Unsaubere Spritzen:Infektionsgefahr für 1800 Patienten

Sie riskierte die Gesundheit ihrer Patienten: Eine HNO-Ärztin soll in Baden-Württemberg unsaubere Spritzen benutzt haben.

Für rund 1800 Patienten einer Ärztin aus dem baden-württembergischen Bad Saulgau besteht Infektionsgefahr, weil die 56-Jährige sie mit unsauberen Spritzen und Instrumenten behandelt haben soll. Ein Sprecher des Landgerichts Ravensburg erklärte am Freitag, die Frau habe nach Darstellung der Staatsanwaltschaft auch bei rund 700 Patienten Eigenblutbehandlungen vorgenommen, obwohl sie dafür keine Erlaubnis gehabt habe. Die Ärztin machte bislang keine Angaben zu den Vorwürfen.

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(Foto: Foto: AP)

Die Frau muss sich ab 19. November vor dem Landgericht Ravensburg verantworten. Ihr werden ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und Körperverletzung in mehreren hundert Fällen zur Last gelegt. Ein Patient soll nach der Behandlung Fieber, Kopfweh und Schüttelfrost bekommen haben, erklärte der Gerichtssprecher. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft umfasse 2282 Punkte.

Die Medizinerin darf seit August keine Kassenpatienten mehr behandeln, wie die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg berichtete. Das Gesundheitsamt forderte über 1800 Patienten der Ärztin auf, sich vorsorglich auf Infektionen untersuchen zu lassen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt gebe es jedoch keine Anhaltspunkte für einen Anstieg von Fällen übertragbarer viraler Erkrankungen wie Hepatitis und HIV im Landkreis Sigmaringen, teilte das Landratsamt mit.

Arzthelferin erstattete Anzeige

Den Fall hatte eine Arzthelferin durch eine Anzeige im Mai 2007 ins Rollen gebracht. Sie bezichtigte die Ärztin der mehrfachen Verwendung von Spritzen bei unterschiedlichen Patienten, wie das Landratsamt mitteilte. Bei einer unangemeldeten Begehung der Praxis seien zwar hygienische Missstände festgestellt worden. Ein wesentlicher Teil der Vorwürfe habe sich jedoch nicht nachweisen lassen. Im März 2008 ging dem Gesundheitsamt über die Staatsanwaltschaft Ravensburg die Zeugenaussage einer weiteren Arzthelferin der Praxis zu.

Die Vorwürfe deckten sich in Teilen mit denen der ersten Zeugenaussage. Daraufhin wurden mehrere tausend Patientenakten der Praxis ausgewertet. Mehr als 1800 Patienten, die eine Infusion, eine Blutentnahme oder eine Injektion erhalten hatten, wurden schriftlich über den Verdacht informiert. Für die übrigen Patienten der Praxis bestehe keinerlei Gefahr einer Infektion.

Die Medizinerin ist nach Gerichtsangaben auch auf dem Gebiet der anthroposophischen und der homöopathischen Medizin tätig. Sie darf weiter praktizieren, wie das zuständige Regierungspräsidium in Stuttgart auf Anfrage mitteilte. Die Behörde müsse das Strafverfahren abwarten, bis über mögliche Konsequenzen entschieden werde.

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