Thessaloniki:Gericht in Griechenland verurteilt Toten

Wie verbüßt ein Toter eine Bewährungsstrafe? Diese Frage scheint ein Gericht im griechischen Thessaloniki wenig zu kümmern. Es verurteilte einen Mann, der drei Wochen vor dem Prozess verstorben war.

Ein Todesurteil mal anders - ein griechisches Gericht hat in Thessaloniki einen Mann wegen Diebstahls verurteilt, obwohl er zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. Das berichtet der britische Guardian unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Associated Press. Der dreifache Familienvater war bereits Anfang des Monats verstorben. Sein Verteidiger, Christos Bakelas, hatte dieses Detail jedoch erst am Vorabend des Prozesses erfahren.

Bakelas stellte daraufhin einen Antrag auf Prozessaufschiebung. Die Todesurkunde seines Mandanten war noch nicht fertiggestellt. Zu spät: Der Richter lehnte ab und verurteilte den Verstorbenen zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe.

Der Mann, der 46 Jahre alt wurde, war im vergangenen Jahr angeklagt worden, weil er Strom von einem Elektrizitätswerk abgezapft hatte. Die Behörden hatten ihm zuvor wegen unbezahlter Rechnungen den Strom abgestellt. Bakelas reagierte überrascht auf die Entscheidung des Gerichts, einen Mann zu verurteilen, obwohl er tot war. In seiner 25-jährigen Laufbahn als Anwalt habe er so etwas noch nicht erlebt.

Hierzulande gilt das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs. Verurteilungen in Abwesenheit des Angeklagten sind nur in Ausnahmefällen möglich. Einen Toten kann man zwar nicht verurteilen, eventuelle Verpflichtungen können aber auf die Erben übergehen. Im Fall des griechischen Verurteilten nimmt der Mann die Bewährungsstrafe aber mit ins Jenseits.

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