Udo Wachtveitl:Distanzloser Wintergarten

Der Tatort-Kommissar kann nicht damit leben, dass der Anbau seiner Nachbarn so dicht an seiner Terrasse klebt. Nun hat er vor Gericht wieder ein Stückchen mehr Recht bekommen, aber es nützt ihm nicht viel.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

In der Rolle des Tatort-Kommissars Franz Leitmayr löst der Schauspieler Udo Wachtveitl auch schwierige Fälle in 90 Minuten. Im Privatleben versucht der 42-Jährige seit Jahren eine Nuss zu knacken, die ihn trotz eines frisch errungenen Etappensieges noch längere Zeit beschäftigen dürfte.

Ihn stört vis-a-vis von seiner Wohnung ein protziger Wintergarten. Der gehört der Kolping-Familie und war persönliche Liebhaberei des damaligen Präses Hermann Bauernschmid. Jetzt hat das Verwaltungsgericht München Wachtveitl zwar bescheinigt, dass der Wintergarten - volkstümlich ausgedrückt - ein Schwarzbau sei. Viel anfangen kann der Schauspieler mit diesem Urteil allerdings nicht.

Wachtveitl wohnt in der Entenbachstraße in der Au. Direkt gegenüber seiner Terrasse im ersten Stock wurde der Anbau errichtet. Nicht nur durch die Spiegelungen und Lichtreflexe der großen Glasflächen fühlt sich der Schauspieler erheblich belästigt.

Vor allem sieht er sich arglistig getäuscht: Bauernschmid habe sich damals persönlich von ihm die Zustimmung zum Bau geben lassen. Der Präses habe ihm damals vorgemacht, dass der Wintergarten auch ohne sein Plazet gebaut werden dürfe und die Unterschrift nur eine Formalie sei. Ihm sei versichert worden, dass der Anbau selbstverständlich exakt entsprechend den Planungsunterlagen ausgeführt werden würde. Der tatsächliche Bau sei mit dem Plan aber absolut nicht identisch. Und was Wachtveitl noch wurmt: Als er seinerseits eine Zustimmung von diesem Nachbarn für sein eigenes Umbauvorhaben benötigte, ließ dieser sich seine Unterschrift mit einer 5000-Mark-Spende veredeln.

Wachtveitl hatte vor dem Verwaltungsgericht aber nicht die Kolping-Familie verklagt, sondern die Lokalbaukommission, weil die nämlich den störenden Bau damals genehmigte. Das Gericht stellte jetzt auch tatsächlich fest, dass die angegriffene Baugenehmigung den umstrittenen Wintergarten ¸¸nicht legalisiert". Denn die Abstandsflächen seien in beträchtlichem Maße nicht eingehalten worden, und auch in anderen Punkten weiche das Bauwerk erheblich vom Grundriss des genehmigten Plans ab (Aktenzeichen: M 8 K 5281).

Praktische Auswirkungen hat das aber nicht - Wachtveitl kann nur hoffen, dass die Stadt jetzt den Abriss des ¸¸Schwarzbaus" verfügt. Es ist aber zweifelhaft, dass sie das tut. Denn schon vor Gericht hatte Verwaltungsdirektor Wolfgang Geimer von der Lokalbaukommission erklärt: ¸¸Das gestehen wir dem Kläger auch so zu - das kann er gerne schriftlich haben." Aber deswegen könne Wachtveitl von der Stadt noch lange nicht verlangen, dass sie für den Abbruch des störenden Wintergartens sorge. Es ist also zu erwarten, dass der Streit in die nächste Instanz geht.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: