Im Prozess gegen den ehemaligen Krankenpfleger des Sonthofener Klinikums sehen seine Anwälte lediglich den Tatbestand des "minderschweren Totschlags" als erfüllt an, nicht den des Mordes.
Der ehemalige Krankenpfleger habe stets aus subjektiv empfundenem Mitleid getötet, nicht aus Mordlust, argumentierte die Verteidigung bei der heutigen Verhandlung am Landgericht Kempten. In keinem Fall seien ihm Heimtücke oder niedere Beweggründe nachzuweisen.
Patiententötungen: Mord oder Totschlag? (© Foto: ddp)
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Nach den Worten der Verteidiger sind dem ehemaligen Krankenpfleger Stephan L. daher lediglich 13 Fälle "minderschweren Totschlags" anzulasten. Darüber hinaus sahen die Verteidiger zwei Tötungen auf Verlangen und eine Körperverletzung als erwiesen an. In 14 der insgesamt 29 dem Angeklagten zur Last gelegten Tötungsfälle plädierten sie hingegen auf Freispruch.
Verteidiger Oliver Ahegger sagte, die Angaben des Angeklagten, er gebe zu, eine Tötung vollzogen zu haben, könne sich daran aber nicht erinnern, seien kein nachprüfbares Geständnis.
In mehreren Fällen sei dem Angeklagten eine direkte Tatbeteiligung nicht nachzuweisen gewesen. In anderen Fällen sei ein natürliches Ableben der Patienten durch Gutachter und den behandelnden Arzt nicht ausgeschlossen worden.
Wehrlosigkeit ausgenutzt
Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Morde und 14 Fälle von Totschlag als nachgewiesen angesehen. Eine weitere Patientin soll der 27-Jährige auf deren Verlangen getötet haben.
In allen Fällen soll er die meist hoch betagten Patienten des Sonthofener Krankenhauses mit einem Medikamenten-Mix zu Tode gespritzt haben. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich überzeugt, dass der Angeklagte in den Mordfällen, die ihm vorgeworfen werden, die Arg- und Wehrlosigkeit der ihm anvertrauten Patienten ausgenützt habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine lebenslange Haft und ein lebenslanges Berufsverbot als Krankenpfleger gefordert. Um eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren auszuschließen, sollte die besondere schwere der Schuld festgestellt werden.
Urteil im November
Die Verteidigung hatte zur Untermauerung ihrer Argumentation und für die geforderten Freisprüche in den jeweiligen Einzelfällen insgesamt 13 neue Beweisanträge gestellt und das Gericht aufgefordert, erneut in die Beweisaufnahme zu treten.
Für eine Entscheidung darüber will das Landgericht Kempten zwei weitere Verhandlungstage anberaumen. Das ursprünglich für den 6. November erwartete Urteil soll daher erst am 20. November verkündet werden.
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(dpa/ddp/AP)
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