Von Kai Strittmatter

Ein Gesetzesentwurf sorgt in der Türkei für hitzige Debatten: Die Regierungspartei AKP will härtere Haftstrafen für Sexualdelikte - Wiederholungstäter sollen medizinisch behandelt werden.

In der Türkei sollen Vergewaltiger im Wiederholungsfall künftig mit der sogenannten chemischen Kastration bestraft werden können. Das sieht ein Gesetzesentwurf der regierenden AKP vor, der allerdings erst noch das Parlament passieren muss. Der Entwurf hat in dem Land eine hitzige Debatte darüber ausgelöst, wie die türkische Gesellschaft und ihre Justiz mit Sexualstraftätern umgehen sollen.

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Andere, kaum weniger wichtige Teile des Gesetzesentwurfes, werden wegen dieser Debatte in der Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommen. So sollen die vor allem im ländlichen Anatolien noch häufig vorkommenden Zwangsheiraten bald streng geahndet werden: Jeder, der mit Gewalt oder Drohungen eine andere Person dazu zwingen möchte, gegen ihren Willen zu heiraten, soll mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Die Vorschläge sind Teil eines Pakets, mit dem die AKP die Paragrafen über Sexualstraftaten reformieren möchte. Sowohl für Vergewaltigung als auch für Kindesmissbrauch sollen durchgehend die Gefängnisstrafen verschärft werden. Wiederholungstäter sollen dann mit Hormonmedikamenten behandelt werden, die den Sexualtrieb lahmlegen.

"Kinderschänder sind krank, deshalb schlagen wir eine medizinische Behandlung vor", sagte Necdet Ünüvar, eine der AKP-Abgeordneten, die an dem Gesetzesentwurf mitgearbeitet hat: "Diese Menschen haben sich nicht unter Kontrolle und leiden oft auch selbst darunter. Ich denke, dass viele freiwillig in die Behandlung einwilligen werden." Medizinprofessorin Ersi Abaci Kalfoglu, Gründerin des ersten Vergewaltigungs-Krisenzentrums des Landes und Beraterin der Abgeordneten, verwies darauf, dass man die Erfahrungen anderer Länder studiert habe. Wenn man die Gesellschaft schützen wolle, sei schließlich die einzige Alternative, die Täter bis an ihr Lebensende wegzusperren.

Fälle chemischer Kastration hat es zum Beispiel in Argentinien und Israel gegeben. Polen schreibt sie seit dem Sommer 2010 bei Kindesmissbrauch vor. In den US-Bundesstaaten Kalifornien und Florida ist sie für Wiederholungstäter Pflicht.

Nach Bekanntwerden des Vorschlages am Mittwoch dieser Woche erhoben sich jedoch auch viele Stimmen des Protestes. "Seit wann ist Kinderschänderei eine Krankheit? Wieso soll man diese Leute behandeln?", fragte Canan Aritman, Abgeordnete der oppositionellen CHP. Viel wichtiger sei eine harte Haftstrafe, die der Gesellschaft "ein Gefühl von Gerechtigkeit" gebe.

Ein anderer CHP-Abgeordneter nannte den Vorschlag "mittelalterlich", die Rechtsanwältin und Frauenrechtlerin Hülya Gülbahar sagte, es sei eine "primitive" Strafe. Einige liberale Juristen vertraten die Ansicht, die chemische Kastration stelle einen Rückfall in vormoderne Zeiten dar, als es auch in Europa noch üblich war, dass Gerichte Angeklagte zu Prügelstrafen verurteilten.

"Es ist eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit", sagt der Anwalt und Menschenrechtler Orhan Kemal Cengiz aus Ankara: "Im modernen Recht gilt, dass man Menschen nicht sexuell bestrafen kann." Der Istanbuler Arzt und Sexualwissenschaftler Akif Poroy sagte der Zeitung Habertürk, ein solches Gesetz erinnere ihn an Nazideutschland. Den Verweis auf die USA wollen die Kritiker nicht gelten lassen. Auch Mörder kämen nach Verbüßung ihrer Strafe schließlich wieder in Freiheit. "Die USA haben die Todesstrafe. Sollen wir die auch wieder einführen?", fragt Akif Poroy.

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(SZ vom 12.02.2011/hai)