Acht Monate nach dem Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie hat das Landgericht Schwerin hohe Strafen verhängt. Die Eltern müssen jeweils elf Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Im Prozess um den Hungertod der kleinen Lea-Sophie hat das Landgericht Schwerin am Mittwoch die Eltern zu elf Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die Richter sprachen die 24-jährige Mutter und den 26-jährigen Vater des Mordes und der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig. Sie hatten ihre fünfjährige Tochter so sehr vernachlässigt, dass sie im November 2007 an den Folgen starb.

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Verurteilte Eltern: Kurz vor ihrem Tod wog Lea-Sophie noch 7,3 Kilogramm. (© Foto: dpa)

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Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für beide Angeklagten Freiheitsstrafen von 13 Jahren verlangt hatte. Die Verteidiger hatten beantragt, die Strafe auf jeweils acht Jahre Haft wegen Totschlags durch Unterlassen zu begrenzen.

Die Eltern hatten in dem Prozess eingeräumt, tatenlos zugesehen zu haben, wie ihre Tochter seit der Geburt ihres zweiten Kindes im September 2007 immer mehr abmagerte und verhungerte. Als der Vater am 20. November 2007 den Notarzt rief und das Kind ins Krankenhaus bringen ließ, war es schon zu spät für eine Rettung.

Dass sie nicht rechtzeitig einen Arzt riefen, begründeten sie mit Scham vor dem eigenen Versagen und der Angst, dass ihnen die Kinder weggenommen würden.

Volle Schuldfähigkeit

Lea-Sophie hatte die ersten zwei Lebensjahre bei den Adoptiveltern von Nicole G. Verbracht. Diese hatten die damals 18-Jährige dazu gedrängt. Mit 20 jedoch entschied sich Nicole G., Lea-Sophie selbst aufzuziehen, und zog mit Stefan T. In eine eigene Wohnung. Das junge Paar wollte beweisen, dass es allein ihr Leben bewältigen würde, und hatte den Adoptiveltern Hausverbot erteilt.

Stefan T. hatte als Angeklagter ausgesagt, er habe die Lebensgefahr für seine Tochter erkannt, aber die Verantwortung für das Kind auf seine Lebensgefährtin abgewälzt. Ebenso wie die Mutter habe er gehofft, dass Lea-Sophie von alleine wieder essen und trinken würde.

Am Ende wog das Kind nur noch 7,3 Kilogramm, die Hälfte des Normalgewichts einer Fünfjährigen, und hatte einen Oberarmdurchmesser von 2,2 Zentimetern. Ihr Körper war von Hungerödemen gezeichnet, an Gesäß und Rücken hatte sie kotverschmutzte Durchliegegeschwüre bis auf die Knochen.

Die Mutter hatte zunächst im Prozess geschwiegen, aber schließlich erklärt, sie bedauere, nichts unternommen zu haben. "Ich habe immer geglaubt und gehofft, dass Lea-Sophie schon wieder essen wird und die Wunden am Körper heilen werden."

In psychiatrischen Gutachten war den Angeklagten volle Schuldfähigkeit attestiert worden. Die Großeltern von Lea-Sophie hatten sich an das Jugendamt gewandt, weil sie ihre Tochter für überfordert hielten. Ein Sonderausschuss des Schweriner Stadtparlaments kam später zu dem Schluss, dass Lea-Sophie noch leben könnte, wenn das Jugendamt sachgerecht gearbeitet hätte.

Der Kinderschutzbund forderte mit Blick auf den Fall, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Das Kindeswohl, wie es derzeit im Grundgesetz formuliert sei, sei ein unbestimmter Rechtsbegriff, sagte der Vorsitzende der Organisation, Heinz Hilgers, dem Sender NDR Info. "Wir müssen sehen, dass wir im Verhältnis zum Elternrecht das Kinderrecht stärken."

Als Beispiel nannte er die UN-Konvention, in der die Rechte der Kinder ebenfalls ausformuliert seien. "Eine Grundgesetzänderung ist erst einmal ein Auftrag an die Politik, alle Gesetze zu überprüfen, ob sie denn den Kinderechten noch gerecht werden."

Der Tod des Kindes hatte in Schwerin eine heftige Debatte um eine Mitschuld des Jugendamtes und die Verantwortung der Verwaltungsspitze ausgelöst. Während ein Abwahlantrag gegen den Sozialdezernenten Hermann Junghans in der Stadtvertretung überraschend scheiterte, wurde Oberbürgermeister Norbert Claussen (beide CDU) im April in einem Bürgerentscheid vorzeitig abgewählt.

Eine Mitschuld des Jugendamtes, das trotz Hinweisen auf die Gefährdung des Kindeswohls nicht eingeschritten war, wurde von der Staatsanwaltschaft verneint. Der Behörde liegen aber 46 Anzeigen gegen Mitarbeiter des städtischen Amtes vor, denen nach Prozessende nachgegangen werden soll.

Kurz vor der Urteilsverkündung hatte die Staatsanwaltschaft einen ihrer beiden Vertreter von der Teilnahme zurückgezogen. Grund: Dessen deutliche Kritik am Verhalten von Kommunalpolitikern im Fall der verhungerten Lea-Sophie in Schwerin.

"Es geht um den Tod eines Kindes und die Schuld der Eltern und nicht um Äußerungen der Anklagebehörde", begründete Oberstaatsanwalt Gerit Schwarz am Mittwoch das ungewöhnliche Vorgehen. "Dass ist keine Disziplinarmaßnahme", betonte der Behördenleiter kurz vor Beginn des letzten Verhandlungstags in dem Fall vor dem Schweriner Landgericht. Das Urteil solle im Mittelpunkt stehen, sagte Schwarz.

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(AP/AFP/dpa/bica)