Urteil im Bodenfelde-Prozess:"Das Monster" - für immer weggesperrt

Nach dem grausamen Mord an Nina und Tobias steht das Urteil gegen Jan O. fest: Der Mann, den die Familien der Opfer nur noch "das Monster" nannten, muss lebenslang ins Gefängnis. Das Göttinger Landgericht verhängte damit ein überraschend hohes Strafmaß. Der 26-Jährige kommt voraussichtlich nie wieder frei - und doch quält die Angehörigen weiterhin eine Frage.

Das Leid, das der Doppelmörder von Bodenfelde angerichtet hat, kann nicht ungeschehen gemacht werden. Aber er kommt deswegen voraussichtlich nie mehr in Freiheit. Das Landgericht Göttingen hat für den Mörder von Nina und Tobias die höchstmögliche Strafe verhängt.

Lebenslang fuer Doppelmoerder von Bodenfelde

Lebenslang für Doppelmörder von Bodenfelde: Ein Justizbeamter schließt dem Angeklagten Jan O. (l.) die Handschellen auf. Mehr als ein halbes Jahr nach dem Mord an der 14-jährigen Nina und dem 13 Jahre alten Tobias hat das Göttinger Landgericht ein hartes Urteil gefällt.

(Foto: dapd)

Für die Familien der getöteten Teenager Nina und Tobias ist der Täter schlicht "das Monster". Ihre 13 und 14 Jahre alten Kinder begegneten dem schwer persönlichkeitsgestörten Jan O. im beschaulichen Bodenfelde im falschen Moment und wurden dadurch Opfer unterträglich grausamer Verbrechen.

Bei der Urteilsverkündung sprach der Vorsitzende Richter von einer "unvorstellbaren Dimension des Unrechts". Das Landgericht Göttingen verurteilte den 26-Jährigen wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe, er wird in die Psychiatrie eingewiesen. Außerdem wird für den Drogen- und Alkoholkranken die Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach dem Urteil der Schwurgerichtskammer soll der Doppelmörder von Bodenfelde nie wieder jemandem Leid zufügen können.

"Das Monster" bleibt voraussichtlich für immer weggesperrt - es sei denn, Gutachter erklären den 26-Jährigen irgendwann in ferner Zukunft für ungefährlich. Experten hatten Jan O. im Prozess eine schwere Persönlichkeitsstörung nach einem völlig zerrütteten Lebensweg attestiert. Kennzeichnend sei das "völlige Unbeteiligtsein gegenüber Gefühlen anderer". Bei seinen Bluttaten wurde der Vorbestrafte zum Kannibalen und Vampir. Der Gutachter sprach von einem "Hochrisiko-Profil" und einer "extrem ungünstigen Prognose".

Hätten die Taten verhindert werden können?

Auch wenn der 3400-Einwohner-Flecken Bodenfelde nach Abschluss des Prozesses mit all seinen widerwärtigen Details irgendwann wieder Ruhe findet - für die Eltern ist das kaum vorstellbar. Die Mutter von Nina etwa hörte im Gerichtssaal das 19-seitige Geständnis der "Tatabläufe, für die ich mich schäme", wie Jan O. sagte, in voller Länge an. Nina starb demnach praktisch in Hörweite ihres Elternhauses einen qualvollen Tod. Und Tobias geriet in die Fänge seines Mörders wohl nur deshalb, weil dieser ihn wegen seiner langen Haare zunächst für ein Mädchen hielt. "Ich weiß auch nicht, was mich da geritten hat", sagte der Täter lapidar in seinem letzten Wort.

Offen und für die Angehörigen schmerzhaft bleiben wird die Frage, ob die Morde - oder zumindest der an Tobias - nicht hätte verhindert werden können. Jan O. hatte sich in der Zeit vor den Bluttaten nicht an Bewährungsauflagen gehalten, Bodenfeldes Bürgermeister Hartmut Koch hatte der Staatsanwaltschaft deswegen vorgeworfen, keinen Sicherungshaftbefehl beantragt zu haben. Und nach dem Mord an Nina hatte die Polizei zunächst keine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet, weil das Mädchen angeblich noch im Ort gesehen wurde und schon einmal von zu Hause ausgerissen war.

Wäre offensiver gefahndet und Nina möglicherweise schneller entdeckt worden - womöglich wäre es zum Mord an Tobias nicht mehr gekommen.

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