Von Johannes Nitschmann

Die 44-jährige Monika H., die ihre drei Babys getötet und in der Tiefkühltruhe gelagert hat, muss für vier Jahre in Haft - ein überraschendes Urteil.

Auf den voll besetzten Zuschauerbänken im Saal 165 des Siegener Landgerichts schwillt der Geräuschpegel an. Aus dem Publikum ist überraschtes Gemurmel zu hören, als der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer, Wolfgang Münker, am Montag das Urteil im so genannten "Babyleichen-Prozess" verkündet.

Prozess um Fund dreier Babyleichen, dpa

Hinter der Fassade: In dem Fachwerkhaus im westfälischen Wenden wurden die drei Kinderleichen gefunden. (© Foto: dpa)

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Überrascht, weil vielen Prozessbeobachtern die Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten, die das Gericht gegen die 44-jährige Monika H. verhängt, ungewöhnlich milde erscheint, angesichts der grausig anmutenden Tat.

Der Anklage zufolge soll die Hausfrau aus dem westfälischen Wenden-Möllmicke drei ihrer neugeborenen Säuglinge getötet und in der heimischen Kühltruhe jahrelang unter Tiefkühlkost versteckt haben.

Immerhin hatte die Staatsanwaltschaft für Monika H. eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren wegen Totschlags von zwei ihrer Neugeborenen in den Jahren 1988 und 2004 gefordert - bei einer möglichen Höchststrafe von 15 Jahren. Eine dritte Babyleiche, die aus dem Jahre 1986 stammt, konnte der Angeklagten wegen Verjährung nicht mehr angelastet werden.

Fasslungslos über die Verhältnisse

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sah das Gericht in der Tötung der beiden Babys unmittelbar nach ihrer heimlichen Entbindung in der heimischen Badewanne nur "einen minderschweren Fall" und verurteilte Monika H. wegen "Tötung durch Unterlassen".

Die angeklagte Mutter habe den Tod ihrer Neugeborenen "nicht beabsichtigt, aber die Tötung der Kinder in Kauf genommen", sagte Münker. Andererseits stellte der Richter in seiner 95-minütigen Urteilsbegründung fest: "Die Tötung eines Kindes durch die eigene Mutter setzt die Überwindung höchster Hemmschwellen voraus."

Nach vier Verhandlungstagen und einem weitgehenden Geständnis der Angeklagten sind die drei Berufs- und zwei Laienrichter immer noch fassungslos über die Verhältnisse, die bei der Familie H. jahrzehntelang hinter der Fassade eines fein heraus geputzten Fachwerkhauses im frommen Sauerland-Dörfchen Wenden-Möllmicke herrschten.

Warum für den Ehemann von Monika H. gleich drei Schwangerschaften seiner alkoholkranken Frau unbemerkt blieben, "dafür haben wir bis heute keine Erklärung", erklärte Münker. Zwischen den Eheleuten habe es "unvorstellbare Sprachlosigkeit und Unverständlichkeiten" gegeben.

Die Angeklagte hat nach Feststellung des Gerichts aufgrund sexuellen Missbrauchs in jungen Jahren "unter einer irrationalen Angst vor Ärzten" gelitten. Bei den getöteten Säuglingen habe es sich um "ungewollte Schwangerschaften" gehandelt, die sie vor ihrer Familie geheim gehalten habe.

Monika H. habe bei ihren heimlichen Entbindung "niemanden zu Hilfe geholt" und damit "einen möglichen und naheliegenden Tod" ihrer Babys "billigend in Kauf genommen", erklärte der Vorsitzende. Damit liege "ein bedingter Tötungsvorsatz" vor. Trotz Alkoholkrankheit und Angststörungen sei die Angeklagte "voll schuldfähig".

Keine Anhaltspunkte für Mord

In der Silvesternacht 1988 hatte die Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts den Babykörper nach der Entbindung "in einer beschützenden Haltung" minutenlang so fest an sich gedrückt, dass das Kind erstickt sei. Im Jahre 2004 sei die Angeklagte bei der Geburt stark alkoholisiert gewesen.

In die Lunge des Neugeborenen sei Fruchtwasser gelangt. Bei allen drei Säuglings-Toten gebe es "keine Anhaltspunkte für Mord", erklärte der Richter; zudem stellte er fest, dass Monika H. sich um ihre weiteren drei Kinder, die heute zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, stets "liebevoll gekümmert" hat.

Die Babyleichen waren im vergangenen Mai vom 18-jährigen Sohn der Angeklagten beim Aufräumen der Tiefkühltruhe entdeckt worden. Als die Eltern von einem Urlaub im Schwarzwald zurückkehrten, konfrontierten ihre Kinder sie mit den Funden.

Darauf stellte sich Monika H. bei der Polizei und bezeichnete sich als "schuldig". Die Staatsanwaltschaft kündigte an, sie werde Revisionsmittel gegen das Urteil prüfen, mit dem das Gericht um die Hälfte unter ihrem Strafantrag geblieben sei. Auch die Verteidigung, die für ihre Mandantin auf Freispruch oder eine Bewährungsstrafe plädiert hatte, schloss einen Revisionsantrag nicht aus.

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(SZ vom 02.12.2008/bre)