Die höchste Instanz im Lande hat entschieden: Die Bezeichnung "Dummschwätzer" muss nicht immer beleidigend sein. Sie kann auch unter die Meinungsfreiheit fallen.
Über Meinung lässt sich streiten. Was für den einen zum Verständnis von Freiheit gehört, da hört bei dem anderen die Freiheit auf.
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Gerichtlich verbrieftes Recht auf Dummschwätzer im Einzelfall: Jim Carrey bewirbt seinen Film "Der Dummschwätzer" (Archivaufnahme von 1997). (© Foto: AP)
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So ähnlich dürfte es auch dem Polizisten ergangen sein, als Dieter Bohlen ihn geduzt hat. Der Normalbürger müsste Strafe zahlen. Der Pop-Produzent indes ist so ans Duzen gewöhnt, dass das zu seinen normalen Umgangsformen gehört, urteilte das Hamburger Landgericht vor gut zwei Jahren.
Nun hat in Sachen Beleidigung das Bundesverfassungsgericht ein Machtwort gesprochen: Demnach muss das Schimpfwort "Dummschwätzer" nicht unbedingt eine strafbare Beleidigung sein.
Je nach Zusammenhang der Äußerung, könne es sich noch um eine freie Meinungsäußerung handeln, heißt es in der Begründung der Karlsruher Richter. Hintergrund war ein Streit im Dortmunder Stadtrat über die Integrationspolitik.
Im Laufe der hitzigen Debatte beklagte ein Mitglied des Stadtparlaments die Zustände in einem Dortmunder Stadtviertel und stellte fest, dass zu seiner Schulzeit die dortigen Verhältnisse besser waren.
Darauf meldete ein Stadtrat aus dem entgegengesetzten politischen Lager Zweifel an, dass der Vorredner auf einer Schule war. Genau soll der Stadtrat gesagt haben: "Der B. War auf einer Schule? Das kann ich gar nicht glauben." Der so Angegriffene konterte wiederum mit dem Wort "Dummschwätzer".
900 Euro wegen Beleidigung sollte ihn das Schimpfwort nach einer Entscheidung des Amtsgerichts kosten. Aber die hiergegen eingereichte Verfassungsbeschwerde hatte nun Erfolg.
Eine Kammer des Ersten Senats entschied, dass der Begriff "Dummschwätzer" nicht automatisch ehrverletzend sei. Sondern er könnte als "sprachlich pointierte Bewertung" auch der Auseinandersetzung in der Sache dienen. Damit werde er vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt, entschieden sie.
Anders läge der Fall, wenn die Ratsmitglieder einander mit besonders schwerwiegenden Schimpfwörtern etwa aus der Fäkalsprache attackiert hätten. Solche Ausdrücke seien stets als persönlich diffamierende Schmähung einzuordnen.
Somit muss bei "Dummschwätzer" eine Abwägung im Einzelfall stattfinden. Der Kontext, in dem die Äußerung fiel, sei von den Gerichten ungenügend berücksichtigt worden. So sei zu prüfen, ob nach dem vorangegangenen Wortwechsel das Wort "Dummschwätzer" vom Recht auf den verbalen Gegenschlag gedeckt war. Das Amtsgericht Dortmund muss nun erneut über die Beleidigungsvorwürfe im dortigen Stadtrat entscheiden.
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(dpa/hai)
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Sie mögen mit mir nicht einer Meinung sein aber Sie brauchen auch nicht gleich beleidigend zu werden. Oder gehören Sie auch zur letzten Kategorie?
So einer wie Bohlen könnte also demnach zu einem Polizisten/Richter etc. ruhigf sagen: "Du Dummschwätzer" und käme straffrei davon. Erstaunlich!
Immerhin, diese Äußerung kann, je nach Zusammenhang, unter Meinungsfreiheit fallen.
Sagt das BVG.
Was sagt Nettiquette und AGB der SZ?
Was das für ein Satz
"Im Übrigen können wir uns glücklich schätzen, dass Debatten bei uns so zivilisiert zugehen."
Hat der Schreiber eine Ahnung, was hinter den Kulissen los ist? Da wird gemauschelt und gelogt bis zur Unkenntnlichkeit der politischen Farben!
"Im Übrigen können wir uns glücklich schätzen, dass Debatten bei uns so zivilisiert zugehen." Was für eine Naivität!
Der hat nichts verstanden.
Gruß zum Silvester und hoffentlich auf ein besseres Jahr bei so viel Durchblick!
Diskussionen und erst recht Debatten sollten sachlich geführt werden. Sollten. Leider melden sich auch immer wieder jene zu Wort, die vom Thema keine Ahnung haben (sich aber gern reden hören), die versuchen (aus welchen Gründen auch immer) die Diskussion auf ein anderes Thema zu lenken) oder die ihre Unfähigkeit (etwas Produktives bei zu tragen) überdecken wollen, in dem sie andere beleidigen oder herabwürdigen. Der Schagabtausch im Landtag, der letztendlich zu dem Urteil geführt hat, gehört eindeutig zur letzten Kategorie.
Da ein Austausch von Beleidigungen nicht produktiv ist, hätte der Landtagspräsident beide Kontrahenten verknacken können. Den ersten für seine ehrabschneidende Bemerkung über die Bildung des Zweiten. Und den Zweiten für Mangel an Disziplin. Er hätte den Einwurf ja auch ignorieren können.
Die Gerichte mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen, ist Blödsinn. Wenn ein Gremium wie ein Landtag sich keinen Verhaltenkodex zulegen kann, dann ist es mit der "Würde" des Gremiums nicht allzu weit her. Und was ist schon ein Amt ohne Würde wert?
Im Übrigen können wir uns glücklich schätzen, dass Debatten bei uns so zivilisiert zugehen. Wer mal eine Sitzung der Knesset, des italienischen Parlaments oder des englischen Unterhauses erlebt hat weiss wovon ich rede. Da sind viel üblere Beschimpfungen und auch handfeste Auseinandersetzungen durchaus üblich.
Paging