Stalker-Urteil:Ex-Freundin mit Nacktfotos bloßgestellt

Zuerst terrorisierte ein Mann seine frühere Freundin mit Anrufen, später verschickte er kompromittierende Aufnahmen: "Nachstellung der übelsten Art", befand ein Richter.

Weil er seine Ex-Freundin an ihrem Arbeitsplatz durch Nackfotos bloßstellte, ist ein 33-jähriger Kölner zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Das Urteil wurde am Montag vom Amtsgericht Köln verkündet. Der Mann hatte zunächst mit Telefonterror per Handy darauf reagiert, dass seine Freundin nach sechsjähriger Beziehung mit ihm Schluss gemacht hatte. Anschließend kompromittierte er sie mit den Nacktbildern. Alle ihre männlichen Kollegen erhielten die Bilder an ihrem Arbeitsplatz.

Vor Gericht sagte der Angeklagte, er habe "wohl etwas zu viel getrunken", als er die Fotos losgeschickt habe. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sprach von einem üblen Vertrauensmissbrauch, der den Ruf der Frau massiv geschädigt haben dürfte.

Der Richter nannte die Tat "Nachstellung der übelsten Art" und verhängte die Bewährungsstrafe wegen Stalkings. Damit dem Angeklagten die Schäbigkeit seines Verhaltens deutlich werde, müsse er zudem 200 Sozialstunden ableisten.

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