Tötung in Kandel:15-jährige Mia V. erstochen - Prozessauftakt in Landau

Prozessauftakt nach Mord an Mia

Der Prozess gegen Abdul D. findet am Landgericht Landau statt.

(Foto: dpa)
  • In Landau hat der Prozess gegen Abdul D. begonnen.
  • Der mutmaßlich aus Afghanistan stammende Mann soll die 15-jährige Mia V. in Kandel erstochen haben.
  • Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und wird kurz nach Beginn bereits unterbrochen.

Es war eine Tat, die den 9000-Einwohner-Ort Kandel in Rheinland-Pfalz Ende vergangenen Jahres erschütterte. Mia V., 15 Jahre alt, wird in einem Drogeriemarkt erstochen, nur kurz nach Weihnachten.

Nun hat vor dem Landgericht Landau der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter Abdul D. begonnen und wurde kurz nach Beginn gleich wieder unterbrochen. Der Verteidiger des angeklagten Abdul D., Maximilian Endler, verlangte den Austausch des Dolmetschers. Dieser habe unzureichend übersetzt, sagte Endler. Seinem Antrag sei stattgegeben worden. Endler sagte, es solle in absehbarer Zeit ein neuer Dolmetscher kommen. Sein Mandant wolle sich zur Person und zur Sache äußern. Er bereue die Tat sehr.

Der mutmaßlich aus Afghanistan stammende junge Mann ist der Ex-Freund der Getöteten. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass er sie bestrafen wollte, weil sie sich von ihm getrennt hatte. Die Anklage wirft Abdul D. Mord aus niederen Beweggründen - "aus übersteigerter Eifersucht und Rache aufgrund seiner kulturellen Herkunft" - und Heimtücke vor. Zwei Wochen vor der Tat hatte Mia V. Anzeige gegen den nun Angeklagten erstattet - unter anderem wegen Nötigung und Bedrohung. Zwei Tage später folgte eine Anzeige ihres Vaters.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Richter verhandeln unter Ausschluss der Öffentlichkeit nach Jugendstrafrecht, weil sich das genaue Alter des Beschuldigten nicht feststellen ließ. Er selbst hatte es mit 15 angegeben, daher war er auch als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling betreut worden. Ein Gutachten der Staatsanwaltschaft geht von einem Mindestalter von 17,5 Jahren und einem wahrscheinlichen Alter von etwa 20 Jahren aus. Im Strafrecht werden 18- bis 21-Jährige als Heranwachsende geführt.

Während des Prozesses mit psychologischen Gutachtern, zu dem mehr als 80 Zeugen geladen sind, werde entschieden, ob Abdul D. nach dem Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen sei, sagte ein Gerichtssprecher. Nach dem Jugendstrafrecht droht dem Angeklagten eine maximale Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Sollte er als über 18-jähriger Heranwachsender nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, sei auch eine Strafe von 15 Jahren möglich. Käme das Erwachsenenstrafrecht zum Zuge, müsste der Fall öffentlich neu verhandelt werden.

Die Tat hatte auch die Debatte darüber neu entfacht, wie bei jungen Flüchtlingen das Alter festgestellt werden soll. In Kandel gab es mehrere fremdenfeindliche Demonstrationen. Für den Prozess hat die Zweite Strafkammer insgesamt 13 Verhandlungstermine bis Ende August angesetzt.

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