen Sturz oder einen anderen Unfall im Haushalt erlitten haben kann.
Der 40-Jährige war erst im vergangenen Jahr mit der Mutter von Leonie zusammengezogen. Danach verschlechterte sich das Verhältnis zwischen ihm und Leonie zunehmend. Am 21. November schlug der Mann nach Überzeugung der Richter dann zum ersten Mal so heftig gegen Leonies Kopf, dass der Schläfenmuskel riss. "Die Ohrfeige muss derart brutal gewesen sein, dass ich es mir nicht vorstellen kann", sagte Richter Pohl.
Fünf Tage später schüttelte er das Mädchen laut Urteil erneut so heftig, dass der Kopf des Kindes überstreckt wurde und der Hirndruck zunahm. Kurz darauf starb Leonie im Krankenhaus.
Die Mutter von Leonie stellte sich im gesamten Verfahren hinter die Version des Angeklagten. Richter Pohl griff die 31-Jährige scharf an. Sie habe von den brutalen Schlägen gegen ihre Tochter gewusst und im Prozess für ihren Ehemann gelogen. "Das ist die Aussage einer bis über beide Ohren verliebten Frau. Man könnte es auch noch anders nennen", sagte Pohl.
Die Mutter wolle ihre Beziehung zu dem Angeklagten um jeden Preis halten: "Auch um den Preis, dass der Tod ihres Kindes für die Öffentlichkeit nicht aufgeklärt werden kann."
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- Todesfall Leonie Polizist unter Verdacht 03.12.2007
(dpa/bre)
Bundespräsident Gauck in Israel
Sie habe von den brutalen Schlägen gegen ihre Tochter gewusst und im Prozess für ihren Ehemann gelogen.
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Bleibt nur auf eine Anklage deswegen zu hoffen.
schon kurios die Berichterstattung
"Er habe sie "heftigst, absolut gefühllos und ihre Leiden missachtend" geschlagen, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl."
da wird von gefühllos und heftig geschlagen geredet
wenn aber eine Frau ihren Sohn oder ein ihr anvertrautes Kind über Monate misshandelt und dann in der Badewanne ertränkt, oder nach der Geburt aus dem Fenster wirft, dann wird sie als Opfer in den Medien betrachtet und was steht am Schluss eines jeden Berichtes "Für sie ist es wohl die schlimmste Strafe" für die "fürsorgliche Mutter"
siehe hier ein Bericht von vielen
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,587095,00.html
erster Satz
"Er wehrte sich, er war ja ein starker Junge" (da war er schon mit Schlaftabletten beteubt und wurde gerade in der Badewanne ertränkt)
letzter Satz
"Für sie ist das wohl die schlimmste Strafe."
das ist mal wieder typisch für unsere Rechtssprechung:
wenn ein Polizist ein kleines Kind umbringt gibt es 7 Jahre und wenn ein Jungendlicher Migrant eine schwere Körperverletzung begeht gibts 12 Jahre.
Woran liegts nun?
War wahrscheinlich reiner Zufall aber hat ganz sicher nichts mit der Herkunft und Ansehen der Personen zu tun:-((((((
Das Heiraten hätten sich die Beiden sparen können, schließlich geht es hier nicht um einen Täter sondern um zwei Täter, die sich so oder so, unabhängig von welchem Richterspruch auch immer, selbst und gegenseitig ohne Gnade zermürben werden.