Stuttgart:Impfgegner versprach Geld für Masernnachweis - und muss trotzdem nicht zahlen

  • Der erklärte Impfgegner Stefan Lanka versprach demjenigen 100 000 Euro, der ihm Beweise für die Existenz und Größe des Masernvirus liefere.
  • Ein Arzt, der entsprechende Nachweise daraufhin lieferte, klagte auf Zahlung des Geldes und bekam zunächst Recht.
  • Das OLG Stuttgart befand nun aber, dass es sich bei der Aktion des Impfgegners nicht um eine Wette, sondern nur um eine Ausschreibung handele und Lanka deshalb nicht zahlen müsse.

Von Christina Berndt

- Schon am Nachmittag war Stefan Lanka optimistisch. "Mit Gelassenheit und Zuversicht" sehe er der Verhandlung entgegen, sagte er der SZ, während er auf dem Weg nach Stuttgart war, zum Oberlandesgericht (OLG). Das Gericht werde zu seinen Gunsten urteilen, zeigte sich der Impfgegner überzeugt, es müsse das sogar, "wenn es nach Rechtslage und Faktenlage entscheidet". Und Lanka behielt recht.

Er muss dem Mediziner David Bardens nun doch keine Belohnung für den wissenschaftlichen Nachweis des Masernvirus zahlen. Das Landgericht Ravensburg hatte ihn vor einem Jahr noch dazu verpflichtet. Damit geht ein bizarrer Streit um winzige Viren vorerst zu Ende, der 2011 mit einer Art Preisausschreiben begann. 100 000 Euro hatte der Biologe Lanka damals demjenigen versprochen, der ihm Beweise für die Existenz und Größe des Masernvirus liefere.

Viren seien nämlich "Hirngespinste", meint Lanka, der mehr als nur ein Impfkritiker ist: In seiner Ideologie gibt es keine Viren; Aids, Masern oder Mumps werden durch Vergiftungen und Konflikte verursacht. Leicht verdientes Geld, dachte sich Mediziner Bardens - und schickte sechs Fachpublikationen über Masernviren an Lanka. Als dieser nicht zahlte, zog Bardens vor Gericht, wo Lanka nach der Anhörung eines Medizinprofessors aus Rostock eine klare Niederlage erlitt: "Wir haben keine Zweifel daran, dass die vorliegenden Publikationen ausreichen, um die Existenz des Masernvirus zu begründen", sprach der Richter im März 2015, nachdem er intensiv einen Medizinprofessor aus Rostock als Sachverständigen befragt hatte.

Bei einer Auslobung bestimme allein der Auslobende die Regeln

Lanka müsse die 100 000 Euro überweisen. Plus Zinsen. Doch erst als im September Beugehaft drohte, zahlte der Biologe die inzwischen auf mehr als 120 000 Euro angewachsene Summe. Nach dem Urteil des OLG dürfte er das Geld, das Bardens eigentlich in Impfprojekte stecken wollte, nun wieder zurückbekommen. Es habe sich nicht um eine Wette gehandelt, urteilte das OLG, sondern um eine Auslobung. Bei einer Auslobung bestimme allein der Auslobende die Regeln.

Lanka sei als Impfgegner bekannt, sagte der Vorsitzende Richter Karl-Heinz Oleschkewitz, Bardens hätte also ahnen können, wie dieser die Nachweise bewerten würde. Und er betonte: Die Entscheidung sage rein gar nichts über die Existenz oder Nichtexistenz des Masernvirus aus. Das könne die Kammer ja gar nicht beurteilen. "Es ist eine rein juristische Entscheidung." Impfgegner Lanka feierte das Urteil dennoch als Wendepunkt. Er verkauft Schriften und Wässerchen, hält Vorträge und hat eine Schar von Anhängern, die ihm auch vor Gericht den Rücken stärken.

Eine Revision ist nicht mehr zugelassen. Allerdings könne Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gestellt werden, sagte ein Gerichtssprecher.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: