Von Johannes Nitschmann

Ist der "Leber-Papst" ein raffgieriger Krimineller? Ein Essener Star-Chirurg soll todkranke Krebspatienten für eine rasche Operation zu Spenden genötigt haben.

Der Essener Transplantationsprofessor Christoph Broelsch gilt weltweit als Koryphäe auf seinem Gebiet. Seine Medizinerkollegen verehren den für seine filigrane Arbeit bekannten Chirurgen als "Leber-Papst".

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Vielen Menschen hat der Leibarzt des ehemaligen Bundespräsidenten Johannes Rau das Leben gerettet. Und nach seiner Suspendierung an der Essener Uniklinik im Oktober vergangenen Jahres setzten sich zahlreiche prominente Fürsprecher - darunter auch Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) - dafür ein, dass der Star-Operateur wieder das Skalpell in die Hand nehmen darf.

Das allerdings erscheint fraglich, wenn die Vorwürfe stimmen sollten, die man gegen den renommierten Mediziner erhebt. Die Essener Staatsanwaltschaft sieht in dem 64-jährigen Arzt nämlich keinen Samariter, sondern einen raffgierigen Kriminellen, dem eine hohe Gefängnisstrafe droht.

Die Ermittlungsbehörde hat Broelsch beim örtlichen Landgericht wegen "räuberischer Erpressung", "gewerbsmäßiger Bestechlichkeit", "gewerbsmäßigen Betruges" und "Vorteilsannahme" angeklagt. Diese Delikte können mit Freiheitsstrafen von einem bis zu 15 Jahren geahndet werden.

Der Chirurg soll todkranke Kassenpatienten zu Spenden in Höhe von 1000 bis 22.000 Euro genötigt haben, um sie auf seiner Privatstation einer zügigen Vorzugsbehandlung zu unterziehen. Die Spendengelder sollen auf ein Forschungsmittelkonto der Universität Essen geflossen sein, auf das Broelsch wiederum Zugriff gehabt haben soll.

Laut Anklage soll Broelsch mit diesen kriminellen Praktiken in 39 Fällen insgesamt 219.000 Euro für das Drittmittelkonto der Hochschule vereinnahmt haben

Die Todgeweihten ausgenutzt

Broelsch habe gegenüber den Patienten "den Eindruck erweckt, dass nur nach Zahlung der Spende eine zeitnahe Behandlung vor anderen Patienten möglich" sei, heißt es in der 99-seitigen Anklageschrift. In schier auswegloser Situation wandten sich den Ermittlungen zufolge vor allem todkranke Krebspatienten mit Leber- und Nierentumoren an den prominenten Transplantationsmediziner - als letzte Hoffnung.

In mindestens acht Fällen sei Broelsch bewusst gewesen, "dass es sich um lebensgefährlich erkrankte Patienten handelte, bei denen nur eine sofortige Behandlung zu einer Heilung oder Verbesserung führen und ihren möglichen Tod verhindern würde", schreibt Staatsanwalt Hans-Joachim Koch in seiner Anklage.

Gleichwohl habe der Medizinprofessor von diesen todkranken Patienten "Geldbeträge mit dem Hinweis verlangt, dass die Behandlung erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werde, sollte die zusätzliche Zahlung verweigert werden".

Laut Anklage ging es um Geld oder Leben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin das Strafdelikt der räuberischen Erpressung erfüllt. "Wird die Erpressung unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen", heißt es in Paragraph 255 des Strafgesetzbuches.

Die Ankläger werfen Broelsch vor, "die körperliche Verfassung seiner Patienten bei der Durchsetzung der Spendenforderung ausgenutzt" zu haben. "Morituri" heißen die mutmaßlich erpressten Patienten im Ermittlerjargon: die Todgeweihten.

Keine Zeit für die OP

Zudem lastet die Staatsanwaltschaft dem Essener Medizinprofessor an, in etlichen Fällen Patienten zugesagt zu haben, die Operation persönlich durchzuführen, "obwohl ihm bewusst war, dass ihm dies aufgrund bereits zuvor eingegangener terminlicher Verpflichtungen nicht möglich war", wie es in der Anklageschrift heißt.

Schließlich soll es Broelsch unterlassen haben, bei der Behandlung von Privatpatienten anfallende "Nutzungsentgelte" in Höhe von 35 Prozent seines Arzthonorars an die Universitätsklinik abzuführen. Stattdessen seien diese Gelder auf einem Drittmittelkonto gelandet. Dadurch sei der Uni-Klinik ein Schaden von 76650 Euro entstanden.

Für Rainer Hamm, den Verteidiger von Broelsch, entbehren sämtliche Vorwürfe in der Anklageschrift "jeder Grundlage", weil sie auf "einer unzutreffenden Auslegung" und "fehlerhaften Bewertung" basierten.

Hamm will beantragen, die Anklageschrift nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen. Die von Broelsch praktizierte Einwerbung von Spenden sei der Medizinforschung "und damit letztlich der Versorgung von Patienten zugute gekommen", erklärte der Anwalt.

Dies dürfe "nicht mit Korruption und Erpressung gleichgesetzt" werden. Essens Staatsanwaltschaft versuche, so empört sich Hamm, "die Verdienste und die Lebensleistung eines weltweit angesehenen Chirurgen zu kriminalisieren".

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(SZ vom 07.11.2008/bre)