Trier:Bahn muss für defekte Zugtoilette kein Schmerzensgeld zahlen

  • Die Deutsche Bahn muss einer Reisenden, die wegen einer defekten Zugtoilette in die Hose gemacht hat, kein Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht Trier entschieden.
  • Die Bahn argumentiert, es gebe keinen Rechtsanspruch auf eine Toilette in Regionalzügen.

Muss die Deutsche Bahn zahlen, wenn in einem Regionalzug die einzige Toilette defekt ist und ein Fahrgast deshalb in die Hose macht? Darüber hatte an diesem Freitag das Landgericht Trier zu entscheiden.

Das Urteil: Nein. Auf das Unternehmen kommt kein Schmerzensgeld zu. Die Richter argumentierten, dass die Frau, die im Oktober 2014 nach knapp zweistündiger Fahrt von Koblenz nach Trier die Kontrolle über ihre Harnblase verlor, hätte aussteigen und sich ein Klo suchen müssen. Damit revidierten sie ein Urteil des Amtsgerichts Trier, das der Frau 200 Euro zugesprochen hatte.

Die Bahn hatte argumentiert, es gebe keinen Rechtsanspruch auf eine Toilette in solchen Zügen. Das Landgericht urteilte, einen Anspruch auf Schmerzensgeld könne es nur dann geben, wenn die Geschädigte den Schaden "nicht selbst durch eigenverantwortliches Handeln überwiegend mitverursacht" habe. Unter bestimmten Umständen könne es Reisenden allerdings zugemutet werden, den Zug zu verlassen und die Reise nach einem Toilettengang mit der nachfolgenden Bahn fortzusetzen.

30 Haltestellen, um den Zug zu verlassen

Die Frau habe die Möglichkeit gehabt, den Zug an einer von 30 Haltestellen zu verlassen. Sie habe sich aber "dafür entschieden, die Fahrt fortzusetzen und die letztlich eingetretenen Folgen zu riskieren". Die Richter rügten dennoch, dass die Bahn die Frau vor Abfahrt nicht auf die defekte Toilette aufmerksam gemacht habe. Dies begründe jedoch keinen Schmerzensgeldanspruch.

Das Gericht betonte, es habe die grundsätzliche Frage, ob es eine Verpflichtung der Bahn gebe, in Regionalbahnen für eine funktionierende Toilette zu sorgen, "ausdrücklich offen gelassen". Das Amtsgericht hatte in erster Instanz noch von einer Pflichtverletzung der Bahn gesprochen.

Michael Lang, der Anwalt der Klägerin, sagte in Trier: "Das ist natürlich bedauerlich." Da das Urteil rechtskräftig ist, komme auch keine Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Betracht.

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