Von Von Christina Berndt

Bundessozialgericht erleichtert Organspenden zwischen Paaren, die einander nicht vertrauen.

Besonders groß war das Vertrauen nicht. Unbedingt zur gleichen Zeit wollten das deutsche und das Schweizer Ehepaar unters Messer.

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Zwei Nieren sollten den Besitzer wechseln: Edeltraud K. aus Aachen überließ ihre der nierenkranken Frau aus der Schweiz, und der Schweizer gab seine an den deutschen Hans K., der nach einer missglückten Mandeloperation an Niereninsuffizienz litt.

Weil sich die Blutgruppen nicht vertrugen, konnten die Ehepartner ihren Angetrauten nicht direkt spenden.

Ohne die zeitgleichen Operationen, sagte Edeltraud K. dem Landessozialgericht in Essen, "wäre ja nicht sicher gewesen, dass mein Mann seine Niere auch bekommt." Das sprach nicht gerade dafür, dass die Paare einander "in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahe stehen", wie es das Transplantationsgesetz für Organspenden von Lebenden verlangt.

Und so verwehrte das Gericht im Januar 2001 die Bezahlung des 46 000 Euro teuren Eingriffs, der in der Schweiz vorgenommen worden war und deshalb juristisch nicht verfolgt wurde.

Hans K. aber klagte weiter. Mit Erfolg: Das Bundessozialgericht in Kassel kam vergangene Woche zu einem anderen Urteil als die Vorinstanz. Die Verbundenheit müsse nicht für jedermann offenkundig sein, hieß es.

Es reiche aus, wenn "die fachkundigen Personen, die sich im Vorfeld der Operation mit den Spendern und Empfängern befasst haben", zu dieser Einschätzung kommen - die Ärzte oder Psychologen also.

Auch könne "eine hinreichend gefestigte Beziehung" durchaus erst aus dem Organbedarf heraus entstehen. Ob dies bei dem deutsch-schweizerischen Kleeblatt der Fall war, muss die Vorinstanz in Essen nun noch einmal untersuchen.

Grundsätzlich ist der Weg für Überkreuz-Spenden damit wieder offen. Die Entscheidungen der Vorinstanzen hätten nahezu zu einem Stopp solcher Transplantationen geführt, sagte der Vorsitzende der "Ständigen Kommission Organtransplantation" der Bundesärztekammer, Hans-Ludwig Schreiber, der in Kassel als Sachverständiger gehört worden war.

Um einen Nierentausch zu ermöglichen, hätten sich zahlreiche Paare zur Scheidung und anschließender "Überkreuz-Verlobung" gezwungen gesehen. Schreiber betonte, dass er "jede Entgeltlichkeit" im Zusammenhang mit Organspenden ablehne.

"Eine Überkreuz-Spende ist aber nicht entgeltlich, sondern altruistisch."

In Deutschland werden zunehmend Nieren von lebenden Menschen verpflanzt. Jedes sechste Organ stammt inzwischen von einem noch aktiven Zeitgenossen. Das liegt vor allem daran, dass die Wartezeit für eine Transplantation mehr als fünf Jahre beträgt.

Weil sie keine Niere von einem Verstorbenen erhalten, sind über 10 000 Menschen auf die Dialyse angewiesen. "Lebendspenden führen wir allerdings immer mit einem unguten Gefühl durch", sagt Kurt Dreikorn, Vorsitzender des Arbeitskreises transplantierender Urologen.

"Denn letztlich bedeuten sie eine Kapitulation. Sie zeigen, dass wir nicht in der Lage sind, genügend Menschen dazu zu bewegen, nach dem Tod Organe zu spenden."

Ein Organ zu Lebzeiten herzugeben, ist ein schwerwiegender Schritt. Schließlich werden kerngesunde Menschen dabei durch ärztliches Handeln versehrt. Einer von 3000 Spendern kommt sogar zu Tode, und einer von 500 muss mit schweren Komplikationen rechnen.

Noch dazu ist kaum erforscht, wie es den Spendern auf Dauer ergeht. "Der liebe Gott hat uns sicher nicht umsonst zwei Nieren gegeben", sagt Dreikorn. Zahlen liefert bisher allein das Sozialversicherungsrecht.

Es bewertet den Verlust einer Niere mit einer Teilerwerbsminderung von 10 bis 30 Prozent.

Unabhängig von den medizinischen Bedenken erspäht Dreikorn bereits Probleme an jenem Horizont, den das Kasseler Urteil eröffnet hat: "Was passiert, wenn eine der beiden Transplantationen wegen eines plötzlichen Infekts verschoben werden muss und der Spender später nicht mehr will?", fragt er.

"Kann man ihn dann zwingen?" Eine persönliche Beziehung der Art, wie sie dem Bundessozialgericht für den Nierentausch genügt, wäre dann jedenfalls schnell wieder zu Ende.

(SZ vom 16.12.2003)

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