Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe muss in Deutschland nur knapp jeder dritte Straftäter auch wirklich hinter Gitter. Das geht aus einer aktuellen Statistik hervor.
Wird ein Straftäter verurteilt, heißt das noch lange nicht, dass er auch ins Gefängnis muss. In Deutschland werden die meisten Strafen zur Bewährung ausgesetzt. Sieben von zehn Verurteilten kamen 2008 mit einer Bewährungsstrafe davon. Das geht aus der Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden hervor, die jetzt veröffentlicht wurde.
Nur sieben von zehn verurteilten Straftätern werden weggeschlossen. In Deutschland kommen die meisten mit einer Bewährungsstrafe davon. (© Foto: AP)
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Insgesamt wurden 160.000 Menschen von deutschen Gerichten zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt, 110.000 davon wurden zur Bewährung ausgesetzt. Nur 48.500 Angeklagte mussten nach dem Urteil tatsächlich hinter Gitter.
82 Prozent der Verurteilten sind männlich
Insgesamt lag die Zahl der rechtskräftig Verurteilten bei 874.000 und ging im Vergleich zu 2007 um drei Prozent zurück. Meistens wurden Geldstrafen verhängt. 618.000 Angeklagte oder rund 71 Prozent aller Verurteilten wurden zur Kasse gebeten, elf Prozent wurden sogenannte Zuchtmittel wie Erziehungsmaßnahmen nach Jugendstrafrecht verordnet.
Jugendliche und Heranwachsende standen im vergangenen Jahr weitaus häufiger als ältere Menschen vor Gericht. Bezogen auf ihren Anteil an der Bevölkerung wurden Jugendliche (14 bis 17 Jahre) fast doppelt so oft und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) sogar dreimal so oft verurteilt wie Erwachsene im Alter ab 21 Jahren.
Die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ist demnach im Alter von Anfang bis Mitte 20 am höchsten. Danach geht sie kontinuierlich zurück. "Kriminalität bleibt somit in den überwiegenden Fällen eine Übergangserscheinung in der Lebensgeschichte", teilt das Bundesamt mit. Unverändert stellen die Männer mit 82 Prozent den weitaus größten Anteil der Verurteilten.
Zwei von drei Heranwachsenden wurden 2008 nach Jugend- und nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, das bei Heranwachsenden bis zum Alter von 21 Jahren angewendet werden kann, wenn das Gericht eine verzögerte Reife feststellt.
In der jüngeren Vergangenheit gab es wiederholt vor allem aus der CSU Forderungen, auch Heranwachsende in der Regel nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Diese Forderung wurde von verschiedenen Seiten bekräftigt, nachdem der Geschäftsmanns Dominik Brunner an einem Münchner S-Bahnhof von zwei polizeibekannten Heranwachsenden getötet worden war.
Am häufigsten vor Gericht standen 2008 die Verkehrssünder. Etwa 205.000 Menschen oder 23 Prozent aller Verurteilten hatten sich wegen Delikten im Straßenverkehr zu verantworten. Danach folgten mit 17 Prozent die Diebstähle oder Unterschlagungen. Jeder zehnte Verurteilte stand wegen Körperverletzung vor Gericht, jeder 14. wegen Drogenvergehen.
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(dpa/AFP/AP/bsj/afis)
Analyse des DFB-Kaders
...und sind gut belegt!
Dann lieber die "netten Jungs" wieder auf ihre Mitmenschen loslassen, wird schon gut gehen oder auch nicht...
Ein Schritt, den viele Bürger nicht nachvollziehen können, vor allem, wenn es sich um Wiederholungstäter und unverbesserliche Fälle handelt.
Bei Eigentumsdelikten könnte man das ja noch einigermaßen verstehen. Bei Tätlichkeitsdelikten ist dies allerdings ein oft folgenschwerer Fehler, dies zeigen die Ereignisse in jüngster Vergangenheit!
Gesamt 75% Migrantionshintergrund.... Aber psssst darf keiner wissen weil die super sind und wir böse.
der gefühlte Unterschied zwischen Bewährungsstrafen für Mehrfach-Gewalttäter und Leuten, die sich abweichend zum hiesigen Geschichtsverständnis geäußert haben und bedingungslos in den Knast wandern.