Im Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in Dessau fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe für den angeklagten Polizisten.
Im Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Zelle des Polizeireviers in Dessau hat die Staatsanwaltschaft am Montag gefordert, den Angeklagten Andreas S. zu einer Geldstrafe von 4800 Euro zu verurteilen.
Nach Meinung der Protestierenden in Dessau ist Oury Jalloh ermordet worden. (© Foto: ddp)
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Jalloh war am 7. Januar 2005 zu Tode gekommen, nachdem in der Zelle, in der er auf einer Matratze liegend an Händen und Füßen angekettet war, ein Brand ausgebrochen war. Der Polizeibeamte Andreas S. war an diesem Tag als Dienstgruppenleiter im Polizeirevier Dessau eingesetzt. Nach Überzeugung von Staatsanwalt Christian Preissner hätte S. das Leben des 23-jährigen Afrikaners retten können, wenn er sich, nachdem ein Rauchmelder in Jallohs Zelle Alarm ausgelöst hatte, auf dem Weg in den Zellentrakt mit einem Feuerlöscher ausgerüstet hätte.
Für den zweiten Angeklagten, den Polizeibeamten Hans-Ulrich M., beantragte der Staatsanwalt Freispruch. M. hatte der Anklage zufolge bei der Durchsuchung Jallohs ein Feuerzeug in dessen Hosentasche übersehen. Dafür habe die Verhandlung keinen Beweis erbracht, sagte Preissner. Es gebe auch andere Möglichkeiten, wie Jalloh in den Besitz des Feuerzeugs gelangt sein könne.
Der Staatsanwalt schilderte ausführlich den Ablauf des Tages, an dem Jalloh, der aus Sierra Leone stammte, zu Tode kam. Der Asylbewerber war am frühen Morgen festgenommen worden, weil sich zwei Frauen von ihm belästigt fühlten. Er war stark angetrunken und stand vermutlich auch unter Drogeneinfluss.
Weil die beiden Streifenbeamten seine Identität nicht feststellen konnten, verbrachten sie ihn aufs Polizeirevier. Sie sagten aus, Jalloh habe sich heftig zur Wehr gesetzt, auch als ein Arzt eine Blutprobe entnehmen sollte, habe er heftig um sich geschlagen. Deshalb sei er in einer Gewahrsamszelle an Händen und Füßen fixiert worden, um eine Selbstverletzung zu verhindern.
Keinen Feuerlöscher dabei
Im Lauf des Vormittags war die Zelle, in der Jalloh lag, mehrmals kontrolliert worden, zuletzt um 11:45 Uhr durch eine Beamtin, die in der Einsatzzentrale zusammen mit dem Angeklagten Andreas S. Dienst hatte. Eine Viertelstunde später hatte der Rauchmelder in Jallohs Zelle Alarm ausgelöst.
Die Beamtin machte im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben darüber, wie viel Zeit nach dem ersten Alarm verging, bis S. sich mit den Zellenschlüsseln auf den Weg in den Keller machte. Nach Überzeugung des Staatsanwalts habe er jedenfalls zu viel Zeit verstreichen lassen. S. hatte angegeben, er habe nicht an die Möglichkeit eines Brandes in der Zelle gedacht.
"Das ist ihm vorzuwerfen", sagte Staatsanwalt Preissner. S. hätte "pflichtgemäß" einen der Feuerlöscher, an denen er auf dem Weg in den Keller vorbeikam, mitnehmen müssen. Dann, so Preissner, wäre es ihm möglich gewesen, Jallohs Leben zu retten. Die Schuld des Polizeibeamten bewege sich allerdings "im geringeren Bereich".
S. sei nicht verantwortlich für den Ausbruch des Feuers in der Zelle. Mit Sicherheit sei davon auszugehen, dass Jalloh selbst die Matratze, auf der er lag, in Brand gesetzt habe. Versuche hatten ergeben, dass ihm das trotz der Fesselung ohne weiteres möglich war.
Welches Motiv Jalloh dafür hatte, sei unklar geblieben, sagte Preissner. Er gehe aber davon aus, dass Jalloh sich nicht selbst umbringen wollte. Möglicherweise habe er lediglich auf sich aufmerksam machen wollen und wegen seiner Alkoholisierung die Gefahr seiner Handlungsweise nicht erkannt. Auszuschließen sei, dass eine oder mehrere Personen in Jallohs Zelle eingedrungen und das Feuer dort gelegt hätten, um den Asylbewerber zu töten.
Dafür, so der Staatsanwalt, habe sich in dem ganzen Verfahren "nicht der geringste Anhaltspunkt ergeben". Es habe für die Staatsanwaltschaft deshalb auch kein Anlass bestanden, Ermittlungen wegen Mordes aufzunehmen. "Wir müssen konzedieren, dass dies ein Unglücksfall ist", sagte der Staatsanwalt.
(sueddeutsche.de/Hans Holzhaider/mmk)
Kanzlerin Merkel und die Macht
Zum Einen komme ich aus der Region, kenne also die Presse von Anfang an. Wikipedia bietet sich aber als Zusammenfassung an, zumal da nichts tagesaktuell Spekulatives drinbleibt. Warum Sie glauben, ich käme erst jetzt mit dem Fall in Berührung und muss in der Wiki nachschlagen, entzieht sich meiner Kenntnis.
Im Übrigen finde ich es tatsächlich einen verzwickten Fall, so wie es meine Überschrift andeutet und ich schrieb auch, dass in einen vollgedröhnten Mann nicht pauschal in Schutz nehmen möchte.
Wo schrieb ich, dass es sich das Gericht leicht macht? Brachte ich nicht ein Zitat, dass die Ermittlungen durch widersprüchliche Aussagen seitens der Polizisten erschwert wird?
Nur häufen sich hier ein paar doch sehr merkwürdige Zufälle, und da wird man ja wohl noch fragen dürfen.
Ja? Wo? Und wann?
Die werden doch IMMER mit Samthandschuhen angefasst.
Obwohl der vorliegende Fall mit Sicherheit nicht einfach ist, und hier warscheinlich nur Fahrlässigkeit vorliegt: das ist so ähnlich wie Verletzung der Aufsichtspflicht zu bewerten, und das mindeste wäre, dass der Mann vom aktiven Dienst suspendiert wird. Würde ein Erzieher einem Schutzbefohlenen gegenüber eine ähnliche Wurschtigkeit offenbaren, würde er bald ohne Job dastehen und wäre höchstwarscheinlich bald im Café Gitterblick. Bei der Polizei wird man als GAS (grösste anzunehmende Strafe) höchstens wegbefördert.
DW
Gebrochene Handgelenke wären bei der Obduktion aufgefallen. Was Sie wohl sagen wollen (sich aber nicht trauen) ist doch wohl, dass jemand den Mann angezündet hat. Und da außer den Polizisten niemand Zugang zu der Zelle hatte, ist der Fall klar.
Alle Achtung, und das nach dem Studium nur einer Wikipedia-Seite.
Unsere Gerichte sollten es sich auch so einfach machen.
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