Skandal um Frauennothilfe:"Abenteuerliches Rechtskonstrukt"

Am ersten Prozesstag gegen den Vorsitzenden der Frauennothilfe "Hatun & Can" weist sein Anwalt die Betrugsvorwürfe als "absurd" zurück. Der Angeklagte soll Spendengelder erschlichen haben, statt Opfern von Misshandlungen und Zwangsheirat zu helfen.

Nach dem Spendenskandal beim Berliner Frauennothilfeverein "Hatun & Can" muss sich der 42-jährige Vorsitzende nun vor Gericht verantworten. Ihm wird Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen. Der Skandal hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

Berlin - Frauennothilfeverein 'Hatun & Can e.V.'

Der Chef von "Hatun & Can" soll mit wahrheitswidrigen Behauptungen über den Finanzbedarf und den Umfang der Vereinstätigkeit zwischen Januar 2007 und April 2009 Spendengelder in Höhe von 690.000 Euro erschlichen und diese "missbräuchlich" für eigene Zwecke verwendet haben.

(Foto: dpa)

Sein Anwalt Hubert Dreyling bezeichnete die Anklage als "abenteuerliches und absurdes Rechtskonstrukt". Der Verteidiger stellte deshalb zu Beginn einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter und seine Beisitzer. Der 41-jährige Vereinschef habe sich nicht bereichert, vielmehr habe er viele Helfer, die Hartz IV-Leistungen bezogen, in bar und schwarz bezahlt, so der Verteidiger.

Der Angeklagte selbst habe in erbärmlichen Verhältnissen gelebt. Zudem sei er Vertrauensmann des Verfassungsschutzes gewesen und in dieser Funktion in Bordellen und Bars unterwegs gewesen. Die von den Richtern zugelassene Anklage zeige, ihre "grobe Voreingenommenheit und feindliche Gesinnung".

Der Angeklagte, der seit März in Untersuchungshaft sitzt, bestreitet die Vorwürfe. Der Vereinschef soll mit wahrheitswidrigen Behauptungen über den Finanzbedarf und den Umfang der Vereinstätigkeit zwischen Januar 2007 und April 2009 Spendengelder in Höhe von 690.000 Euro erschlichen und diese "missbräuchlich" für eigene Zwecke verwendet haben.

380.000 Euro wurden dem Staatsanwalt zufolge davon beschlagnahmt und sollen später zur Schadenswidergutmachung verwendet werden. Daneben soll der Angeklagte Quittungen und Belege zum Nachweis der Vereinstätigkeit gefälscht haben.

Der Verein war im Juli 2006 nach dem sogenannten Ehrenmord an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü gegründet worden. Laut Satzung wollte sich der nach ihr und ihrem Sohn Can benannte Verein um Frauen kümmern, die von Zwangsehe und Misshandlung bedroht sind.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Verein mit der Absicht, sich persönlich zu bereichern, vom Angeklagten gegründet wurde. Einen Teil des Geldes soll er privat verbraucht haben, etwa für Hotels und Reisen mit seiner Freundin. Laut Anklage bekamen nur wenige Frauen Unterstützung.

Zu den großzügigen Spendern gehörte auch die Journalistin und Emma-Gründerin Alice Schwarzer. Sie hatte 500.000 Euro bei dem RTL-Fernsehquiz "Wer wird Millionär" gewonnen und dem Frauennothilfeverein zukommen lassen.

Ihr gegenüber soll sich der Angeklagte unter dem Namen Andreas Becker vorgestellt und angegeben haben, er sei ein guter Freund von Hatun gewesen. Tatsächlich soll er nur einmal näher Kontakt gehabt haben. Als Schwarzer später nachfragte, was der Verein mit dem Geld Gutes getan habe, erhielt sie nach eigenen Angaben keine klare Auskunft. Schwarzer, der Sender RTL und die Frauenrechtlerin Necla Kelek, die selbst Mitglied bei "Hatun & Can" war, hatten deshalb Strafanzeige gegen den Verein gestellt.

Verteidiger Dreyling betonte, dass keine "Täuschungshandlung festgestellt werden konnte". Der Verein sei in "ganz erheblicher Dimension im Sinne der Satzung tätig geworden". Ein großer Anteil der Gelder sei allerdings an Helfer "bar ohne Quittung" gezahlt worden. Für die dadurch entstanden "Kostenlöcher" seien andere Quittungen beschafft worden, hieß es.

Dreyling zufolge war es entgegen der Anklage in "einigen hundert Fällen zu Kontakten und Beratungen von Frauen" gekommen. Den sogenannten Kronzeugen der Staatsanwaltschaft hält der Anwalt für "völlig unglaubwürdig". Dabei handelt es sich um einen Bekannten des 42-Jährigen, der für den Verein "Hatun & Can" gearbeitet hat. Sein Mandant habe ein freundschaftliches Verhältnis zu der Ermordeten gehabt, sagte er. Mit der besten Freundin des Opfers habe er den Verein gegründet, "damit so etwas nicht wieder passiert". Der Verteidiger warf den Richtern vor, seinen Mandanten vorverurteilt zu haben. "Die Berliner Justiz hat Alice Schwarzer einen roten Teppich ausgelegt", sagte er noch bevor die Anklageschrift verlesen war.

Die Ermordung der Deutschtürkin Hatun Sürücü im Februar 2005 hatte bundesweit für Aussehen gesorgt. Die 23-Jährige war von ihrem eigenen Bruder auf offener Straße durch Kopfschüsse wegen ihres westlichen Lebensstils hingerichtet worden. Ihr Sohn Can wächst nun in einer Pflegefamilie auf. Der Prozess wird am 5. November fortgesetzt.

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