Es ist eine unvorstellbare Tat: Ein Autofahrer hat vor dem Landgericht Bielefeld zugegeben, eine 13 Jahre alte Radlerin angefahren und vergewaltigt zu haben.
Er fuhr ein junges Mädchen an, danach vergewaltigte er es. Vor dem Landgericht Bielefeld hat ein Autofahrer die Tat nun eingeräumt - allerdings nur in Teilen. Der Vater von fünf Kindern wies über seinen Verteidiger den Vorwurf der Anklage zurück, er habe den Unfall mit dem Kind absichtlich verursacht. "Er steht selber fassungslos vor der Tat", sagte der Verteidiger des angeklagten Hilfsarbeiters. Direkt nach der Tat hatte der Mann bei der Polizei zu Protokoll gegeben, er habe die Kollision in voller Absicht herbeigeführt.
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Angeklagter in Bielefeld: "Des Alters bewusst". (© Foto: ddp)
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Bei dem Zusammenstoß am Ostermontag im ostwestfälischen Hille hatte die 13-Jährige unter anderem einen Kieferbruch und eine Gehirnerschütterung erlitten. Laut Anklage hatte der 31-Jährige damals dem verletzten Kind gesagt, er werde es heimfahren. Doch an einem abgelegenen Ort soll er über das Mädchen hergefallen sein.
Der Anwalt sagte im Namen des mutmaßlichen Kinderschänders: "Er war sich der Verletzungen und der Hilflosigkeit und des jugendlichen Alters bewusst." Bei einem psychiatrischen Gutachter hatte der Mann später ausgesagt, das Mädchen habe kurz vor dem Zusammenstoß "einen Schlenker gemacht", er habe nicht mehr ausweichen können.
Nach der Tat hatte die Schülerin zwei Wochen im Krankenhaus gelegen. "Sie war blutüberströmt und total verwirrt", erinnerte sich ihre Mutter. Ihrer Tochter gehe es nach wie vor "sehr schlecht", sagte die 42- Jährige vor Gericht. "Sie fährt nicht mehr allein Fahrrad, sie geht nirgendwo mehr allein hin. Und ist sehr verschlossen", sagte sie mit tränenerstickter Stimme. "Unserer Familie geht es sehr schlecht damit. Unser Leben ist zerstört - ganz einfach."
Sie könne sich nicht vorstellen, dass ihr Kind mit unsicherem Fahren den Unfall ausgelöst habe. "Sie ist eine gute Radfahrerin." Zudem habe ihre Tochter beteuert, sie sei am Rand geradelt. Das Opfer sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Der Angeklagte musste auf Gerichtsbeschluss außer Sichtweite der Schülerin auf eine Zuschauerbank ausweichen, um das Kind weniger zu belasten.
Der Anklagevorwurf, der Unfall sei geplant gewesen, stützt sich auf die ersten polizeilichen Vernehmungen nach der Tat. Dazu sagte der Verteidiger, der 31-Jährige sei "der Vernehmungssituation nicht gewachsen gewesen". Dem Familienvater aus Lübbecke drohen bis zu 15 Jahre Haft. Ihm wird besonders schwere Vergewaltigung, besonders schwerer Kindesmissbrauch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Auch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist ein Anklagepunkt. Der Mann ist wegen Alkohols am Steuer vorbestraft.
Anfang der Woche war bekanntgeworden, dass sich der Angeklagte mit seiner langjährigen Lebensgefährtin aus dem Gefängnis heraus verlobt hat. Daher könnte die Freundin vor Gericht Aussagen über den Angeklagten verweigern. Allerdings misst die Staatsanwaltschaft Aussagen der Frau keine zentrale Bedeutung bei. Man sehe dem gelassen entgegen, hatte ein Sprecher der Anklagebehörde bereits im Vorfeld des Prozesses betont.
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(Inga Radel und Christof Bock, dpa/grc)
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Kann ich, wawerka, kann ich. Kaue hier gerade genüßlich Salzstangen und Haribo. Das macht man so bei der Arbeiterklasse. Nur das Bier fehlt heute. Aber so beim Vollstopfen frage ich mich gerade, ob es nicht sie waren, der sich da pseudo-intellektuell über mich zuerst ausgelassen hatte. Ist auch egal.Schwamm drüber. Dennoch ... für meine gehaltlosen Beiträge äußern sie sich aber erstaunlich oft in meine Richtung. Zur Sache sagen sie leider nichts aufhellendes. Bis auf solches Zeug wie Gesetze seien ja zum Glück da, Justiz unfehlbar, Veränderung nicht notwendig und gut dass ich nicht Richter wäre etc. Ich habe da noch eine schockierende Nachricht für sie. Hier müssen sie damit rechnen, dass sie angesprochen werden, von jedem Bildungsstand. Das ist so in einem öffentlichen Forum. Glauben sie mir. Frohes Schaffen noch. Ich muss jetzt weiter mampfen.
Ach Mensch, Dusty...können Sie mich nicht in Ruhe lassen und meine Beiträge einfach überlesen? Ich mache das bei Ihren ja auch, nur fällt das echt schwer, wenn Sie mich direkt ansprechen und mir wieder Ihre sinnlosen Fehl-Interpretationen des von mir Geschriebenen vorblubbern.
Ich halte Sie für einen moralinsauren Langweiler. Ihre Beiträge haben Null Esprit, nichts, was in irgendeiner Form interessant wäre. Dies ist ein freies Forum, jeder soll sich hier äußern dürfen, aber ich würde mich doch freuen, wenn in Ihrem Geschreibsel auch mal irgendwas zu finden wäre, was ein wenig Geist erahnen ließe.
So, das solls jetzt aber wirklich gewesen sein.....
Ich könnte Ihnen fast in jedem Punkt zustimmen - von der pauschalen Vorderung nach der Sicherungsverwahrung abgesehen - , ausser darin, in der Viktimologie ein Instrument sehen zu wollen, welches einmal Straftaten komplett zu verhindern helfen würde. Das kann (natürlich) die Viktimologie nicht leisten und i.Ü. auch nicht die SV.
Straftaten wird es immer geben und die (Rechts-)Geschichte zeigt, dass harte, ja sogar "drakonische" Strafen bis hin zur sog. absoluten Strafe, nämlich der Todesstrafe, noch nie das geleistet haben, was man sich von Ihnen - auch und gerade mit Rücksicht auf den Opferschutz - versprochen hat. Es ist übrigens nicht nur in der strafrechtlichen Wissenschaft, sondern auch in der (höchstrichterlichen) Rechtssprechung ein wiederholt verwandtes Argument, auf den Opferschutzgedanken abzustellen, wenn es - in bestimmten Konstellationen - um Fragen der Strafzumessung oder etwa um die Frage geht, unter welchen Voraussetzungen noch ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch möglich ist. Dort wird in der Tat Straffreiheit gerade aus Opferschutzbelangen diskutiert, und es handelt sich dabei sicherlich nicht nur um gefühlskalte Technokraten.
Warum nur fehlt mir das Vertrauen, dass die Viktimologie eben doch nicht so erfolgreich ist. Immerhin kommt es ja nicht gerade selten vor, dass Kinder Opfer von sexuell motivierten Gewaltverbrechen werden. Ich mache ihnen einen Vorschlag zur Güte. Wenn die Vitimologen mal den Durchbruch geschafft haben, dann überdenken wir die Sicherungsverwahrung für dieses Individuum. Bis dahin machen wir es so wie ich es vorschlage: dicke Mauern, feste Eisenstäbe und konsequentes Justizvollzugspersonal.
Übrigens sind die Ergebnisse der Neurologie und Psyciatrie auch ganz brauchbar. Trotzdem bleiben die geschlossenen Abteilungen der Bezirkskrankenhäuser gut besucht.
Mensch waerka, jetzt sagen sie bloss, sie stehen nicht auf der richtigen Seite? Jetzt hören sie doch mal auf ihre sinnlosen Seitenhiebe zu verteilen. Natürlich bin ich von meiner Meinung überzeugt. Ich würde sie ja sonst wohl nicht hier postulieren. Sind sie von ihrer Meinung etwa nicht überzeugt? Sehen sie sich nicht moralisch auf der richtigen Seite? Ist doch auch egal, was sie dabei empfinden. Und überhaupt, natürlich dürfen sie sagen, was sie wollen. Ich rufe ihnen gerne in Erinnerung, dass sie und auch ihr Freund im Geiste JoJoGerstner gern anderen - sogenannten Amateuren - jedes Mitspracherecht absprechen, soweit es nicht ihrer eigenen Meinung entspricht.
Wollen sie jetzt bestreiten, dass sie in ihren Beiträgen mehr Priorität dem Täter einräumen und dessen Rechte doch eher meinen mehr schützen zu müssen, als die des Opfers? Sie sehen doch den armen Täter vom Stammtisch bedroht. Das Opfer verlieren sie dabei aus dem Blick. Ich nicht.
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