Wegen fahrlässiger Tötung von 23 Menschen und Körperverletzung von 11 Personen sind im Transrapid-Prozess die beiden Angeklagten zu Geldstrafen verurteilt worden.
Im Transrapid-Prozess vor dem Osnabrücker Landgericht sind die beiden angeklagten Betriebsleiter der Teststrecke im Emsland wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt worden. Der frühere Betriebsleiter Günter S. soll 24.000 Euro Strafe zahlen, sein Nachfolger Jörg M. 20.000 Euro. Damit folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
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Am 23. September 2006 liegt die Magnetschwebebahn zerstört auf dem Gleis. (© Foto: AP)
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Zusätzlich müssen die Verurteilten die Verfahrenskosten tragen. Die Verteidiger der Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert, die Anwälte der Nebenkläger auf Freiheitsstrafen zur Bewährung.
In dem seit 6. Mai andauernden Verfahren mussten sich die beiden Betriebsleiter wegen des Transrapid-Unglücks auf der Teststrecke im emsländischen Lathen am 22. September 2006 verantworten.
Bei dem Unglück kamen 23 Menschen ums Leben, elf weitere wurden zum Teil schwer verletzt, als der Test-Transrapid mit 170 Stundenkilometern in einen auf der Strecke abgestellten tonnenschweren Werkstattwagen gerast war. Mit einer aktivierten Fahrwegsperre hätte sich das Unglück verhindern lassen.
Der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft für das Unglück hauptverantwortliche Fahrdienstleiter Günter S., der den Transrapid auf seine verhängnisvolle Fahrt schickte, steht derzeit nicht vor Gericht. Das Verfahren gegen ihn wurde ausgesetzt, er gilt als latent selbstmordgefährdet.
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(ddp/AP/vs)