Unerwünschter Einzug:Student lässt Mutter von Mitbewohner aus WG entfernen

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  • Die Mutter eines Studenten darf sich nicht ständig in der WG ihres Sohnes aufhalten, wenn Mitbewohner das nicht möchten.
  • Das hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall einer Studenten-WG aus Dortmund entschieden.
  • Auch dürfen Mitbewohner den unerwünschten Gast mithilfe der Polizei aus der Wohnung entfernen lassen.

Wenn die Mutter eines Studenten gegen den Willen der anderen WG-Bewohner für längere Zeit einzieht, dürfen die Mitbewohner die Frau auch mithilfe der Polizei aus der Wohnung werfen lassen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall einer Studenten-WG aus Dortmund entschieden.

Ein 26-jähriger Student hatte seine Mutter gebeten, während seines Urlaubs auf die Wohnung aufzupassen und sich um die Katzen zu kümmern. Allerdings war sie nicht nur zum Füttern der Tiere gekommen, sondern gleich eingezogen. Daraufhin forderte ein WG-Mitbewohner die Frau zum Verlassen der Wohnung auf.

Als die Frau sich weigerte, verständigte der Mitbewohner die Polizei. Hierbei entstand ein Handgemenge, als die Frau versuchte, ihrem herbeigerufenen Ehemann Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Bei dem Einsatz der Polizisten zog sich die Frau nach eigenen Angaben Prellungen und Blutergüsse zu. Dafür hatte sie vom Land Nordrhein-Westfalen ein Schmerzensgeld von 1200 Euro verlangt.

Gericht: Polizeieinsatz gerechtfertigt

Das Oberlandesgericht Hamm wies die Forderung nach Schadenersatz jedoch ab. Weil sich die Frau geweigert habe, die Wohnung zu verlassen, hätten die Polizisten "unmittelbaren Zwang" anwenden dürfen, um das Hausrecht des Mitbewohners durchzusetzen.

Die von der Frau beklagten Verletzungen wie Prellungen seien nicht Folge des Polizeieinsatzes, sondern des Tumults gewesen. Das Handgemenge habe die Frau jedoch selbst verursacht bei dem Versuch, die Wohnungstür für ihren Ehemann zu öffnen.

Außerdem betonten die Richter, eine Studenten-WG sei "auf das Zusammenleben regelmäßig jüngerer Erwachsener in einer vergleichbaren Lebenssituation ausgerichtet". Der dauerhafte Aufenthalt von Angehörigen einer anderen Generation in den Gemeinschaftsräumen sei deshalb einer Wohngemeinschaft fremd. Zudem suchten die Mitglieder einer WG neue Mitbewohner aus. Das lasse es nicht zu, "einen Mitbewohner durch seine Mutter, und sei es auch nur über einige Tage, auszutauschen".

© SZ.de/dpa/fie - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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