Steuerprozess in Hessen:Richterin Wolski und die Hausfrauenregel

Wegen Steuerhinterziehung ist nur der Ehemann der Verfassungsjuristin Karin Wolski angeklagt - obwohl beide profitierten. Grund: die Hausfrauenregel.

U. Ritzer

Die Frau lässt sich nicht blicken, deretwegen der Prozess gegen einen Rechtsanwalt wegen Steuerhinterziehung vor dem Landgericht Darmstadt schon vor Beginn zum Politikum in Hessen geworden ist. Alleine nimmt Michael Wolski, 61, im großen Sitzungssaal 3 auf der Anklagebank Platz, auf die nach Ansicht von Justizkritikern auch seine Frau Karin gehörte. Schließlich geht es in dem Verfahren unter anderem um mutmaßlich hinterzogene 1,7 Millionen Euro Einkommensteuer. Zu der wird das Paar gemeinsam veranlagt. Karin Wolski profitierte obendrein persönlich von den dubiosen Überweisungen in Millionenhöhe einer reichen, alten Dame, um die sich das Verfahren dreht.

Steuerprozess in Hessen: Blick in die Akten: Der Angeklagte Michael Wolski (links) soll 1,7 Millionen Euro Einkommensteuer hinterzogen haben.

Blick in die Akten: Der Angeklagte Michael Wolski (links) soll 1,7 Millionen Euro Einkommensteuer hinterzogen haben.

(Foto: Foto: dpa)

Dennoch billigt die Staatsanwaltschaft Karin Wolski zu, für all das nicht verantwortlich zu sein, weil Steuererklärungen gemeinhin Sache der Ehemänner seien. Juristen nennen das die "Hausfrauenregelung". Das ist grotesk; schließlich ist die in der hessischen CDU und in die Staatskanzlei von Ministerpräsident Roland Koch hinein bestens vernetzte Karin Wolski eine der höchsten hessischen Richterinnen. Als Mitglied im Staatsgerichtshof entscheidet sie bei Bedarf über die Rechtmäßigkeit des Landeshaushalts. Über ihre eigene Steuererklärung soll sie aber nicht Bescheid wissen. Für die Jahre 1999 bis 2002 gaben die Wolskis gar keine Steuererklärung ab.

"Privates zinsloses Darlehen"

Insgesamt geht es in dem Verfahren um knapp 2,6 Millionen Euro Einkommen- und Umsatzsteuer, die Michael Wolski laut Anklage hinterzogen haben soll. Das Geld stammt von der Frankfurterin Margit C., 86, und deren 2006 verstorbenem Ehemann Ignaz. Seit 1999 kümmert sich der hochgewachsene Anwalt fast ausschließlich um die Geschäfte des mit Immobilien und Aktien sehr reich gewordenen Ehepaares C. Mit der hochbetagten Witwe soll den Anwalt "ein über ein Mandatsverhältnis weit hinausgehendes, persönliches und intimes Verhältnis" verbinden, heißt es in Akten, die vor Gericht zitiert wurden.

Wolski selbst machte keine Angaben. Seine Verteidiger stellen die Zahlungen als privates zinsloses Darlehen dar. Das Geld habe Wolski gemäß einem Vertrag vom 31. Mai 2001 zunächst leihweise erhalten mit der Maßgabe, es zu behalten, sofern er die wirtschaftlichen Probleme der Unternehmensgruppe C. in den Griff bekomme. Stichtag sei der 31. Dezember 2005 gewesen, weshalb Wolski die Einkünfte erst 2006 habe versteuern wollen.

"Üblen Urkundenfälschung"

Doch es gibt erhebliche Zweifel, ob der Darlehensvertrag echt ist. Von einer "üblen Urkundenfälschung" spricht Jürgen Fischer, der Anwalt eines Sohnes und des Schwiegersohnes von Margit C. Die sehen im Ehepaar Wolski die Plünderer des Familienvermögens. Der Anwalt habe sich die alte Dame gefügig gemacht und plündere sie nun finanziell aus, lautet der Vorwurf. Was den Darlehensvertrag angeht, hegt auch das hessische Finanzgericht "ernsthafte Zweifel" an der Echtheit und vermutet, er sei angesichts der Ermittlungen gegen Wolski erst nachträglich verfasst worden. So ist es in einem Beschluss des Finanzgerichts vom 30. März 2009 nachzulesen. Dieses ließ auch keinen Zweifel daran, dass die Verfassungsrichterin Karin Wolski Nutznießerin der dubiosen Geldflüsse war. Ob das Wohnhaus der Wolskis in Neu Isenburg, ihre Ferienwohnung auf Mallorca, Handwerkerrechnungen, das Restdarlehen für eine Eigentumswohnung oder ein Ferrari - Margit C. war sehr spendabel.

Man werde die Zahlungsflüsse genau prüfen, kündigte Rainer Buss, der Vorsitzende Richter der 9. Strafkammer am Darmstädter Landgericht an. Auch weil "unmittelbar Begünstigte auch Frau Wolski gewesen ist". Bislang werfen Kritiker der Justiz vor, Verfahren, die auch wegen Untreue, Geldwäsche, Betrug oder anwaltlichem Parteiverrat gegen Margit C. und Anwalt Wolski laufen, mit Rücksicht auf dessen einflussreiche Ehefrau zu verschleppen.

Wolskis Verteidiger Hanno Durth stellte zum Prozessauftakt Befangenheitsanträge gegen die Richter. Sie hätten die Staatsanwaltschaft zu einer Ergänzungsanklage gedrängt, so sein Vorwurf. Der zufolge soll Wolski wenigstens wegen Schenkungsteuer-Hinterziehung verurteilt werden, falls es für eine Verurteilung wegen Einkommen- oder Umsatzsteuerhinterziehung nicht reicht. Karin Wolski nimmt ihr Recht wahr und äußert sich vor Gericht nicht. Die Staatsanwaltschaft hat übrigens von sich aus darauf verzichtet, im Zuge ihrer Ermittlungen Karin Wolski zu vernehmen.

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