Ist der "Leber-Papst" ein raffgieriger Krimineller? Ein Essener Star-Chirurg soll todkranke Krebspatienten für eine rasche Operation zu Spenden genötigt haben.
Der Essener Transplantationsprofessor Christoph Broelsch gilt weltweit als Koryphäe auf seinem Gebiet. Seine Medizinerkollegen verehren den für seine filigrane Arbeit bekannten Chirurgen als "Leber-Papst".
Anzeige
Vielen Menschen hat der Leibarzt des ehemaligen Bundespräsidenten Johannes Rau das Leben gerettet. Und nach seiner Suspendierung an der Essener Uniklinik im Oktober vergangenen Jahres setzten sich zahlreiche prominente Fürsprecher - darunter auch Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) - dafür ein, dass der Star-Operateur wieder das Skalpell in die Hand nehmen darf.
Das allerdings erscheint fraglich, wenn die Vorwürfe stimmen sollten, die man gegen den renommierten Mediziner erhebt. Die Essener Staatsanwaltschaft sieht in dem 64-jährigen Arzt nämlich keinen Samariter, sondern einen raffgierigen Kriminellen, dem eine hohe Gefängnisstrafe droht.
Die Ermittlungsbehörde hat Broelsch beim örtlichen Landgericht wegen "räuberischer Erpressung", "gewerbsmäßiger Bestechlichkeit", "gewerbsmäßigen Betruges" und "Vorteilsannahme" angeklagt. Diese Delikte können mit Freiheitsstrafen von einem bis zu 15 Jahren geahndet werden.
Der Chirurg soll todkranke Kassenpatienten zu Spenden in Höhe von 1000 bis 22.000 Euro genötigt haben, um sie auf seiner Privatstation einer zügigen Vorzugsbehandlung zu unterziehen. Die Spendengelder sollen auf ein Forschungsmittelkonto der Universität Essen geflossen sein, auf das Broelsch wiederum Zugriff gehabt haben soll.
Laut Anklage soll Broelsch mit diesen kriminellen Praktiken in 39 Fällen insgesamt 219.000 Euro für das Drittmittelkonto der Hochschule vereinnahmt haben
Die Todgeweihten ausgenutzt
Broelsch habe gegenüber den Patienten "den Eindruck erweckt, dass nur nach Zahlung der Spende eine zeitnahe Behandlung vor anderen Patienten möglich" sei, heißt es in der 99-seitigen Anklageschrift. In schier auswegloser Situation wandten sich den Ermittlungen zufolge vor allem todkranke Krebspatienten mit Leber- und Nierentumoren an den prominenten Transplantationsmediziner - als letzte Hoffnung.
In mindestens acht Fällen sei Broelsch bewusst gewesen, "dass es sich um lebensgefährlich erkrankte Patienten handelte, bei denen nur eine sofortige Behandlung zu einer Heilung oder Verbesserung führen und ihren möglichen Tod verhindern würde", schreibt Staatsanwalt Hans-Joachim Koch in seiner Anklage.
Gleichwohl habe der Medizinprofessor von diesen todkranken Patienten "Geldbeträge mit dem Hinweis verlangt, dass die Behandlung erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werde, sollte die zusätzliche Zahlung verweigert werden".
Laut Anklage ging es um Geld oder Leben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin das Strafdelikt der räuberischen Erpressung erfüllt. "Wird die Erpressung unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen", heißt es in Paragraph 255 des Strafgesetzbuches.
Die Ankläger werfen Broelsch vor, "die körperliche Verfassung seiner Patienten bei der Durchsetzung der Spendenforderung ausgenutzt" zu haben. "Morituri" heißen die mutmaßlich erpressten Patienten im Ermittlerjargon: die Todgeweihten.
Keine Zeit für die OP
Zudem lastet die Staatsanwaltschaft dem Essener Medizinprofessor an, in etlichen Fällen Patienten zugesagt zu haben, die Operation persönlich durchzuführen, "obwohl ihm bewusst war, dass ihm dies aufgrund bereits zuvor eingegangener terminlicher Verpflichtungen nicht möglich war", wie es in der Anklageschrift heißt.
Schließlich soll es Broelsch unterlassen haben, bei der Behandlung von Privatpatienten anfallende "Nutzungsentgelte" in Höhe von 35 Prozent seines Arzthonorars an die Universitätsklinik abzuführen. Stattdessen seien diese Gelder auf einem Drittmittelkonto gelandet. Dadurch sei der Uni-Klinik ein Schaden von 76650 Euro entstanden.
Für Rainer Hamm, den Verteidiger von Broelsch, entbehren sämtliche Vorwürfe in der Anklageschrift "jeder Grundlage", weil sie auf "einer unzutreffenden Auslegung" und "fehlerhaften Bewertung" basierten.
Hamm will beantragen, die Anklageschrift nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen. Die von Broelsch praktizierte Einwerbung von Spenden sei der Medizinforschung "und damit letztlich der Versorgung von Patienten zugute gekommen", erklärte der Anwalt.
Dies dürfe "nicht mit Korruption und Erpressung gleichgesetzt" werden. Essens Staatsanwaltschaft versuche, so empört sich Hamm, "die Verdienste und die Lebensleistung eines weltweit angesehenen Chirurgen zu kriminalisieren".
(SZ vom 07.11.2008/bre)
Analyse des DFB-Kaders
Ich finde es sehr bedenklich, dass ein hohes Aggressionspotenzial unter der Bevölkerung ist. Es scheint so, als wolle manch einer seine gesamte angestaute Wut in Sachen Gesundheitspolitik ablassen und findet in Sachen Prof. Broelsch einen geeigneten Pool.
Man hört was Böses, ob es der Wahrheit entspricht oder nicht, erst einmal so richtig draufhauen. Ich erhoffe mir von allen, die nicht der Wahrheit die Ehre geben und sich von Vorverurteilungen und ungeklärten und unerwiesenen Berichterstattungen leiten lassen, dass sie auch nach der Urteilsverkündung, den Mut haben werden, sich zu äußern.
Wer kann denn wirklich von sich behaupten oder beurteilen, ob es sich bei der Anklage um die Wahrheit handelt oder um Ehrabscheidung oder Ähnliches?
Natürlich hört man ja jetzt schon im Vorfeld, dass bei einem Urteil zu Gunsten des Professors, dieses wegen seines Status als weltweit anerkannter Experte erfolgen würde.
Viele Kommentare erwecken in mir den Eindruck, dass der Angeklagte nicht die geringste Chance hat, unbeschadet in Ehre und Ansehen der Bevölkerung,
aus der Sache heraus zu kommen, selbst wenn er total unschuldig wäre oder ist.
Sind wir Deutsche so?
Wenn natürlich ein Starchirurg generell eine Operation an einem Kassenpatienten ablehnt, ist die Fehlerquote bei diesem natürlich sehr gering.
HELFEN ist also nicht immer von Vorteil?
Ob sich nun manch ein Experte sagt: Nur noch Privatpatienten? bzw. weiterhin nur Privatpatienten?; das ist die sichere Variante?
Ich grüße alle Kassenpatienten und wünsche ihnen eine hoffentlich gesunde Zukunft!
Übrigens: Ohne Wissenschaft kein Leben!
Bislang fehlt es an Berichten, wie viele der gegen Spende operierten Patienten lebend das Krankenhaus verlassen konnten oder noch eine überschaubare Zeit gelebt haben. Wäre es vielleicht richtiger zu formulieren: "Geld und Leben" anstatt der von Ihnen gewählten Überschrift?
Dieser Staatsanwalt hat es fertig gebracht, dass ein begnadeter Chirurg sein lebenserhaltendes, lebensrettendes Handwerk nicht ausüben kann.
Dutzenden Menschen wurde und wird dadurch ihre Hoffnung auf dessen lebenserhaltende Fähigkeiten genommen.
Unterschiedliche Auffassungen über die Verteilung von Geldmitteln dürfen jedoch niemals dazu genutzt werden, dass der Erhalt menschlichen Lebens in den Hintergrund gerät, als gering eingeschätzt werden darf.
Im Art.1 des Grundgesetzes heißt es: Die Würde des Menschen unantastbar.
Für den Staatsanwalt ist hingegen der Verteilschlüssel von Geldmitteln, gemäß seinen Vorstellungen, zur unantastbaren Würde geworden.
Dies ist eindeutiger Verrat am Grundgesetz, am menschlichen Leben!
Die Lebensleistung eines fähigen Chirurgen wird vom Volk anerkannt. Die Lebensleitung eines Staatsanwalts hingegen bleibt dem Volk verborgen!
der den Hals nicht vollkriegt.
Wird bestimmt nicht der letzte sein.
von einem arzt seiner stellung erwartet man, dass er nicht nur seiner fachlichen qualifikation, sondern auch moralischen ansprüchen gerecht wird. und: die angehörigen von kassenpatienten sind nicht so dumm, dass sie eine aufforderung zur spende missverstanden zu haben scheinen. wie viele der 39 fälle leben denn überhaupt noch - was eine op immer medizinisch indiziert?
Paging