Urteil am Stuttgarter Landgericht:Kindermörderin bekommt lebenslang

Sie hat ihre Kinder in der Badewanne ertränkt. Eine 42-Jährige muss dafür jetzt lebenslang ins Gefängis.

Sie hat von Erinnungslücken gesprochen und von Stimmen, die ihr befohlen haben sollen, ihre beiden Kinder zu ertränken. Das Stuttgarter Landgericht konnte sie damit nicht überzeugen. Die 42-Jährige wurde wegen Mordes an ihren beiden Kindern zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Richter Wolfgang Pross sagte, Sabine R. habe ihre fünf Jahre alte Tochter und ihren vierjährigen Sohn am 8. Mai in Schorndorf ertränkt. Die Frau habe ihre Kinder als persönlichen Besitz betrachtet.

Mit dem Urteil entsprach das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren Gefängnis wegen Totschlags gefordert.

Die 42-jährige Sabine R. hatte sich in dem Verfahren zunächst auf Erinnerungslücken berufen, dann aber ein Geständnis abgelegt. Sie habe ihre Tochter und ihren Sohn bei einem gemeinsamen Bad in der Badewanne getötet: "Ich habe sie in die Arme genommen und bin mit ihnen untergetaucht. Sie waren sofort tot."

Die Frau gab an, Stimmen gehört und ihren Vater und einen Engel gesehen zu haben. Die Industriekauffrau lebte von ihrem Mann getrennt. Das Verbrechen wurde am 9. Mai entdeckt, weil der in Norddeutschland lebende Vater seine Kinder zu einem Besuch abholen wollte.

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