Urteil:Geliebte von Bankier Stern verurteilt

"In der Blüte seines Lebens": Weil sie den Genfer Star-Bankier Edouard Stern bei Sadomaso-Spielen erschoss, ist seine frühere Geliebte zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Er starb gefesselt und in Latex gekleidet: Weil sie den Genfer Bankier Edouard Stern bei sadomasochistischen Sexspielen vorsätzlich erschoss, ist seine Ex-Geliebte zu acht Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Dieses Urteil sprach das Genfer Strafgericht am Donnerstag.

Die Frau hatte zugegeben, den Franzosen im Februar 2005 bei SM-Spielen mit vier Schüssen getötet zu haben. Die Angeklagte habe mit vier Schüssen aus einem Revolver einen "Mann in der Blüte seines Lebens" niedergestreckt, sagte die Gerichtspräsidentin bei der Verkündung des Strafmaßes. Die Tat sei besonders feige, weil ihr Opfer wehrlos gewesen sei. Mit dem ersten Schuss ins Gesicht, hätten nur wenig Chancen bestanden, dass Stern überlebe.

Neben der Gefängnisstrafe wurde die Frau zu einer symbolischen Schadenersatzzahlung an die Hinterbliebenen von einem Franken verurteilt. Zudem muss sie die Prozess- und Anwaltskosten von 217.000 Franken (144.000 Euro) übernehmen.

Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert und davon gesprochen, dass sich das Verbrechen am Rande des Straftatbestandes Mord bewege. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert.

Das Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass die 40-jährige Französin bei der Tötung ihres Geliebten berechnend gehandelt hatte. Ihr nahestehende Personen und den Bankier habe sie angelogen, um an die Million Dollar zu kommen, die ihr Stern als "Liebesbeweis" überwiesen habe.

Ein solches überlegtes, manipulatorisches und zynisches Verhalten entspreche nicht einer Frau, die zutiefst verwirrt sei. Das Gericht räumte aber auch ein, dass die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat verzweifelt gewesen sei. Stern habe sie gedemütigt, belästigt und sei ihr gegenüber grausam gewesen. Der Bankier habe zwischen Liebeserklärungen und verächtlichen Beschimpfungen geschwankt.

Mit der Strafe von acht Jahren und sechs Monaten könnte seine Mandantin bereits in 17 Monaten auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden, erklärte der Verteidiger. Sie hat bereits mehr als vier Jahre Untersuchungshaft hinter sich, die ihr angerechnet werden.

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