Tebartz-van Elsts Amtsverständnis:Von Hirtenmacht und Machthirten

Abschluss Herbstvollversammlung Deutsche Bischofskonferenz

Hirten von Gottes Gnaden? Die Deutsche Bischofskonferenz bei ihrer Herbstvollversammlung in Fulda.

(Foto: dpa)

Für den Präfekten der vatikanischen Glaubenskongregation sind die Vorwürfe gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst eine "Erfindung". Ein schöner Beweis dafür, dass sich staatliche Demokratie und die Gehorsams-Hierarchie der Kirche widersprechen.

Von Rudolf Neumaier

Ein Bischof muss sich verantworten, weil seine neue Badewanne 15.000 Euro gekostet hat. Weil seine Wohnung so viel gekostet haben soll wie ungefähr sechs Einfamilienhäuser zusammen. Weil allein die Kunstwerke zur Ausstattung dieser Wohnung 450.000 Euro gekostet haben sollen. Für Kirchenfürsten vom alten Schlag, für Kirchenfürsten, wie Franz-Peter Tebartz-van Elst sie verkörpert, ist es aber alles andere als selbstverständlich, dass sich ein Bischof verantworten soll.

Immer wenn Bischöfe in die Kritik geraten, prallen zwei Welten aufeinander, zwei Systeme: die Demokratie, in der vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, und der katholische Klerus. Von außen sieht er wie eine klassische Monarchie aus, es herrscht das Obödienzprinzip: Oben steht der Papst, unten das letzten Endes unmündige Kirchenvolk, dazwischen gehorsame Hierarchen. Die zwei Systeme, die Welt und die Kirche, sind noch immer schwer kompatibel, solange die Hierarchie der Kleriker auf Obödienz fußt, auf dem Fundament eines nicht zu hinterfragenden Gehorsams.

Ob ein Bischof eine Badewanne für 150, 1500 oder 15.000 Euro braucht, ist nach diesem Prinzip eine interne Angelegenheit, für die ein Bischof niemandem Rechenschaft schuldet. Und mit dieser Auffassung übte Tebartz-van Elst sein Bischofsamt auch aus: als unantastbarer Alleinherrscher, wie im Mittelalter. Solche Männer lassen sich heute noch den Bischofsring küssen. Nur aufgrund seiner herausgehobenen Stellung in dieser vormodernen Hierarchie war es möglich, dass der Bischof ein Haus mit ungewöhnlich kostbarerer Ausstattung bekam. Und dafür interessiert sich nun die Öffentlichkeit. Die kennt aber keine Obödienz.

Dämonen aus der Demokratie

Einer der letzten Verteidiger Tebartz-van Elsts ist Gerhard Ludwig Müller. Als Präfekt der Congregatio pro doctrina fidei ist er der Tonangeber des katholischen Glaubens. Müller stand als Bischof von Regensburg selbst oft in der Kritik, weil er sein Amt - aus einer außerkirchlichen Perspektive betrachtet - mit autokratischer Arroganz ausübte. Im Evangelium, über das Müller am vergangenen Freitag predigte, ging es um Dämonen, Lukas Kapitel 11. Ihm fiel zu diesem Thema ein, die Vorwürfe gegen den Limburger Bischof seien eine "Erfindung von Journalisten", Tebartz-van Elst sei Opfer einer Medienkampagne.

Das ist - aus der außerkirchlichen Perspektive - nicht ganz richtig, denn es waren ja nicht die Medien, die versucht haben, die großen Summen mit Einzelpostenrechnungen zu verschleiern, und nicht sie haben einen Strafbefehl wegen einer falschen Erklärung an Eides statt beantragt, sondern Staatsanwälte. Aus kirchlicher Perspektive, jedenfalls aus Sicht des personifizierten Kirchenfürstentums, sieht das anders aus: Da wird ein Mann als Protz-Bischof attackiert, der sakrosankt ist. Ein Mann, der zu geistlich ist und zu heilig, um ihn nach weltlichen Kriterien zu bewerten.

Solange der Papst ihn nicht korrigiert, ist Müllers Lehre als Vorgabe zu verstehen. Früher, als er noch als Dogmatik-Professor in München lehrte, klang Müller moderat: "In der Person des Bischofs", schrieb Müller Mitte der Neunzigerjahre in seinem Opus magnum "Katholische Dogmatik", das jeder anständige Theologiestudent im Regal stehen hat, "konkretisiert sich im Sinne einer personalen Sendung und einer Autorisierung durch den in der Kirche gegenwärtigen Heiligen Geist das apostolische Wesen der Kirche, ohne sich allerdings auf das Bischofsamt einzuschränken." So weit, so offen. Als Müller dann selbst Bischof war, zeichnete er ein wesentlich schärferes Profil vom Bischofsamt. Er machte es quasi unangreifbar. Und genau dieses Profil steht heute für die Episkopologie der Kurie.

Hirtengewalt von göttlichem Rechts wegen

Wie sah Müllers Definition aus? Um den Katholiken seines Regensburger Bistums auf der bischöflichen Homepage das Göttliche Recht als solches zu erklären, denn Bischöfe sind ja auch dazu da, ihr Volk zu unterweisen, wählte er die bischöfliche Verfassung der Kirche. Er führte den Begriff Hirtengewalt ein. "Die unmittelbare, persönliche und direkte Hirtengewalt des Bischofs, die sich auf die ihm anvertraute Ortskirche (Diözese) erstreckt, wird ebenfalls aus göttlichem Recht abgeleitet", teilte er mit.

Dieses Statement beantwortet nichts anderes als eine Machtfrage: Die potestas pastoris, die Macht des Hirten, ist nicht von dieser Welt, heißt das. Wem sie verliehen ist, der braucht sich nicht an weltlichen Gesetzen messen zu lassen und von weltlichen Richtern oder Politikern, schon gar nicht von Vermögensverwaltungsräten, Denkmalschützern oder Medien. "Die bischöfliche Hirtengewalt wird durch das vorgegebene göttliche Recht und den Vorrang des Papstes (Primat) begrenzt", sagt der Machthirte Müller.

Darüber hinaus schiebt er allen, die einem unliebsamen Bischof unter Verweis auf kirchenrechtliche Bestimmungen zu Leibe rücken wollen, einen dogmatischen Riegel vor. Kirchenrecht und Dogmatik sind in der katholischen Theologie zwei Disziplinen: Die eine regelt im Kodex des kanonischen Rechts, dem kirchlichen Gesetzbuch, Pflichten und Befugnisse der Kirchenmitglieder vom Papst bis zum Laien, die andere gibt den Glauben vor. Müller hebelt das Kirchenrecht aus, wiederum rekurriert er auf göttliches Recht, das in seinen Augen nur Bischöfe selbst auslegen können. "Es ist bedenklich, wenn die Auslegung und Instrumentalisierung des kirchlichen (nicht-göttlichen) Rechts das Ziel hat, die Stellung des Bischofs gemäß dem göttlichen Recht infrage zu stellen. Hinter dieser Haltung steht oft ein antirömischer Affekt - eine grundsätzliche Ablehnung all dessen, was der Bischof von Rom sagt." Zu Ende gedacht bedeutet diese Definition, dass Kritik an einem Bischof der Gotteslästerung gleichkommt. Da allerdings werden bewusster Glaube und blinder Gehorsam verwechselt.

Blickt man in die Kirchengeschichte, wirkt das von Müller formulierte Gottesgnadentum der Bischöfe geradezu abenteuerlich. Da wurden aus rein machtpolitischem Kalkül Kinder aus Fürstenfamilien zu Bischöfen ernannt, man denke an die zwei- bis zwölfjährigen Nachgeborenen der Wittelsbacher-Dynastie, die Bischöfe von Freising, Köln und Regensburg wurden. Da mussten im 19. Jahrhundert, zumindest in Deutschland, Kandidaten nicht nur den Papst durch Gottestreue, sondern vor allem den Landesherrn durch Patriotismus überzeugen, da wurden wie in Sachsen um 1900 jahrelang Alkoholiker auf dem Bischofsstuhl geduldet.

Bischöfliches Privileg zum Lügen?

Und so gut wie immer ist die Wahrheit über dann doch allzu menschliche Fehler von Bischöfen verschleiert oder verschwiegen worden. In der jüngsten Geschichte exemplifiziert dies der Augsburger Ex-Bischof Walter Mixa, der Misshandlungs- und Belästigungsvorwürfe abstritt. Gehört zum Repertoire bischöflicher Befugnisse ein Privileg zum sturen Lügen? Ein solches Verständnis stützt die Kurie in Person des Chefs der Glaubenskongregation.

Aus außerkirchlicher Perspektive ist diese Hirtengewalt genauso weltfremd wie der Limburger Bischof. Dass Tebartz-van Elst von Benedikt XVI. eingesetzt wurde, jenem Papst, der so inbrünstig für die Entweltlichung der Kirche eintrat, fügt sich zu einem runden Bild. Wer die Limburger Baumaßnahme als Entweltlichungs-Projekt versteht, mag daran nichts Schlimmes finden. Allerdings zeigt der neue Papst, dass er von einer solchen Entweltlichung nicht viel hält. In den ersten Monaten seiner Amtszeit hat Franziskus die Kirche zurückgeführt in die Welt. Er verkörpert alles andere als Hirtengewalt, nennen wir es Hirtenhingabe.

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