Staatsbürgerschaft:BGH stärkt Rechte homosexueller Eltern

Das leibliche Kind einer Südafrikanerin bekommt nun auch die Staatsbürgerschaft von deren deutscher Ehefrau - wie bei heterosexuellen Eltern.

Die Eintragung ins deutsche Geburtenregister war umstritten, weil die leibliche Mutter des Kindes Südafrikanerin ist. Ihre Ehefrau hat - neben der südafrikanischen - die deutsche Staatsangehörigkeit.

Nach deutschem Recht hätte die Deutsche das Kind bislang adoptieren müssen, damit es ihre Staatsbürgerschaft erhält. Mit der Entscheidung, der südafrikanischen Regelung zu folgen und die Partnerin auch in Deutschland als "zweites Elternteil" oder sogenannte Co-Mutter anzuerkennen, hat der Bundesgerichtshof die Position gleichgeschlechtlicher Eltern gestärkt: Die Verhältnisse einer rechtlich verfestigten gleichgeschlechtlichen Partnerschaft könnten das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern wie die einer Ehe, heißt es in dem Beschluss.

Die Frauen heirateten 2008 in Südafrika; im selben Jahr kam ihr durch künstliche Befruchtung gezeugtes Kind zur Welt. Nun hat es, wie Kinder vergleichbarer heterosexueller Ehepaare, ein Anrecht auch auf die deutsche Staatsbürgerschaft.

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