Tödliche Vergewaltigung in Indien:Journalisten im Gerichtssaal erlaubt

Öffentlichkeit zugelassen: Ein Gericht in Indien hat entschieden, dass Medienvertreter an der Verhandlung über die brutale Gruppenvergewaltigung einer indischen Studentin teilnehmen dürfen. Doch in den Gerichtssaal dürfen nur wenige.

"Die Welt soll wissen, wie meine Tochter heißt", sagte Badri Singh Pandey. Tage zuvor war seine 23-jährige Tochter Jyoti, Opfer einer brutalen Gruppenvergewaltigung geworden, die weit über Indien hinaus für Entsetzen sorgt. Der Vater suchte die Medienöffentlichkeit bewusst, jetzt hat ein Gericht entschieden, dass die Anwesenheit von Medienvertretern im Gerichtssaal erlaubt werden muss. Zuvor war es den Journalisten nicht erlaubt worden der Verhandlung beizuwohnen.

Ein Reporter pro indischem Medienhaus ist im Gerichtssaal zugelassen, wenn der Vergewaltigungsfall der zu Tode misshandelten Studentin weiterverhandelt wird, berichtete die Nachrichtenagentur IANS. Bislang waren Journalisten auf die Aussagen der Verteidiger angewiesen. Diese Journalisten sollen Kollegen unterrichten, die vor dem Gerichtssaal warten.

Angeklagt sind fünf Erwachsene und ein Jugendlicher. Ein weiterer erwachsener Beschuldigter war am 11. März tot in seiner Gefängniszelle gefunden worden.

Die Gruppenvergewaltigung der Studentin am 16. Dezember hatte in Indien für landesweite Proteste gesorgt und eine Debatte über den Umgang mit Frauen in Indien ausgelöst. Das Opfer war zwei Wochen nach der Tat in einem Krankenhaus in Singapur seinen schweren Verletzungen erlegen.

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