Urteil im Fall Lara Mia:Drei Jahre Jugendhaft für Mutter

Vollkommen abgemagert war die neun Monate alte Lara Mia 2009 gestorben. Ihre Mutter wurde jetzt zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt - nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil der ersten Instanz aufgehoben hatte.

Als Lara Mia starb, war sie erst neun Monate alt und wog nur 4,8 Kilogramm - die Hälfte des Normalgewichts. Nun wurde ihre Mutter vom Hamburger Landgericht zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Gericht befand sie des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für schuldig.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine vierjährige Jugendstrafe für die Angeklagte gefordert. In einem ersten Prozess war die Frau im Juli vergangenen Jahres zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Im Mai hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil jedoch wieder auf und verwies das Verfahren zurück nach Hamburg.

Die Angeklagte nahm das Urteil äußerlich regungslos auf. Sie habe die schleichende, aber sichtbare Unterernährung ihres Kindes bemerkt, sagte die Richterin. Die Angeklagte habe aber nicht die nötige Energie und Geduld für das Füttern eines Säuglings aufbringen können. Der Mutter sei bewusst gewesen, dass Lara Mia ohne ärztliche Hilfe sterben werde, das Leiden des Kindes habe sie aber ausgeblendet und keine ärztliche Hilfe geholt.

Schließlich habe sie sich mit dem Tod des Kindes abgefunden, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Angeklagte habe aber nicht aus "Böswilligkeit und kalter Gleichgültigkeit" gehandelt. Ein Gutachter hatte der Angeklagten im Prozess eine eingeschränkte Empathiefähigkeit bescheinigt. Dieser Mangel sei aber keine Entschuldigung für die dramatische Unterversorgung von Lara Mia gewesen, urteilte die Kammer. Im betreffenden Zeitraum sei die Angeklagte schuld- und steuerungsfähig gewesen.

Die Ursache für den Tod von Lara Mia blieb jedoch auch im zweiten Verfahren unklar. Ein Gutachter nannte die Mangelernährung als wahrscheinlichen Hauptgrund, schloss aber auch einen plötzlichen Kindstod nicht aus.

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