Urteil des Berliner Landgerichts:Viereinhalb Jahre Gefängnis nach Messerattacke in Kita

  • Im Fall der Messerattacke in einer Berliner Kita hat das Berliner Landgericht ein Urteil gesprochen: Der Angeklagte muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis.
  • Der 31-Jährige hatte seine Ex-Freundin bis in das Treppenhaus der Kita verfolgt und die 27-Jährige vor den Augen der gemeinsamen Tochter mit Messerstichen schwer verletzt.
  • Der Angeklagte soll die ehemalige Partnerin fünf Monate vor der Messerattacke vergewaltigt haben. Bei beiden Taten sei er laut psychiatrischem Gutachter vermindert schuldfähig gewesen.

Viereinhalb Jahre Gefängnis

Nach der Messerattacke in einer Kindertagesstätte auf seine ehemalige Lebensgefährtin muss der 31-jährige Angreifer für viereinhalb Jahre hinter Gitter. Das Berliner Landgericht sprach den Angeklagten am Dienstag der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er habe die 27-Jährige vor den Augen der gemeinsamen Tochter mit mehreren Stichen schwer verletzt, hieß es im Urteil. Zudem sahen es die Richter als erwiesen an, dass der Mann seine ehemalige Partnerin fünf Monate vor der Messerattacke vergewaltigt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte auf sieben Jahre Haft plädiert, der Verteidiger auf maximal vier Jahre Gefängnis.

Angriff im Treppenhaus einer Kita

Der Angeklagte war der Frau am Morgen des 19. März 2014 mit einem Messer in der Hand bis in die Kita im Stadtteil Treptow gefolgt. "Er griff im Treppenhaus an und traktierte sie mit Messerstichen im Hals- und Kopfbereich", sagte der Vorsitzende Richter. Als der Angeklagte seine fünfjährige Tochter sah, habe er aber von seinem Opfer abgelassen. Er habe daher am Ende nicht versucht, die Frau zu töten.

Trennung nach Vergewaltigung

Der Attacke waren monatelange Auseinandersetzungen vorausgegangen. Trotz Trennung habe die Frau versucht, die kleine Familie zu erhalten, hieß es im Urteil. Auch sei der Angeklagte als guter Vater geschätzt worden. Nach der Vergewaltigung im Oktober 2013 war die Frau mit dem Kind für einige Zeit in ein Frauenhaus geflohen. "Der Angeklagte machte sie für das Scheitern der Beziehung verantwortlich", sagte der Richter. Der Mann, der psychische Problemen hat, sei nach der Trennung dem Gericht zufolge in ein "Gefühlschaos mit Krankheitswert gestürzt."

Verminderte Schuldfähigkeit

Bei beiden Taten sei er vermindert schuldfähig gewesen. So hatte es ein psychiatrischer Gutachter eingeschätzt. Der Angeklagte war in der Nähe des Tatorts festgenommen worden. Im Prozess legte er ein Geständnis ab. "In mir kam damals alle angestaute Wut hoch", erklärte der nicht vorbestrafte Mann zu Beginn der Verhandlung vor rund zwei Monaten. Er habe "rot gesehen", könne sich aber an die Details der Tat nicht erinnern. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht neben seiner psychischen Verfassung auch, dass er seiner früheren Lebensgefährtin ein Schmerzensgeld in Höhe von 8000 Euro zahlen will.

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