Urteil:Gericht muss Sicherungsverwahrung für Silvio S. prüfen

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Das Landgericht Potsdam hatte Silvio S. verurteilt, allerdings die von der Staatsanwaltschaft geforderte Sicherungsverwahrung abgelehnt. (Foto: dpa)
  • Vor einem Jahr wurde Silvio S. vor dem Landgericht Potsdam zu lebenslanger Haft wegen zweifachen Mordes verurteilt.
  • Die Staatsanwaltschaft forderte zusätzlich eine Sicherungsverwahrung für den Kindsmörder. Sie ist der Ansicht, dass Silvio S. weitere Kinder getötet hätte.
  • Der Bundesgerichtshof gibt der Revision statt - das Landgericht muss den Fall erneut prüfen.

Das Landgericht Potsdam muss erneut über eine mögliche Sicherungsverwahrung für den Kindsmörder Silvio S. verhandeln. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob am Mittwoch das Urteil gegen den Mörder von Elias und Mohamed teilweise auf und gab damit der Revision der Staatsanwaltschaft statt. Das Potsdamer Gericht habe Fehler bei der Gesamtwürdigung gemacht, sagte der Vorsitzende Richter. Weder habe es die rasche Folge der beiden Morde ausreichend gewichtet, noch die menschenverachtende Weise, in der die Taten begangen wurden.

Vor einem Jahr wurde Silvio S. zu lebenslanger Haft wegen zweifachen Mordes verurteilt. Weil der Richter die besondere Schwere der Schuld feststellte, ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren auf Bewährung nur in besonderen Ausnahmen möglich, etwa bei einer schweren Krankheit möglich. Eine Sicherungsverwahrung ordnete das Landgericht Potsdam allerdings nicht an. Dagegen richtete sich die Revision der Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte, das sah das Gericht in Potsdam damals als erwiesen an, lockte Elias im Juli 2015 in sein Auto, als der Sechsjährige vor dem Haus seiner Familie in Potsdam spielte. Die Leiche des Jungen vergrub er später in einer Kleingartenanlage. Er war erstickt.

Im Oktober entführte Silvio S. dann den Flüchtlingsjungen Mohamed, als der zusammen mit seiner Mutter vor dem Berliner Lageso für Papiere anstand. Im Wohnhaus seiner Eltern misshandelte er den Vierjährigen und erdrosselte ihn mit einem Gürtel - aus Angst, seine Eltern könnten das weinende Kind hören. Die Leiche legte er in eine Plastikwanne und bedeckte sie mit Katzenstreu.

Auch die Verteidigung hatte Revision eingelegt

Die Sicherungsverwahrung ist für besonders gefährliche Straftäter gedacht, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber dennoch im Gefängnis bleiben sollen - um die Allgemeinheit vor ihnen zu schützen.

Vor einem Jahr sah der psychiatrische Sachverständige keine ausreichende Grundlage für eine Sicherungsverwahrung: "Den Hang zu gefährlichen Straftaten kann ich nicht bejahen", erklärte er vor Gericht. Das Landgericht Potsdam hatte sich dieser Einschätzung angeschlossen. Die reine Möglichkeit einer weiteren vergleichbaren Straftat reiche für eine Sicherungsverwahrung nicht aus, hieß es damals.

Neben der Staatsanwaltschaft hatte auch die Verteidigung von Silvio S. Revision gegen das Urteil eingelegt. Sie wurde allerdings bereits im April abgewiesen.

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Von Sophie Burfeind

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