Dem Fahrdienstleiter sowie der Betriebsleitung wird fahrlässige Tötung in 23 Fällen vorgeworfen. Vor dem Unglück vor knapp einem Jahr hätten sie die Betriebsvorschriften verletzt und so die Katastrophe zu verantworten.

Knapp ein Jahr nach dem Transrapid-Unglück mit 23 Toten im Emsland hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück den Fahrdienstleiter und die Betriebsleitung der Teststrecke in Lathen angeklagt.

Bild vergrößern

Transrapid-Unglück im Emsland: Das Fahrzeug, mit dem die Magnetschwebebahn zusammenprallte, war schlicht vergessen worden. (© Foto: ddp)

Anzeige

Die drei Männer hätten sich der fahrlässigen Tötung in 23 Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung in elf Fällen schuldig gemacht. Der Fahrdienstleiter habe eine elektronische Fahrwegsperre nicht eingelegt und damit Betriebsvorschriften verletzt.

"Er hat seine Sorgfaltspflicht verletzt", sagte der ermittelnde Staatsanwalt Jörg Schröder in Osnabrück. Dem Betriebsleiter und seinem Vorgänger wird vorgeworfen, notwendige Vorschriften nicht erlassen zu haben.

Der Transrapid war bei einer Messfahrt, bei der auch Touristen an Bord waren, mit Tempo 160 auf einen Werkstattwagen geprallt, der noch auf der Strecke stand. "Das Fahrzeug war schlicht und einfach vergessen worden", sagte Schröder.

"Hätte der Fahrdienstleiter ordnungsgemäß gearbeitet, wäre der Unfall mit Sicherheit nicht passiert." Dem Betriebsleiter und seinem Vorgänger sei vorzuwerfen, dass die Vorschriften hinsichtlich der Leittechnik nicht hinreichend geregelt waren. Die Ermittlungen gegen Mitglieder des Managements der Betreibergesellschaft IABG (Ottobrunn) sowie gegen einen zweiten Leitstand-Mitarbeiter seien eingestellt worden. Ihnen sei keine Schuld nachzuweisen.

Der Fahrdienstleiter befindet sich nach Angaben seines Verteidigers seit dem Unfall in psychiatrischer Behandlung. Ein Ende der Behandlung sei nicht abzusehen. Der Verteidiger des früheren Betriebsleiters sagte, die Vorwürfe gegen die Betriebsleitung seien unbegründet. Es habe ein Sicherheitskonzept gegeben, das mehr als 20 Jahre lang funktioniert habe.

Leser empfehlen 
Lesetipp aus der aktuellen SZ: Der Trauertänzer

"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...

(dpa)