Skandal um gefährliche Brustimplantate:Gericht weist Klage auf Schmerzensgeld ab

Der TÜV Rheinland hatte die Brustimplantate aus billigem Bau-Silikon eines französischen Herstellers gebilligt, die vielen Frauen eingesetzt worden waren. Die Klage einer betroffenen Patientin wurde jetzt abgewiesen.

Im Skandal um gefährliche Brust-Implantate hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Schmerzensgeld-Klage einer Frau abgewiesen. Ihr war ein Implantat der Firma Poly Implant Prothèse (PIP) aus billigem Bau-Silikon eingesetzt worden. Für das Produkt hatte der TÜV Rheinland dem inzwischen insolventen französischen Hersteller ein Zertifikat erteilt.

Von dem Prüfunternehmen verlangte die Frau deshalb 40.000 Euro. Die Klägerin sei aber vom TÜV nicht verletzt worden, erklärte die Zivilkammer nun. Das Billig-Implantat wurde ihr nach Aufdeckung des Skandals entfernt.

PIP hatte jahrelang Brustimplantate mit billigem Industrie-Silikon verkauft. Als sich Hinweise auf erhöhte Reißanfälligkeit häuften, flog der Skandal auf. In Deutschland sind etwa 5000 Frauen betroffen. Der TÜV Rheinland sollte die Qualitätssicherung überprüfen. Unangekündigte Kontrollen seien dabei nicht verpflichtend gewesen, erklärte das Landgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

50 Millionen Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld

In einem anderen Verfahren hat die AOK Bayern den TÜV Rheinland auf 50.000 Euro Schadenersatz verklagt. Soviel habe es gekostet, die Implantate bei 27 Versicherten entfernen zu lassen - ein Verhandlungstermin hierfür ist jedoch noch offen.

Auch die Entscheidung in einem weiteren Zivilverfahren gegen den TÜV Rheinland im weltweiten Skandal um die Billig-Brustimplantate der französischen Firma PIP steht noch aus. Wie das zuständige Gericht im südfranzösischen Toulon am Freitag mitteilte, fällt der Urteilsspruch erst am 14. November. Vor dem Gericht hatten betroffene Frauen und Händler den TÜV auf mehr als 50 Millionen Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt.

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