Dem Fahrdienstleiter sowie der Betriebsleitung wird fahrlässige Tötung in 23 Fällen vorgeworfen. Vor dem Unglück vor knapp einem Jahr hätten sie die Betriebsvorschriften verletzt und so die Katastrophe zu verantworten.
Knapp ein Jahr nach dem Transrapid-Unglück mit 23 Toten im Emsland hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück den Fahrdienstleiter und die Betriebsleitung der Teststrecke in Lathen angeklagt.
Bild vergrößern
Transrapid-Unglück im Emsland: Das Fahrzeug, mit dem die Magnetschwebebahn zusammenprallte, war schlicht vergessen worden. (© Foto: ddp)
Anzeige
Die drei Männer hätten sich der fahrlässigen Tötung in 23 Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung in elf Fällen schuldig gemacht. Der Fahrdienstleiter habe eine elektronische Fahrwegsperre nicht eingelegt und damit Betriebsvorschriften verletzt.
"Er hat seine Sorgfaltspflicht verletzt", sagte der ermittelnde Staatsanwalt Jörg Schröder in Osnabrück. Dem Betriebsleiter und seinem Vorgänger wird vorgeworfen, notwendige Vorschriften nicht erlassen zu haben.
Der Transrapid war bei einer Messfahrt, bei der auch Touristen an Bord waren, mit Tempo 160 auf einen Werkstattwagen geprallt, der noch auf der Strecke stand. "Das Fahrzeug war schlicht und einfach vergessen worden", sagte Schröder.
"Hätte der Fahrdienstleiter ordnungsgemäß gearbeitet, wäre der Unfall mit Sicherheit nicht passiert." Dem Betriebsleiter und seinem Vorgänger sei vorzuwerfen, dass die Vorschriften hinsichtlich der Leittechnik nicht hinreichend geregelt waren. Die Ermittlungen gegen Mitglieder des Managements der Betreibergesellschaft IABG (Ottobrunn) sowie gegen einen zweiten Leitstand-Mitarbeiter seien eingestellt worden. Ihnen sei keine Schuld nachzuweisen.
Der Fahrdienstleiter befindet sich nach Angaben seines Verteidigers seit dem Unfall in psychiatrischer Behandlung. Ein Ende der Behandlung sei nicht abzusehen. Der Verteidiger des früheren Betriebsleiters sagte, die Vorwürfe gegen die Betriebsleitung seien unbegründet. Es habe ein Sicherheitskonzept gegeben, das mehr als 20 Jahre lang funktioniert habe.
"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...
(dpa)
FKK-Slackliner Alexander Schulz
Ein bisschen zu einfach, wie ich meine!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Eine gehörige Mitschuld, wenn nicht sogar die Hauptschuld, trägt die
Betreibergesellschaft selbst.
Dort war nach eigenen Angaben bekannt, dass menschliche Fehler passieren
können, ja sogar passieren dürfen - und das, ohne jemals zu einer Gefahr
für den Betrieb zu werden.
Oder wie anders soll man die Aussagen der Betreiber zu 'Sicherheit und
Zuverlässigkeit in Betrieb und Instandhaltung' sonst werten, die auf den
Internetseiten der IABG GmbH nachzulesen sind?
Zitat der Betreibergesellschaft IABG:
(Quelle: http://www.iabg.de/transrapid/download/docs/VDIText.pdf)
2. Grundsätze für Sicherheit, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit in
Betrieb
und Instandhaltung
Ausgangspunkt für die Gestaltung der sicherheits-, zuverlässigkeits- und
wirtschaftlichkeitsrelevanten
Strukturen und Verfahren waren folgende wesentliche Grundsätze :
1. Einzelfehler in den technischen Systemen sind zulässig und werden
konstruktiv u.a.
durch redundante Einheiten und sicherheitstechnische Einrichtungen
aufgefangen.
2. Die technischen Systeme sind vielfältig und zum Teil diversitär
beobachtbar. Fehler und
Abweichungen vom Sollzustand werden bereits vor ihrer Auswirkung auf den
Betrieb in
der ersten Entstehungsphase offenbart und durch präventive
Instandhaltungsmaßnahmen
betriebsbegleitend behoben.
3. Fehler der verantwortlich handelnden Menschen in Betrieb und
Instandhaltung werden
ausdrücklich zugelassen und durch technische, organisatorische bzw.
verfahrenstechnische
Maßnahmen sicher abgefangen.
Das heißt, ein Fehlerbaum für ein angenommenes sicherheitsrelevantes
Ereignis endet
niemals mit der einfachen Erklärung Menschliches Versagen oder
"Einzelelement-
Versagen"
Zitat Ende.