Streit um Zahngold:Zu kostbar für das Grab

Was geschieht mit dem Zahngold Verstorbener? Diese Frage wirft der Fall eines Krematoriumsmitarbeiters auf, der sich jahrelang daran bereichert hat. Der Mann hat gegen Scham und Anstand verstoßen. Das Metall ist aber auch zu kostbar, um begraben zu werden.

Kommentar von Detlef Esslinger

Soll man etwa Mitleid haben mit dem Mann, der jahrelang im Krematorium die Aschekästen nach Zahngold durchstöbert hat? Nachdem er aufflog, hat er teuer bezahlt dafür: Job weg, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt - und auch wenn das Bundesarbeitsgericht nun will, dass sich das Landesarbeitsgericht Hamburg des Falles erneut annimmt: Dass er am Ende Schadenersatz leisten muss, ist wahrscheinlicher, als dass nicht.

Der Entscheidung der Bundes- wie der Landesrichter kann man entnehmen, dass sie nicht gewillt waren, diesen Beklagten davonkommen zu lassen. Sie wollten sich nicht mit der Feststellung begnügen, dass Zahngold nach der Einäscherung eines Leichnams quasi herrenlos ist, also von jedermann in Besitz genommen werden kann. Zu offensichtlich verstieß der Mann gegen jedes Scham- und Anstandsgefühl.

Eine ganz andere Frage ist, ob Zahngold oder das Titan von Prothesen wirklich mit der Urne begraben - und damit Rohstoffe aufgegeben werden sollen, deren Abbau immer auch eine Zerstörung von Natur bedeutet. Wer gerade um einen lieben Angehörigen trauert, findet den Gedanken vielleicht etwas arg pragmatisch: Aber warum Gold unbedingt mit in die Ewigkeit senden, wohingegen Organe gespendet werden (und es gerne mehr sein dürften)? Die Krematorien sollten die Metalle verkaufen und den Erlös entweder für gute Zwecke oder den Erben geben.

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