Schuldig des Mordes: Das Urteil im Fall Morsal O. hat vor Gericht Tumulte ausgelöst. Der Verurteilte beschimpfte den Staatsanwalt als "Hurensohn". Angehörige bedrohten Journalisten.

Urteil im spektakulären Prozess um den Mordfall Morsal O.: Das Hamburger Landgericht hat den 24-jährigen Ahmad O. am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt. Der in Afghanistan geborene Deutsche hat die 16-Jährige nach Überzeugung des Hanseatischen Landgerichts im Mai 2008 mit 23 Messerstichen aus niederen Beweggründen ermordet.

Bild vergrößern

Der Vater des Verurteilten versucht seine Frau, Morsals Mutter, zu beruhigen. (© Foto: dpa)

Anzeige

Bei der Urteilsbegründung gerieten die Angehörigen außer sich. Der jüngere Bruder schrie und wurde des Saales verwiesen. Die Mutter, die ältere Schwester und Ahmads Freundin brachen laut schluchzend in Tränen aus, männliche Angehörige trommelten mit den Händen gegen die Trennscheibe des Zuschauerraumes.

Auch der Verurteilte selbst verlor die Fassung. "Was ist eine Ehre, was ist das?", rief er. Bei einem Prozess in Kabul wäre er "längst draußen". Den Staatsanwalt beschimpfte Ahmad O. als "Hurensohn" und warf einen Stapel Papier in dessen Richtung. Auch vor dem Gerichtssaal hielt der Tumult an - es kam zu einem Gemenge mit Journalisten.

Die Mutter des Angeklagten wollte sich aus einem Fenster stürzen, wurde aber von einem Verwandten zurückgehalten. Angehörige und Freunde des Verurteilten griffen Pressevertreter an, schlugen und bedrohten sie.

Die Tat hatte Deutschland schockiert: Am 15. Mai 2008 hat der Deutsch-Afghane seine Schwester mit insgesamt 23 Messerstichen getötet. Der Hintergrund der Tat: Der 24-jährige soll mit dem Lebensstil seiner Schwester nicht einverstanden gewesen sein.

Auch der Prozess, der insgesamt zwei Monate andauerte, sorgte immer wieder für Aufsehen. Gleich zu Beginn gab es Streit - um ein Gutachten, das dem Angeklagten bescheinigte, er sei psychisch krank und vermindert steuerungsfähig. Die Staatsanwaltschaft dagegen sprach von "Mord mit Ansage". Als die Gutachterin vor Gericht aussagte, kam es zum Eklat - der Staatsanwalt attackierte sie scharf, unterstellte ihr Befangenheit.

War die Tat die Folge eines Geschwisterstreits? War es eine Handlung im Affekt? Der Prozess war eine langwierige Suche nach dem Warum. Am Freitag ist das Gericht nun der Ansicht der Staatsanwaltschaft gefolgt. Es verurteilte den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe - wegen heimtückischen Mordes.

"Auf der einen Seite liebte er sie, auf der anderen Seite war er wütend auf sie wegen ihres Lebensstils", beschrieb der Vorsitzende Richter Wolfgang Backen in der Urteilsbegründung das Verhältnis des Angeklagten zu Morsal. "Während die Geschwister sich an die strengen afghanischen Regeln hielten, hatte sie (Morsal) ihren eigenen Kopf."

Richter: Eltern trifft moralische Mitschuld

Der Vorsitzende Richter kritisierte auch die Eltern scharf: Über ihre Schuld habe das Landgericht zwar nicht zu befinden, sagte Richter Wolfgang Backen am Freitag in seiner Urteilsbegründung - schließlich seien weder Mutter noch Vater angeklagt worden. "Aber wenigstens eine hohe moralische Mitschuld trifft sie." Der Richter deutete an, die Eltern hätten ihren ältesten Sohn möglicherweise "zum Vollstrecker ihrer Erziehungsmethoden" gemacht.

Die Verteidigung hatte hingegen eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert. Sein Mandant habe die Tat im Affekt begangen und sei nur vermindert schuldfähig gewesen, sagte Anwalt Hartmut Jacobi bei seinem Plädoyer Anfang Februar. "Die Verteidigung ist der Meinung, es war kein Mord wegen der Ehre. Die Verteidigung ist eher der Meinung, es handelte sich um eine Familientragödie." Der 24-Jährige habe seine Schwester vor dem Hintergrund einer Persönlichkeitsstörung und eines langen Familienkonflikts nach einem Wortwechsel spontan getötet.

Die Strafkammer kam jedoch am Freitag zu dem Ergebnis, dass bei dem Täter keine tiefgreifende Bewusstseinsstörung und keine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit vorlag. Der Vorsitzende Richter betonte, der 24-Jährige habe die Tat Stunden zuvor geplant. Dies spreche nach Ansicht des Gerichts gegen eine Affekt-Tat. Die Argumente der Gutachterin für einen Durchbruch einer narzisstischen Persönlichkeit bei der Tat folgte die Kammer nicht. Stattdessen unterstützte sie die Argumentation der Staatsanwaltschaft.

Staatsanwalt Boris Bochnick hatte von einer Tat auf "niedrigster sozialer Stufe" und von einem "Mord mit Ansage" gesprochen. Der Deutsch-Afghane war am Tag nach der tödlichen Attacke festgenommen worden und hatte die Tat in Vernehmungen bei der Polizei gestanden.

Während des gesamten Prozesses schwieg der 24-Jährige. Lediglich sein Schlusswort vor Gericht nutzte er, um sich zu der Tat zu äußern. Er räumte den Messer-Angriff indirekt ein, wies Mordabsichten allerdings zurück: "Es war nicht irgendjemand, es war meine Schwester - ich hatte nicht den Vorsatz, sie zu töten."

Direkt nach dem Schuldspruch kündigte Anwalt Thomas Bliwier an, Revision einzulegen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Wilhelm Möllers, begrüßte das Urteil, äußerte sich mit Blick auf das Schicksal Morsals aber nachdenklich. "Die Staatsanwaltschaft denkt nicht in Kategorien von Sieg und Niederlage. Ein Tag zur Freude ist der heutige Tag nicht", sagte er.

Leser empfehlen 
Lesetipp aus der aktuellen SZ: Der Trauertänzer

"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...

(sueddeutsche.de/dpa/hai)