Trotz neuer Indizien:Mord an 17-jähriger Frederike bleibt straflos

Mordfall Frederike

Hans von Möhlmann zeigt ein Foto seiner 1981 ermordeten Tochter Frederike.

(Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa)
  • Die 17-jährige Schülerin Frederike wird im November 1981 vergewaltigt und erstochen. Bis heute konnte der Täter nicht ermittelt werden.
  • Einen Tatverdächtigen belasten nun neue DNA-Spuren.
  • Weil der Verdächtige in dem Fall vor mehr als 30 Jahren aber schon einmal rechtskräftig freigesprochen wurde, ist ein neues Verfahren nicht möglich.

Ein Vater auf der Suche nach dem Mörder seiner Tochter

Hans von Möhlmann ist erschöpft, aber er will nicht aufgeben. "Ich bin seit über 30 Jahren auf der Suche nach dem Mörder meiner Tochter", sagt der 72-Jährige. Die Schülerin Frederike aus Hambüren war 17 Jahre alt, als sie im November 1981 als Anhalterin in ein Auto stieg. In einem Wald in der Nähe ihres Heimatortes bei Celle wird sie wenig später vergewaltigt und erstochen aufgefunden.

Vor kurzem sah es so aus, als könnte der Vater den Mörder seiner Tochter endlich gefunden haben. Experten des Landeskriminalamtes in Hannover hatten sich die alten Beweismittel mit neuen Untersuchungsmethoden noch einmal vorgenommen und DNA-Spuren gesichert, die einen 56-Jährigen stark belasten. Dieser Mann war bereits 1982 in dem Mordfall schuldig gesprochen worden. Allerdings hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und der Verdächtige wurde 1983 vom Landgericht Stade aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Hier liegt das Problem: In Deutschland kann kein Verdächtiger nach einem rechtskräftigen Freispruch in der gleichen Sache noch einmal angeklagt werden - es sei denn, er gesteht die Tat. "Als ich aus dem Bericht des LKA erfahren habe, dass DNA gefunden wurde, habe ich geweint vor Erleichterung. Endlich hatte ich Gewissheit", sagt der Vater des Opfers. Umso größer war sein Entsetzen, als er erfuhr, dass die entdeckten Beweismittel aufgrund des Freispruchs nicht ausreichen, um einen neuen Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder seiner Tochter aufzurollen.

So kämpft der Vater um die Wiederaufnahme des Verfahrens

Der frühere Sozialarbeiter Hans von Möhlmann kämpft dennoch gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wolfram Schädler für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. "Für mich ist es nicht zumutbar, dass er frei herumläuft. Ich habe Hoffnung, dass er noch hinter Gitter kommt", sagt Frederikes Vater. Er und sein Anwalt haben eine Zivilklage auf Schadenersatz gegen den 56-jährigen Mann beim Landgericht Lüneburg eingereicht. Auf diesem Wege wollen sie auf den ungeklärten Mordfall aufmerksam machen und den Tatverdächtigen dazu auffordern, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Der Rechtsanwalt des 56-Jährigen, Matthias Waldraff, hat beantragt, die Klage abzuweisen. Die Ansprüche seien verjährt. Der Freispruch seines Mandanten sei darüber hinaus unverändert gültig. "Wir dürfen ihn nicht sozial ächten", sagte Waldraff und verweist darauf, dass es sich bei der DNA-Spur nur um einen neuen Verdacht handele. Ein Termin für die mündliche Verhandlung in dem Zivilverfahren steht noch nicht fest.

Das sagt die Justizministerin zum "Mordfall Friederike"

Der Fall beschäftigt auch die niedersächsische Politik. Auf Initiative des CDU-Abgeordneten Thomas Adasch war der Mordfall in dieser Woche Thema im Justizausschusses des Landtags. Die CDU-Fraktion forderte Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) dazu auf, die für viele Menschen nicht nachvollziehbare Rechtslage bei der nächsten Justizministerkonferenz zum Thema zu machen. Die Ministerin sieht aber keinen Anlass für eine niedersächsische Gesetzesinitiative. "Das Grundgesetz verbietet grundsätzlich, Täter wegen derselben abgeurteilten Tat erneut zu verfolgen. Ich kann jedoch nachempfinden, wenn dies geltende Recht bei Angehörigen von Opfern die Grenzen des persönlich Erträglichen überschreitet", sagte Niewisch-Lennartz.

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