Belgien hat, wie die Niederlande und Luxemburg, seit mehr als einem Jahrzehnt ein äußerst liberales Sterbehilfe-Recht, das liberalste der Welt. Tötung auf Verlangen ist legal; ein Patient kann einen Mediziner bitten, sein Leben durch ein tödlich wirkendes Medikament zu beenden - wenn genau definierte Bedingungen erfüllt sind und die Ärzte ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen.
Es gibt viele Gründe, warum die individuelle Wahlfreiheit in den Benelux-Ländern so groß geschrieben wird. Unter anderem hat die Kirche vergleichsweise wenig Einfluss in solchen Fragen. Der entscheidende Grund aber lautet: weil die Bürger es so wollen. In Umfragen unterstützt eine große und ziemlich konstante Mehrheit diese Liberalität.
Nun wird das Gesetz noch liberaler gemacht und verleiht auch todkranken Minderjährigen das Recht, über ihr Lebensende zu bestimmen und ihr unerträgliches Leid abkürzen zu lassen. In den Niederlanden ist das schon Praxis, wenn auch nicht gesetzlich gedeckt. Man kann zweifeln, ob diese Reform notwendig ist, ob Kinder wirklich in der Lage sind, diese existenzielle Frage zu überschauen und Alternativen zu erwägen.
Für die Debatte in Deutschland, wo die Sterbehilfe eingeschränkt werden soll, bedeutet das aber nichts und sollte auch keinen Anlass für Empörung bieten. Deutschland muss seinen eigenen Konsens zur Sterbehilfe finden, das wird schwierig genug.