Für den Foltertod eines 20-jährigen Häftlings im Jugendgefängnis Siegburg sind drei junge Männer zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Bonn sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten ihren Mithäftling in der gemeinsamen Zelle fast elf Stunden lang gefoltert und schließlich getötet hatten.
Wegen des Foltermordes an einem Mithäftling im Siegburger Jugendgefängnis hat das Landgericht Bonn hohe Haftstrafen gegen drei junge Männer verhängt. Der 20-jährige Haupttäter Pascal I. Wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt, der 21 Jahre alte Ralf A. Zu 14 Jahren und der 17-jährige Danny K. Zu zehn Jahren Jugendstrafe.
Zwei der Angeklagten im Foltermordprozess: Ralf A. (r.) und Pascal I. (© Foto: ddp)
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Die Angeklagten hatten zu Beginn des Prozesses am 1. August gestanden, im November 2006 einen 20-jährigen Zellengenossen zwölf Stunden lang schwer misshandelt, gedemütigt, vergewaltigt und zum Selbstmord gezwungen zu haben.
Die drei Häftlinge schlugen den 20-Jährigen stundenlang mit Händen, Fäusten und Schlagwerkzeugen, vergewaltigten ihn mehrmals und zwangen ihn unter anderem, Wasser mit scharfem Pulver zu trinken und eine Tube Zahnpasta sowie auch sein Erbrochenes zu essen. Zudem musste er zwei Abschiedsbriefe schreiben, die die Täter später vernichteten. Die Täter versuchten fünf Mal, den Misshandelten zu erhängen. Schließlich zwangen sie ihn, sich mit Bettlakenstreifen aufzuhängen.
Der Verletzte hatte vergeblich versucht, mit Schreien und Drücken des Alarmknopfs auf sich aufmerksam zu machen. Das Gefängnispersonal hatte die Vorgänge in der Zelle nach eigenen Angaben nicht bemerkt, obwohl die Wärter mehrere Male in der Zelle nachschauten, unter anderem weil sich andere Häftlinge über Lärm beschwert hatten.
Die Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Leiter der Justizvollzugsanstalt Siegburg und vier Justizvollzugsbeamte wurden eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft keine strafrechtlich relevante Dienstverletzungen feststellte. Der Gefängnisleiter und sein Stellvertreter wurden aber versetzt. Gegen sie laufen Disziplinarverfahren.
Der Düsseldorfer Landtag setzte einen Untersuchungsausschuss ein und Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter eine Expertenkommission. Als Ursache für exzessive Gewaltausbrüche sieht diese vor allem die fast durchgehende Überbelegung der Gefängnisse mit Notgemeinschaften an.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor in seinem Plädoyer für den zur Tatzeit 19-jährigen Pascal I. eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert, für Ralf A. 15 Jahre und für Danny K. die im Jugendstrafrecht vorgesehene Höchststrafe von zehn Jahren.
Die Verteidiger hatten eine Verurteilung von Pascal I. nach Jugendstrafrecht und im Fall der Anwendung des Erwachsenenstrafrechts 13 Jahre Haft beantragt, für Ralf A. zwölf Jahre Haft und für Danny K. eine unter zehn Jahren liegende Jugendstrafe.
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(dpa/AP)
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"Ich wünsche den 3 einen netten Zellengenossen der sie zur Frau macht."
Was dieser Kommentar über das Gedankengut bezüglich Frauen aussagt, darüber möchte ich noch nicht einmal nachdenken, sonst wird mir ganz, ganz übel.
Schön, dass Sie als zivilisierter Mensch alles gut verstanden haben und es uns unzivilisierten Rohlingen erklären können. Ich weiss gar nicht, was wir ohne Sie tun würden
Nur seltsamerweise kommen gerade in Ihren Beiträgen einige recht kräftige Ausdrücke vor (einer davon wurde sogar gesperrt). Da ist vom hetzenden Mob, Selbstjustiz und Blutrache die Rede.
Und weil Sie von diffamieren sprechen, ist es durchaus interessant, sich Ihre Vorgehensweise anzuschauen: Sie unterstellen den Kommentatoren, die Ihre Meinung nicht teilen, Rachegelüste, primitive Gedanken, dass sie die Todesstrafe fordern bzw. die Täter gleich exekutieren wollen usw.
So bekommen Sie ein klares Feindbild in Schwarz-Weiss, wie es sich gehört. Auf der eine Seite die Zivilisation und ihr gegenüber eine rachsüchtige Meute.
Ein Glückwunsch, dass Sie so fein differenzieren können.
In ihrer Aufregung haben Sie aber schon wieder das Opfer vergessen. Sie sollen sich allerdings nicht in das Opfer hineinversetzen (das kann niemand). Sie sollten nur nicht vergessen, dass ein Mensch zum Tode gefoltert wurde. Sein Schicksal sollte eher im Mittelpunkt Ihrer Sorgen stehen und nicht sosehr die Frage, wie man hier die Täter und das Strafmass beurteilt.
....nicht mehr in freiheit gelassen werden sollten, damit sie keine neue chance erhalten, das gleiche wieder zu machen ....
Wenn's nur so einfach wär, Mavi; Die drei haben "es" ja gerade in Un-Freiheit "gemacht".
Und jetzt ?
Meiner Meinung nach sollten sich über das Strafmaß nur diejenigen echauffieren, die den gesamten Prozess persönlich miterlebt haben.
@Mottenkugel: Auch nicht verstanden.
Du wirfst offenbar dem Richter vor, er hätte die Abscheulichkeit der Tat nicht verstanden. Oder wieso wird hier gebetsmühlenartig gefordert, sich nochmal in das Opfer zu versetzen? Was bringt das? Dass man dann auch dafür ist, für immer wegzusperren? Dass man seinen emotionellen Abstand verliert, der nötig ist, um überhaupt zivilisiert zu einem Urteil zu kommen?
Schlag mal was vor, was die Situation besser macht. Wie gesagt, wenn die Antwort ist: 'wegsperren für immer', dann kannst Du meiner Meinung nach auch zu Deinen Rachegelüsten stehen und gleich die T0desstrafe fordern. Das ist ja durchaus eine Antwort, die die Gesellschaft haben kann, aber eben eine ziemlich primitive und auch nicht meine.
Entweder steht man _immer_ hinter den Errungenschaften unseres modernen Rechtssystems, oder man macht Ausnahmen. Dann steht man halt _nicht_ hinter dem Rechtssystem und fordert 'im Einzelfall' Leute 'für immer wegzusperren' um die 'Gesellschaft zu schützen'.
Ich möchte ein paar Dinge festhalten
1. Ich bin kein Sozialpädagoge
2. Ich habe nie gesagt und bin auch nicht der Meinung, dass in diesem Fall hohe Haftstrafen unangemessen wären. Ich richte mich gegen den Mob, dem keine Strafe hoch genug wäre, weil es sich beim Täter ja schließlich um "grausame, gewissenlose" "Tiere" handele - weitergedacht - mit denen man ja nach Belieben umspringen dürfe.
3. Zivilisation besteht auch darin, dass wir uns bemühen, besser, menschlicher, "richtiger" zu handeln als der typische Mörder, von dem man hier gerne spricht.
4. Verbrechensprävention ist wesentlich mehr als das "ewige Wegsperren" von Straftätern. Warum macht man das nicht auch beim Ladendieb? Immerhin hat man dort auch nie die Gewissheit, dass er es nie wieder tun wird. Noch viel schlimmer: Man hat noch nichtmal die Gewissheit, dass er nicht irgendwann jemanden ermorden wird. Keine noch so hohe Haftstrafe schützt das erste Opfer eines Massenmörders, der bei der Tat nicht darüber nachdenkt, was ihm drohen könnte. Andere (ergänzende!) Maßnahmen würden dies vielleicht leisten.
5. Ja, ich habe mich gefragt, wie sie die Tortur für das Opfer wohl angefühlt haben mag. Sonderlich weit bin ich dabei aber nicht gekommen, denn meine masochistische Ader ist nicht besonders ausgeprägt. Deshalb bin ich froh, dass hierzulande eben nicht das Opfer eines Verbrechens die Strafe verhängt, sondern ein Gericht, dessen Wahrnehmung von Verantwortlichkeit und Schuld nicht durch die persönliche Erfahrung ("Das Schwein, das mir das angetan hat, das bring ich um") getrübt ist, sondern das unter Betrachtung aller Umstände entscheiden kann.
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