Ein halbes Jahr, nachdem der tote Zweijährige in einem Kühlschrank gefunden wurde, legt der Bremer Untersuchungsausschuss seinen Bericht über den Fall vor. Klar ist: Die Ermittler belasten Kevins Ziehvater schwer.

Zunächst sickerte die Nachricht zu den Medien durch, dann gab es die offizielle Bestätigung: Die Bremer Staatsanwaltschaft klagt den Ziehvater des toten Jungen des Mordes an. Als Mordmerkmal sieht die Anklage den Angaben zufolge "Grausamkeit" und glaubt, bedingten Tötungsvorsatz nachweisen zu können. Zudem soll sich Bernd K. Wegen Misshandlung und Körperverletzung des Kindes verantworten.

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Der Prozess solle noch vor den Sommerferien beginnen, sagte Behördensprecher Jörn Hauschild. Details wolle man erst in der kommenden Woche nennen.

Am Mittag sollte der parlamentarische Untersuchungsausschuss zu den Hintergründen des Falles seinen Abschlussbericht vorlegen.

Bei den Befragungen von Polizisten, Sozialarbeitern und Politikern traten vor dem Gremium massive Fehleinschätzung über das Schicksal des Jungen zu Tage. Kevin, der unter Vormundschaft des Staates stand, war am 10. Oktober vergangenen Jahres tot im Kühlschrank seines drogensüchtigen Ziehvaters entdeckt worden.

Der kleine Junge war zu diesem Zeitpunkt nach Überzeugung der Gerichtsmediziner seit Monaten tot. Seine Leiche wies zahlreiche alte und frische Knochenbrüche auf. Sein Schicksal hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

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(AP/dpa)