Urteil:Gericht verurteilt Mörder von Berliner Abiturientin zu lebenslanger Haft

Der Mann hatte die ihm unbekannte 18-Jährige auf ihrem Heimweg nach einer Party verfolgt, attackiert und erwürgt.

Knapp sieben Monate nach dem Mord einer Berliner Abiturientin hat das Landgericht in Berlin das Urteil gesprochen. Der 31-Jährige Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Mann hatte die ihm unbekannte 18-Jährige auf ihrem Heimweg nach einer Party verfolgt und attackiert. Die Schülerin habe dem Bild einer Frau entsprochen, die der 31-Jährige "als Sexualobjekt besitzen wollte", hieß es in der Anklageschrift. Als sich das Opfer wehrte, habe der Mann es aus Angst davor, entdeckt zu werden, getötet. Drei bis acht Minuten lang habe der Mann sein Opfer gewürgt. "Ein besonders schlimmer und qualvoller Tod", hieß es im Plädoyer der Anklage.

Der Angeklagte, der keiner Arbeit nachgeht und seine Zeit vor allem mit Computerspielen und Pornografie verbringt, sei des heimtückischen Mordes zur Verdeckung einer versuchten Vergewaltigung schuldig, so die Staatsanwaltschaft.

Der Mörder stellte sich selbst der Polizei

Der Mörder hatte sich wenige Tage nach der Tat selbst gestellt, nachdem er sich auf veröffentlichten Bildern aus Überwachungskameras der U-Bahn erkannt hatte. Der 31-Jährige aus dem Stadtteil Lichtenberg hatte im Prozess die Tat zugegeben, dabei aber von einem Unfall gesprochen.

Der Verteidiger hatte auf die attestierte geringe Intelligenz des Angeklagten verwiesen. Eine verminderte Schuldfähigkeit sei nicht auszuschließen, hatte der Anwalt in seinem Plädoyer betont und sich gegen eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgesprochen.

Unmittelbar vor der Urteilsverkündung hatte sich der Vater der Getöteten zu dem Prozess in einem Brief geäußert, aus dem die Berliner Zeitung zitierte: "Das Urteil mag juristisch gerecht sein, auch wenn es Hanna, deren Leben plötzlich, ungerecht und auf eine unerträgliche Weise beendet wurde und deren Lebensträume wir mit ihr im Mai dieses Jahres begraben mussten, nicht gerecht werden kann."

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