Im Rechtsstreit um den Abdruck von Fotos hat der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar gegen Springer gewonnen. Die Blätter dürfen die Bilder nicht mehr veröffentlichen.

Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar hat in seinem Streit mit Axel-Springer-Medien am Donnerstag vom Berliner Landgericht Recht bekommen.

Christian Klar; AP

Ex-RAF-Terrorist Christian Klar. (© Foto: AP)

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Die 27. Zivilkammer bestätigte die zuvor vom Gericht erlassenen einstweiligen Verfügungen gegen BZ, Bild und Bild.de, die Fotos von Klar nach der Haftentlassung gezeigt hatten. Nach Auffassung der Richter könnten Fotoveröffentlichungen die Resozialisierung von Klar behindern. Es dürfe aber weiter über ihn berichtet werden.

Die Kammer begründete ihr Urteil mit dem Resozialisierunggedanken. Springer kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Klar sei eine Person der Zeitgeschichte, seine Abbildung "richtig und notwendig", sagte eine Sprecherin.

Klar war am 19. Dezember 2008 nach 26 Jahren aus der Haft entlassen worden. Der 56-Jährige war 1985 unter anderem wegen neunfachen Mordes und elffachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er wurde unter anderem der Beteiligung an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer für schuldig befunden.

1998 hatte das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass Klar angesichts der "besonderen Schwere der Schuld" mindestens 26 Jahre in Haft verbringen muss.

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(SZ vom 13.02.2009/cag)